Besonderheiten der Genossenschaft
Die Besonderheiten der Genossenschaften werden im folgenden Beitrag aufgezeigt. Die Genossenschaft ist eine personenbezogene Körperschaft mit einer nicht geschlossenen Mitgliederzahl. Der Hauptzweck liegt in der Selbsthilfe.
Besonderheiten der Genossenschaft
Die Genossenschaft soll ebenso wie die AG einer Vielzahl von natürlichen Personen offen stehen. Sie dient in der Regel der Verfolgung von wirtschaftlichen Zwecken. Im Gegensatz zur AG ist die Genossenschaft allerdings stark personenbezogen. Dies zeigt sich hauptsächlich bei der Ausgestaltung des Stimmrechts. Im Zentrum steht nicht die Höhe der Kapitalbeteiligung, aus der sich die Stimmkraft ableitet sondern es gilt das Prinzip “one man one vote”. Für die Gründung einer Genossenschaft sind mindestens 7 Mitglieder nötig. Eine Gründung mit nur einer Person wie beispielsweise bei der AG oder der GmbH ist nicht möglich.
Früher mit grosser Bedeutung
Die Bedeutung der Genossenschaft ist in den letzten Jahren gesunken. Aus OR 828 ist erkennbar, dass der Hauptzweck in der gemeinsamen Selbsthilfe liegt. In heutiger Zeit ist dieser Zweck allerdings nicht mehr so wichtig im 19. Jahrhundert. Aus der gemeinsamen Selbsthilfe ergibt sich, dass die Genossenschafter aktiv beteiligt sind und mitwirken. Bei der heute wichtigeren AG ist eine derartige Mitwirkung nicht mehr vorgesehen. Aktionär kann jeder sein, unabhängig von seinem Engagement für die Aktiengesellschaft. Ausserdem arbeitet die AG gewinnorientiert, während dem die Genossenschaft bestrebt ist ihren Mitgliedern möglichst günstige Produkte zu garantieren.
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