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Bestandteile des Darlehensvertrags

Der Darlehensvertrag ist einer der gebräuchlichsten Verträge im Geschäftsleben. Unternehmer, die finanzielle Mittel benötigen, nehmen zu diesem Zweck meist ein Darlehen auf. Damit es später nicht zu Konflikten kommt, gibt es beim Abschluss eines Darlehensvertrags einiges zu beachten.

Wer jemandem Geld leiht, tut gut daran, einen Darlehensvertrag abzuschliessen. Das gilt umso mehr im Geschäftsleben. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass man den ausstehenden Betrag mangels Beweismöglichkeiten nicht mehr zurückerhält. Ein Darlehensvertrag besteht aus verschiedenen Komponenten.

Vertragsparteien und Darlehensbetrag

Den Kerngehalt des Darlehensvertrags bilden die Vertragsparteien und der Darlehensbetrag. Es handelt sich dabei um die minimal notwendigen Vertragsbestandteile. Ein möglicher Vertragstext lautet wie folgt: «A. gewährt B. ein Darlehen im Umfang von CHF 100’000».

Zinsmodalitäten

Das Obligationenrecht sieht vor, dass ein Darlehen nur verzinslich ist, wenn ein Zins verabredet wurde. Einzig im kaufmännischen Verkehr sind auch ohne Verabredung Zinsen zu bezahlen (Art. 313 OR). Obwohl es gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, enthalten die meisten Darlehensverträge eine Zinsverpflichtung. Den Vertragsparteien steht es grundsätzlich frei, einen beliebigen Zins zu vereinbaren. Bei der Festlegung des Zinssatzes gilt es allerdings verschiedene rechtliche Bestimmungen, wie beispielsweise die Schutzbestimmung gegen Übervorteilung (Art. 21 OR) oder den Wucherstraftatbestand (Art. 157 StGB) zu beachten.

Laufzeit und Rückzahlung

Um Streitigkeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich im Darlehensvertrag eine feste Laufzeit und klare Rückzahlungsmodalitäten zu vereinbaren. Ein Darlehen, für dessen Rückzahlung weder ein bestimmter Termin noch eine Kündigungsfrist oder der Verfall auf beliebige Aufforderung hin vereinbart wurde, ist innerhalb von sechs Wochen nach der ersten Aufforderung zurückzuzahlen (Art. 318 OR). In der Praxis machen die Parteien für gewöhnlich mehrjährige Laufzeiten mit fixen Rückzahlungsterminen aus. Weil es oftmals schwer ist, grössere Beträge auf einen Schlag zurückzuzahlen, werden häufig auch monatliche oder jährliche Amortisationszahlungen vereinbart.

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