Besteuerung als Domizilgesellschaft in der Schweiz
Die “Domizilgesellschaft” ist eine Bezeichnung aus dem Steuerrecht. Domizilgesellschaften üben in der Schweiz keine Geschäftstätigkeit sondern nur eine Verwaltungstätigkeit aus und darum wird ihr Gewinn auf kantonaler Stufe tiefer besteuert als normalerweise bei Gesellschaften üblich.
Konkret werden Erträge aus Beteiligungen (Dividenden, o.ä.) nicht besteuert und Einkünfte aus dem Ausland nur reduziert (je nach Kanton und Gesellschaft auch gar nicht). Erträge aus der Schweiz werden normal besteuert.
Die Detailregelung ist den Kantonen überlassen und darum sehr unterschiedlich. Nachfolgend haben wir darum einige allgemeine Informationen zusammengestellt, im Einzelfall muss jedoch immer die exakte Regelung im betroffenen Kanton analysiert werden.
Erlaubt sind bei Domizilgesellschaften nur Verwaltungstätigkeiten wie z.B. das Verwalten des bereits bestehenden Vermögens und Hilfstätigkeiten wie Fakturierung und Inkasso. Nicht erlaubt, weil sie als Geschäftstätigkeiten gelten, sind u.a. Handelgeschäfte, Beratung und Werbung. Erlaubt ist es jedoch, sogenannte Ausland-Ausland Geschäfte zu tätigen, d.h. Waren im Ausland zu kaufen und auch direkt wieder dorthin zu verkaufen (daraus ergibt sich keine Geschäftstätigkeit in der Schweiz). Wenn die Gesellschaft nur Vermögen verwaltet, darf der Eigentümer der Gesellschaft nicht in der Schweiz wohnen. Bei Ausland-Ausland Geschäften darf der Eigentümer in der Schweiz wohnen.
Die Beantragung des Status als Domizilgesellschaft ist auf zwei Arten möglich:
a) Es kann ein sogenanntes Steuerruling beim kantonalen Steueramt eingeholt werden. Dazu muss die beabsichtigte Tätigkeit schriftlich genau dargelegt werden, die Steuerbehörden bestätigen dann, dass bei der beschriebenen Tätigkeit das Unternehmen zukünftig als Domizilgesellschaft besteuert wird.
b) In gewissen Kantonen ist eine Beantragung über die Steuererklärung ebenfalls möglich. So muss z.B. im Kanton Zürich das Hilfsblatt E entsprechend ausgefüllt werden. Auf der Rückseite der Steuererklärung unter Bemerkungen ist kurz ein Antrag auf Besteuerung als Domizilgesellschaft zu formulieren und auf einem Beiblatt die genaue Tätigkeit zu beschreiben.
Der Status als Domizilgesellschaft hängt somit nur von der steuerlichen Beurteilung ab. Die eigentliche Rechtsform ist davon unabhängig. Für eine Domizilgesellschaft eignet sich sowohl eine Aktiengesellschaft (AG), als auch eine GmbH, eine Genossenschaft oder eine Stiftung. Gesellschaften mit c/o Adressen erhalten den Status je nach Kanton ebenfalls. Personengesellschaften können diesen Status jedoch nicht beantragen.
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Habe eine kleine Frage zur Domizilgesellschaft:
Kann ich eine Domizilgesellschaft in der Schweiz gründen und dann problemlos meine Geschäfte im Ausland machen? Also ich betreibe zum Beispiel eine Webseite, die ausschließlich mit deutschen Kunden arbeitet.
Sind dann die Gewinne durch diese Geschäfte steuerfrei und gibt es dann keine Probleme mit dem deutschen Fiskus? Oder eigenet sich für sowas keine Domizilgesellschaft?
Guten Tag
Eine Domizilgesellschaft darf in der Schweiz keine eigenen Büros betreiben, keine Angestellten haben und nur Ausland-Ausland Umsatz machen.
Die Gewinne werden nur auf Stufe Bund mit 8.5% besteuert. Die Kantonalen Steuern fallen weg.
Im Ausland gelten natürlich eigene Regeln und diese müssen mit einem deutschen Steuerberater angeschaut werden. Ich kenn mich mit den gängigen Regeln nicht aus in Deutschland. Aber es ist natürlich möglich, dass die deutschen Steuerbehörden ihn als Betriebsstätte anschauen.
Mit freundlichen Grüsse
Walter Regli
Guten Tag Herr Regli,
kommt die Domizilgesellschaft für einen Photographen in Frage, der ausschließlich im Ausland tätig ist und auch nicht in der Schweiz wohnhaft ist ?
LG Roltom
Guten Tag
Dies kommt auf die Rechtsform und das Land in welchem Sie tätig sowie wohnhaft sein möchten.
Freundliche Grüsse
Walter Regli
Hallo
Dazu habe ich eine frage. Ich habe eine normale AG in der Schweiz (Informatikdienstleistungen). Es geht um datenverarbeitung. Der daten-“lieferant “ist in der EU. Der daten-“empfänder/kunde” ist in der EU. Die computer/server wo die systeme drauf laufen befindet sich physisch auch in der EU. Und es gibt in der EU keiner “tochter-firmen”.
In der schweiz findet statt: Der verkauf, das rechnungswesen, die software-entwicklung & -wartung, etc…
Momentan wird kein geld generiert von Schweizer kunden. In zukunft könnte dies vielleicht einmal der fall sein (schätze mal max. 10%).
Sprechen wir hier von einer Domizilgesellschaft? Wie resp. was kann ich organisieren/optimieren?
Besten dank
Rick
Guten Tag
Da Sie auch Geschäftstätigkeiten (und nicht nur Verwaltungstätigkeiten) in der Schweiz ausführen, würden Sie den Status als Domizilgesellschaft m. E. nicht bekommen. Am besten gehen Sie zu einem Treuhänder und analysieren mal Ihr Geschäft auf Steueroptimierung. Falls Sie keinen Treuhänder haben/ kennen kann ich Ihnen mit Sicherheit einen guten Vermitteln. Wir haben ein sehr grosses Treuhändernetzwerk!
Freundliche Grüsse
Walter Regli
Hallo,
ich hätte eine Frage wegen dem Status als Domizilgesellschaft würde folgende Firma den status bekommen?
Sie betreibt Webseiten, die ganzen Einnahmen kommen vom Ausland, USA / EU
Die Webseiten sind im Ausland gehostet (US/EU)
Angestelle wird es nur den GF geben, der nur die Seiten betreibt / pflegt und die Einnahmen einsammelt.
Würde so eine Firma den Status als Domizilgesellschaft bekommen in der Schweiz?
Guten Tag
Auch hier denke ich weniger, dass der Status als Domizilgesellschaft erteilt wird, da auch hier eine Geschäftstätigkeit in der Schweiz betrieben wird. Am besten klären Sie die Situatin direkt mit dem zuständigen Steueramt ab.
Freundliche Grüsse
Walter Regli
Guten Tag,
ich beabsichtige die Geschäftsadresse einer englischen Limited bei einem Treuhänder/Anwalt in der Schweiz einzurichten. Geschäfte werden ausschliesslich mit EU-Kunden getätigt, die auch durch dortige Berater beworben werden.
Wären damit die Voraussetzungen für eine Domizilgesellschaft erfüllt.
Guten Tag
Grundsätzlich müssen Sie eine c/o-Adresse in der Schweiz anmelden (Sie dürfen keine Büros haben). Zudem ist es wichtig, dass Sie auch im Ausland keine Betriebsstätte haben. Ob Sie aber als Domizilgesellschaft deklariert werden, müssen Sie jeweils direkt mit dem zuständigen Steueramt klären.
Freundliche Grüsse
Walter Regli
Hallo,
nochmal eine Frage zum Status einer Domizilgesellschaft.
Wir bekommen Provisionen von unseren Kunden in EU, USA, Afrika. Wir leben zur Zeit in Asien und moechten eine Gesellschaft in der Schweiz gruenden, aber nicht vor Ort sein.
Ist dann eine GmbH / c/o Adresse moeglich? Was, wenn eine Transaktion, die zu einer Provision fuehrt, in der Schweiz erfolgt, die Provision aber im EU Ausland anfaellt?
Guten Tag
Sie schreiben, dass wenn eine Gesellschaft nur Vermögen verwaltet, darf der Eigentümer der Gesellschaft nicht in CH wohnen. Muss bei einer AG aber trotzdem nicht mindestens ein VR in CH wohnen?
Vielen Dank
Guten Tag
Eine zur Vertretung der Aktiengesellschaft befugte Person muss ihren Wohnsitz in der Schweiz haben. Diese Person kann ein Mitglied des Verwaltungsrats oder auch nur ein Mitglied der Direktion sein. Dies bedeutet, dass die Person nicht zwingend ein VR sein muss.
Freundliche Grüsse
Peter Callegari
Ich habe eine AG in der CH gegründet die ein Patent im Medizinsektor bewirtschaftet. Die Firma hat eine Lizenz nach D vergeben. Dort wird produziert, weltweit verkauft und eine App betrieben. Von dort in D bekomme ich Lizenzen. Zudem vetrete ich in der CH Firma, rein administrativ die Interessen der deutschen Firma betreffend Ersteinführung, zB in der Schweiz. (Bedeutung Ersteinführung heisst:Ansprechpartner zu sein betreffend Qualitätmerkmalen, Klassifizierung Gerät …durch Verwaltung entsprechender Dokumente)
Sind die Voraussetzungen für eine Domizilgesellschaft (immaterielle Güter) gegeben? Ich wohne in Zürich.
Guten Tag Herr Bachmann
Die Domizilgesellschaft ist eine selbständige juristische Person, die in der Schweiz eine Verwaltungstätigkeit, aber keine Geschäftstätigkeit ausübt. Wichtig ist dabei, dass keinerlei operative Tätigkeit in der Schweiz ausgeführt wird. In ihrem Fall geht es jedoch um eine Einführung in den Schweizer Markt, was eine operative Tätigkeit darstellt, entsprechend sind die Voraussetzungen nicht gegeben. Der Einzelfall muss jedoch anhand der tatsächlichen Tätigkeit und den Geschäftsbücher genau abgeklärt werden. Wir empfehlen Ihnen sich diesbezüglich mit einem Steuerexperten in Verbindung zu setzen.
Freundliche Grüsse
Brenda Schönenberger