Aufenthaltsbewilligung ohne Berechtigung zur Erwerbstätigkeit in der Schweiz
Ist es möglich als Staatsbürger eines EU/EFTA Staates mit einer B-Aufenthaltsbewilligung ohne Berechtigung zur Erwerbstätigkeit eine eigene Firma zu gründen? Falls ja, gibt es Bedingung, die zu beachten sind?
Mit einer B-Aufenthaltsbewilligung als Staatsbürger eines EU/EFTA Staates ohne Berechtigung zur Erwerbstätigkeit in der Schweiz können Sie dennoch eine Einzelfirma gründen und für diese arbeiten, sofern Sie nicht mehr als zwölf Stunden die Woche dafür aufwenden.
Für weitere Informationen kann Ihnen das Amt für Migration Auskunft erteilen.
Weitere Informationen zur Einzelfirma
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