Betriebsstätte vs Zweigniederlassung: Wo liegt der Unterschied?
Der Begriff der Betriebsstätte stammt aus dem Steuerrecht und geht weiter als der Begriff der Zweigniederlassung. Als Faustregel kann man sagen, dass jede Zweigniederlassung eine Betriebsstätte ist. Umgekehrt gilt dies aber nicht.
Begriff der Zweigniederlassung
Die Zweigniederlassung ist ein kaufmännischer Betrieb, der rechtlich gesehen ein abhängiger Teil einer Hauptniederlassung ist. Sie übt in eigenen Räumlichkeiten dauernd eine gleichartige oder ähnliche Tätigkeit wie das Hauptunternehmen aus und verfügt dabei über eine wirtschaftliche Selbständigkeit (vgl. Blogbeitrag). Viele Unternehmen gründen Zweigniederlassungen mit dem Zweck, weitere Regionen mit Verkaufslokalen zu erschliessen.
Begriff der Betriebsstätte
Eine Betriebsstätte ist «eine feste Geschäftseinrichtung, durch die die Tätigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird» (Art. 5 OECD-Musterabkommen). Diese Definition umfasst insbesondere Zweigniederlassungen, Geschäftsstellen, Fabrikationsstätten, Werkstätten, Verkaufsstellen, ständige Vertretungen und Bergwerke (Art. 5 Abs. 2 OECD-MA).
Vorbereitende Tätigkeit oder Hilfsfunktionen machen eine feste Geschäftseinrichtung nicht zu einer Betriebsstätte (Art. 5 Abs. 4 OECD-MA). Folgende Gebilde sind deshalb nicht erfasst: Stapelmöglichkeiten, Warenlager, Verarbeitungslager, Einkaufsstellen, Informationsbeschaffung, Werbestellen und Forschungsstätten (Art. 5 Abs. 4 OECD-MA).
Eine Tochtergesellschaft in einem anderen Staat ist grundsätzlich keine Betriebsstätte der Muttergesellschaft (Art. 6 Abs. 7 OECD-MA).
Betriebsstätten unterliegen einer beschränkten Steuerpflicht in der Schweiz (Art. 51 Abs. 1 lit. b DBG). Dies bedeutet, dass im Minimum der in der Schweiz erzielte Gewinn besteuert wird (Art. 52 Abs. 2 DBG). Die Steuergesetze können weitere Steuern neben der Gewinnsteuer vorsehen (vgl. Blogbeitrag).
» Weitere Informationen zur Zweigniederlassung» Offerte rechnen und eine Zweigniederlassung online gründen
Sehr geehrter Herr Blasucci
Eine in FL ansässige AG (Fahrzeughandel) beabsichtig eine Einstellhalle in der CH zu mieten. In der Einstellhalle würden weder Besprechungen noch Verkaufsgespräche stattfinden.
Bildet die Einstellhalle eine Betriebsstätte?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Freundliche Grüsse
F. Marxer
Sehr geehrter Herr Marxer
Solange die Einstellhalle im Sinne von Art. 5 Abs. 4 OECD-MA nur als Lager dient, gilt diese nicht als Betriebsstätte.
Freundliche Grüsse
Simon Jakob
Guten Tag,
Wenn eine Zürcher AG in einem grenznahen Kanton einen Büro/Co-working-platz anmietet zum Zwecke der Anstellung eines einzelnen administrativen Mitarbeiters aus logistischen Gründen (Grenzgänger, tägliche Wegstrecke nach ZH zu lang), gilt dies als Betriebsstätte?
Besten Dank & Freundliche Grüsse,
David Hassler
Guten Tag
Diese Frage hat hauptsächlich steuerrechtliche Relevanz. Unsere Treuhandgesellschaft, die Findea AG hilft Ihnen hier gerne weiter.
Freundliche Grüsse
Wir, deutsche GmbH, wollen unsere schweizer Kunden besser vor Ort betreuen und deshalb eine Zweigstelle eröffnen. Die Tätigkeiten die ausgeführt werden sollen sind Beratung, Vermessung und finale Montage unserer Produkte, wobei diese Tätigkeiten nicht im Büro sondern bei den Kunden vor Ort erfolgen würden. Wäre dies eine Betriebsstätte oder Zweigstelle? Vielen Dank, L.L.
Guten Tag
Die Zweigniederlassung ist ein kaufmännischer Betrieb, der rechtlich gesehen ein abhängiger Teil einer Hauptniederlassung ist. Sie übt in eigenen Räumlichkeiten dauernd eine gleichartige oder ähnliche Tätigkeit wie das Hauptunternehmen aus und verfügt dabei über eine wirtschaftliche Selbständigkeit. Viele Unternehmen, wie dies auch bei Ihnen der Fall ist, gründen Zweigniederlassungen mit dem Zweck, weitere Regionen mit Verkaufslokalen zu erschliessen. Eine Betriebsstätte ist hingegen eine feste Geschäftseinrichtung, durch die die Tätigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird, die jedoch nicht über wirtschaftliche Selbständigkeit verfügt.
Freundliche Grüsse
Nicole Eberle
Wir sind eine Schweizer Firma und betreiben unter anderem einen Onlineshop. Bis dato haben wir Bestellungen aus der Schweiz heraus nach Deutschland verschickt. Auf Grund der langen Lieferzeiten und nun auch erhöhten Bestellvolumen möchten wir ein Lager in Deutschland haben, wovon auch verschickt werden soll.
Was ist das dann? Eine Betriebsstätte, Zweigniederlassung, keins von beiden? Und wie/ wo müssen wir das anmelden?
Herzlichst Victoria L.
Guten Tag
Ich empfehle Ihnen, direkt in Deutschland abzuklären, ob dazu eine Rechtsform/Firma nötig ist.
Freundliche Grüsse
Nicole Eberle
Grüezi,
Wir sind eine GmbH mit Domizil im Kanton St. Gallen. Wir mieten in Reichenburg (SZ) eine Halle als Umschlagplatz für Fahrzeuge die in der Schweiz gekauft und von dort in verschiedene Länder exportiert werden.
Dazu sind ein Lagerarbeiter und zwei Chauffeure angestellt welche diese Transporte innerhalb der Schweiz durchführen. Der Lagerarbeiter ist vor allem in Reichenburg beschäftigt, die Chauffeure verbringen Ihre Arbeitsstunden unterwegs.
Gilt unsere gemietete Halle als Betriebsstätte?
Danke für Ihre Rückmeldung.
Freundliche Grüsse
Bruno Finger
Guten Tag
Grundsätzlich gilt folgende Definition: Die Betriebsstätte ist eine feste Geschäftseinrichtung, in welcher (mit gewisser Selbständigkeit) ein qualitativ und quantitativ wesentlicher Teil der Tätigkeit eines im übrigen zentral an einem andern Ort geführten Unternehmens dauernd ausgeübt wird.
Wenn in Reichenburg ein wesentlicher Teil der Tätigkeit Ihrer GmbH ausgeübt wird, gilt die Halle als Betriebsstätte. Um die Frage abschliessend zu klären, würde ich Ihnen empfehlen, einen Steuerspezialisten zu kontaktieren.
Freundliche Grüsse
Nicole Eberle
Guten Tag
Ich habe eine nicht mehr aktive GmbH im Kanton Zug und möchte nun zwei kleinere Unternehmen im Aargau kaufen. Muss diesbezüglich die Firma den Sitz aus Zug ins Aargau verlegen?
Schöne Grüße
Marvin Steiger
Guten Tag
Ich empfehle Ihnen ein Beratungsgespräch zu vereinbaren, um Ihre konkrete Situation zu besprechen.
Beste Grüsse
Manuele Spaar