Beglaubigung in Deutschland
Wie genau ist die Regelung bezüglich Beglaubigungen in Österreich? Der folgende Beitrag gibt Antwort.
Ein Staatsvertrag zwischen Deutschland und der Schweiz regelt, dass von deutschen Gerichten ausgestellte Beglaubigungen keiner Superbeglaubigung bedürfen. Da die deutschen Handelsregister vom jeweiligen Amtsgericht geführt werden, müssen deutsche Handelsregisterauszüge nicht superbeglaubigt werden.
Werden aber Unterschriften bei einem deutschen Notar beglaubigt, so müssen diese mit der Haager Apostille versehen werden.