Berufsbewilligung in der Schweiz für ausländische Staatsangehörige
In der Schweiz sind bestimmte Berufe durch das Gesetz reglementiert. Für die Ausübung benötigt man eine Berufsbewilligung der zuständigen Amtsstelle. Die Berufsbewilligung wird grundsätzlich erteilt, wenn man über die benötigten Diplome, Zeugnisse oder Fähigkeitsnachweise verfügt und diese anerkannt werden.
Reglementierte Berufe
In der Schweiz sind bestimmte Berufe durch das Gesetz reglementiert. Diese reglementierten Berufe können nur dann ausgeübt werden, wenn man über das entsprechende Diplom, Zeugnis oder Fähigkeitsnachweis verfügt. Eine Liste der reglementierten Berufe findet man hier. Ausländische Diplome, Zeugnisse oder Fähigkeitsausweise müssen in der Schweiz zuerst von der zuständigen Amtsstelle anerkannt werden.
Für die Anerkennung ausländischer Diplome von Bürgern aus EU/EFTA Staaten gelten zwei unterschiedliche Verfahren:
- Anerkennungsverfahren bei Niederlassung: Möchte man sich dauerhaft in der Schweiz niederlassen und einen reglementierten Beruf ausüben, muss ein Anerkennungsverfahren eingeleitet werden.
- Meldeverfahren für Dienstleistungserbringende: Möchte man als EU/EFTA Bürger eine Dienstleistung in einem reglementierten Beruf während maximal 90 Tagen pro Jahr erbringen, muss eine Meldung an das SBFI erstattet werden.
Nicht reglementierte Berufe
Ist der Beruf in der Schweiz nicht reglementiert, benötigt man zur Ausübung keine Anerkennung des Berufsabschlusses. Der Arbeitgeber entscheidet, ob er einen Bewerber einstellen will oder nicht.
Zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit benötigt man in der Schweiz eine Aufenthaltsbewilligung (vgl. Blogbeitrag).
Neues Suchportal des Bundes
Die Bundesverwaltung hat im Februar 2016 ein neues Suchportal für Berufsbewilligungen und reglementierte Berufe lanciert. Die Suche zieht dabei Bewilligungen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden mit ein.