Besteuerung von GmbH und AG: Begriff und Arten von Kapitalentnahmen
Dieser Beitrag widmet sich den Kapitalentnahmen und definiert deren Begriff sowie die Arten der Kapitalentnahmen. Die Entnahmen sind das Gegenteil der Kapitaleinlagen.
Begriff der Kapitalentnahmen:
Die Kapitalentnahmen stellen den umgekehrten Vorgang zu den Kapitaleinlagen dar, d.h. geldwerte Leistungen der GmbH/AG an die beteiligten natürlichen oder juristischen Personen. Auf den ersten Blick erscheinen diese Leistungen einseitig, also ohne entsprechende Gegenleistung. Das Vermögen der GmbH/AG erfährt eine Vermögensminderung; sie wird im Umfang der Kapitalentnahme entreichert. Die Gesellschafter kommen jedoch nicht in den Genuss eines Reinvermögenszugangens, denn gleichzeitig nimmt der Wert ihrer Beteiligungsrechte (Aktien, Stammanteile) ab.
Korrekt verbucht führen Kapitalentnahmen nicht zu Aufwand der Gesellschaft, obwohl sie einen Mittelabgang darstellen. Andernfalls spricht man von sog. verdeckten Gewinnausschüttungen.
Arten:
Kapitalentnahmen erfolgen
- als offene Gewinnausschüttungen
- als verdeckte Gewinnausschüttungen (handelsrechtswidrig)
- als Kapitalherabsetzung
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