Bezug von Pensionskassengeldern – ist dies auch bei der Gründung einer GmbH oder Aktiengesellschaft möglich oder nur im Zusammenhang mit der Gründung einer Einzelfirma?
Nein, grundsätzlich ist der Bezug der eigenen Pensionskasse nur im Zusammenhang mit der Gründung einer Einzelfirma möglich.
Man muss dazu bei der zuständigen AHV-Stelle als “Selbständig Erwerbender im Haupterwerb” akzeptiert werden. Dieses Schreiben ist anschliessen der Pensionskasse zu senden, welche dann die Pensionskasse ausbezahlt.
Um von der AHV-Stelle die enstprechende Bestätigung zu erhalten, sind diverse Beweise zu erbringen, welche die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit glaubhaft machen. Danach ist der Bezug von Pensionskassengeldern möglich.
Das STARTUPS.CH – Team hilft Ihnen gerne bei der Gründung einer Einzelfirma weiter. Am besten gründen Sie diese mit STARTUPS.CH – hier hilft man Ihnen vor und nach der Gründung Ihrer Einzelfirma sowie bei einer allfälligen späteren Umwandlung.
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Grüezi
Ich möchte mein Pensionskassengeld beziehen im Zusammenhang mit der Gründung einer Einzelfirma. Wie muss ich vorgehen?
Guten Tag Frau Wilson
Sie müssen eine Einzelfirma gründen und sich nachher bei der AHV als Selbständig im Haupterwerb melden. Wie das genau geht besprechen wir am besten in einem persönlichen Beratungsgespräch.
Hier finden Sie einen Berater in Ihrer Nähe: http://www.startups.ch/de/kontakt
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Guten Abend
Ich werde eine Einzelfirma gründen,was würde mich das Kosten wen Sie mir dabei helfen, dass ich das Pensionsgeld beziehen kann.
Mit freundlichen Grüssen
B. Lauper