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Besteuerung der digitalen Wirtschaft

Mit dem Einzug des Computers hat sich die Wirtschaft stark verändert. Unternehmen wie beispielsweise Google oder Facebook fahren mit rein digitalen Leistungen Milliardengewinne ein. Die Länder, in denen solche Unternehmen wirtschaften, sehen aber oft keine Steuern aus diesen Gewinnen. Die internationale Gemeinschaft arbeitet nun an Lösungen.

Geschäftsmodelle ändern sich

Die Steuerhebung bei Unternehmen war bis anhin grundsätzlich sehr einfach: Ein Unternehmen interagiert mit den Kunden eines Landes, indem es einen Sitz, einen physischen Betriebsort im jeweiligen Land hat. Dort wird der Umsatz generiert und der Mehrwert geschaffen. Der Staat, in dem dieser Betriebsort ist, besteuert dann den angefallenen Umsatz dieses Unternehmens. Der Grundsatz dieser Art von Besteuerung wird international angewandt.

Viele Unternehmen benötigen heute aber nicht mehr zwingend einen Sitz in einem Land, um dort Geschäfte zu machen. Die Interaktion mit den Kunden findet häufig nur noch elektronisch statt. Ein physischer Sitz würde lediglich Kosten generieren, weshalb ohne Weiteres darauf verzichtet werden kann. Die jeweiligen Länder, in denen diese Unternehmen Geschäfte machen, sehen dabei aber nichts von den Gewinnsteuern, da diese in die Länder abfliessen, in denen das Unternehmen seinen physischen Sitz hat.

Eine gemeinsame internationale Lösung ist nötig

Einzelne Länder haben daher kurzfristige Massnahmen beschlossen, indem sie eine sog. «Netflix Tax» eingeführt haben, welche als Ausweitung der Mehrwertsteuer zu klassifizieren ist. Diese Steuern werden aber nicht von den Doppelbesteuerungsabkommen abgedeckt und können in einer Überbesteuerung resultieren. Aus diesem Grund arbeiten die OECD sowie die EU an langfristigen Lösungen.

Ein Konzept, wie digitale Unternehmen besteuert werden könnten, führt den Begriff der «virtuellen Betriebsstätte» ein. Besonders die EU zieht diese Lösung in Betracht. Die EU-Kommission beschreibt die virtuelle Betriebsstätte in einem Richtlinienentwurf als «signifikante digitale Präsenz», welche erfüllt ist, wenn das Unternehmen in einem EU-Staat über 7 Mio. Euro umsetzt, oder 100’000 Nutzer in einem Mitgliedsstaat hat, oder über 3000 Onlineverträge in einem Mitgliedsstaat abgeschlossen hat. Ist eine dieser Voraussetzungen erfüllt, soll der Umsatz dieser digitalen Leistungen besteuert werden. Dieses Konzept wäre eine pragmatische Lösung, da sie die aktuelle Besteuerung von Unternehmen mit physischen Betriebsstätten auf solche mit virtuellen Betriebsstätten ausweitet.

Bericht der OECD wird per 2019 erwartet

Als Standort vieler internationaler Unternehmen hätte eine Änderung der internationalen Besteuerungsregeln enorme Auswirkungen auf die Schweiz, welche auch Mitglied der OECD ist und sich daher ebenfalls an der Ausarbeitung einer internationalen Lösung beteiligt. Erste Ergebnisse werden 2019 erwartet.

 

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