Beglaubigung in Österreich
Wie genau ist die Regelung bezüglich Beglaubigungen in Österreich? Der folgende Beitrag gibt Antwort.
Ein Staatsvertrag zwischen Österreich und der Schweiz regelt, dass von österreichischen Gerichten ausgestellte Beglaubigungen keiner Superbeglaubigung bedürfen. Da die österreichischen Handelsregister vom jeweiligen Amtsgericht geführt werden, müssen österreichische Handelsregisterauszüge nicht superbeglaubigt werden.
Werden aber Unterschriften bei einem österreichischen Notar beglaubigt, so müssen diese mit der Haager Apostille versehen werden.