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Was soll ich tun, wenn meine AG, GmbH oder Einzelfirma betrieben wird?

Grundsätzlich haben sie 10 Tage Zeit einen sogenannten Rechtsvorschlag zu erheben und somit Ihren Wiederspruch zur Betreibung geltend zu machen.

Betreibung
 
Danach muss der Gläubiger wieder tätig werden um das Verfahren fort zu setzen. Das Betreibungsverfahren haben wir bereits erläutert (vgl. Blogbeitrag). Sie sind als Betriebener der Schuldner (der Geld schuldet), derjenige der Sie betreibt ist der Gläubiger (der Geld will).

Erster und wichtigster Hinweis : Falls eine Forderung gerechtfertigt ist so bezahlen Sie möglichst schnell und melden Sie dies dem Gläubiger (Sie haben z.B. einfach vergessen zu bezahlen, sind aber mit der Rechnung einverstanden). Geht dies nicht, suchen Sie den Kontakt mit dem Gläubiger der Ihre Firma betrieben hat und versuchen Sie eine Abzahlung in Raten oder Ähnliches zu vereinbaren. Halten Sie diese Vereinbarung unbedingt schriftlich fest. Grundsätzlich gilt immer: Die Bezahlung der Schuld ist die einfachste und kostengünstigste Variante das Verfahren zu beenden.

Sind Sie mit der Betreibung resp. der Forderung nicht einverstanden, erheben Sie unbedingt Rechtsvorschlag. Wenn der Zahlungsbefehl persönlich überbracht wird, können Sie dies auch gleich direkt auf dem entsprechenden Formular tun. Ansonsten haben Sie wie erwähnt 10 Tage Zeit sich beim betreffenden Betreibungsamt zu melden (Achtung, diese Frist ist kurz!).

Der Gläubiger muss nun im sogenannten Rechtsöffnungsverfahren beweisen, dass die entsprechende Forderung, die er an Ihre Firma stellt, korrekt ist. Und Sie müssen eventuell darlegen, warum das nicht so ist. Wenn nicht bereits ein Gerichtsurteil besteht wird in der Regel ein ganz normales Gerichtsverfahren durchgeführt. Je nach Höhe der Forderung und Komplexität des Falles ist der Beizug eines Rechtsanwaltes spätestens jetzt ratsam.

Wenn der Gläubiger vom Gericht Recht erhält kann er die Betreibung weiter vorantreiben. Ist bereits früher ein Urteil gegen Ihre Firma ergangen kann der Gläubiger ohne neues Gerichtsverfahren weiter voranschreiten. Nun kommt es darauf an, ob Ihr Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist oder nicht. Ist es eingetragen erfolgt die Betreibung auf Konkurs (z.b. bei einer GmbH oder AG, eingetragene Einzelfirma), bei nicht eingetragenen Firmen die Betreibung auf Pfändung (z.b. nicht eingetragene Einzelfirma).

Vor der Betreibung auf Konkurs wird Ihrem Unternehmen die Konkursandrohung zugestellt. Sie haben nochmals 20 Tage Zeit zu bezahlen oder ein sogenanntes Nachlassverfahren zu erwirken, bevor der Konkurs definitiv eröffnet wird. Kommt es zum Konkurs wird ihre Unternehmung durch amtliche Stellen definitiv liquidiert und im Handelsregister gelöscht. Mit den vorhandenen Mitteln werden so weit als möglich offene Forderungen bezahlt. Nur wenn alle Gläubiger Ihrer Unternehmung ihr Geld erhalten haben bekommen Sie als Eigentümer einen allfälligen Restbetrag ausbezahlt (was kaum vorkommt).

Am besten ist es natürlich alle Rechnungen pünktlich zu bezahlen und allfällige Streitigkeiten bereits frühzeitig gütlich zu lösen. Suchen Sie den Kontakt zur Gegenseite, ein klärendes Gespräch wirkt oft Wunder und kann viel Zeit und Geld sparen. Bei Fragen stehen Ihnen oft auch die Betreibungsämter zur Verfügung. Hier finden Sie eine Liste aller kantonalen Betreibungsämter.

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2 Kommentare zu “Was soll ich tun, wenn meine AG, GmbH oder Einzelfirma betrieben wird?

  1. Guten Tag
    ich habe folgendes Problem. Vor 3 1/2 Jahren bin ich von Panama in die Schweiz zurückgekehrt. Trotz intensiver Suche nach einer neuen Stelle wurde ich 2 Jahre später (Oktober 2015) ausgesteuert. Folge davon – Gang auf das Sozialamt.
    Im Juli 2016 habe ich mich entschieden eine Einzelfirma zu gründen mit Handelsregistereintrag. Nach wie vor werde ich vom Sozialamt unterstützt, da die Einnahmen aus der Einzelfirma noch nicht genügend sind.
    Nun mein Problem, ich habe eine Kreditkarte welche im Januar 2016 einen Saldo von ca. 12’000 aufwies. Die geforderten Raten von mindestens 750.00 konnte ich nicht aufbringen – ich habe 350.00 angeboten, weil es einfach nicht möglich war. Nach einigen Schreiben hat die Kreditkartenbank die Betreibung eingeleitet. Anfang Februar 2017 habe ich eine Pfändungsandrohung erhalten, aber da ich ja nichts habe zum verpfänden dürfte es einem Verlustschein geben.
    Nun wurde ich heute informiert, dass eine Konkursandrohung auf meine Einzelfirma eingegangen ist. Ich kann die Rechnung nach wie vor nicht bezahlen, wie gesagt werde ich vom Sozialamt unterstützt. Aber ich habe die Hoffnung, dass mit meiner Einzelfirma ich wieder eine Existenz aufbauen kann, welche es mir erlaubt meine Familie und mich über Wasser zu halten und mich vom Sozialamt zu lösen.
    Was kann ich machen, damit meine Firma nicht liquidiert wird?
    Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Hilfe.
    Freundliche Grüsse
    Roger Meier

    • Guten Tag Herr Meier

      Sie haben nochmals 20 Tage Zeit zu bezahlen oder ein sogenanntes Nachlassverfahren zu erwirken, bevor der Konkurs definitiv eröffnet wird. Kommt es zum Konkurs wird ihre Unternehmung durch amtliche Stellen definitiv liquidiert und im Handelsregister gelöscht.

      Freundliche Grüsse
      Simon Jakob

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