Firmengründung – Unterstützung durch die Arbeitslosenversicherung während der Gründungsphase
Damit grundsätzlich ein Anspruch auf Arbeitslosengeld der Arbeitslosenversicherung besteht, muss man folgende Bedingungen erfüllen:
1. Es muss eine Kündigung vom Arbeitgeber vorliegen oder Kündigung auf eigene Initiative ohne Zusammenhang mit der geplanten Selbständigkeit
2. Es muss ein Gesuch beim RAV eingereicht werden (Gesuch um Taggelder zur Förderung der selbständigen Erwerbstätigkeit (FsE)).
3. Das Projekt muss glaubhaft gemacht werden anhand eines Grobkonzepts oder eines Businessplanes.
Wenn die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf max. 90 Taggelder (Tageslohn des versichterten Lohnes).
Abgeschlossen wird diese Phase mit dem operativen Start. Der Start definiert sich mit dem Moment, wo man aktiv beginnt Kunden zu akquirieren (Endkundenkontakt mit der Absicht einen Geschäftsabschluss zu tätigen).
Tipp: Der Gründungsakt gilt als Vorbereitungshandlung; es empfiehlt sich aber die Bewilligung durch die zuständige Behörde (in der Regel das RAV) des Projektes abzuwarten bevor die Firmengründung in Angriff genommen wird!
Tipp: Man hat auch das Recht auf Kursgelder. Dazu muss ein Kursgesuch beim RAV eingereicht werden (Gesuch um Zustimmung zum Kursbesuch). Es werden insbesondere Buchhaltungskurse und Marketingkurse sowie Workshops für die Erstellung eines Businessplans genehmigt.
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Wusste gar nicht, dass man für das Selbstständig machen auch Taggeld bekommt. Wollte mich einmal selbstständig machen, nachdem ich gekündigt wurde, aber das Arbeitsamt wollte mir hier nicht helfen.
Finde aber gut, dass es diese Option überhaupt gibt und denke, die RAV tut gut daran, wirklich arbeitswillige Menschen in dem Wunsch selbstständig zu werden zu unterstützen. Toll.
also, versehe ich das richtig:
Wenn ich meine Anstellung gekündigt habe um mich selbständig zu machen, habe ich keinen Anspruch auf Leistungen vom RAV?
Gruss, Jan
Ja, wenn Sie Ihre Anstellung aufgeben um sich selbständig zu machen, unterstützt Sie das RAV nicht im Gang in die Selbständigkeit. Sie haben aber die Möglichkeit Ihre Pensionskassengelder vorzubeziehen, falls Sie für den Start in die Selbständigkeit finanzielle Unterstützung benötigen. Achtung, Sie erhalten den Selbständigkeitsstatus nur mit einer Personengesellschaft (Einzelfirma bzw. Kollektivgesellschaft)! Ich rate Ihnen davon aber nur im Notfall gebrauch zu machen, da diese Gelder ja für Ihr Rentenalter gedacht sind.
Für genauere Informationen bzgl. der Unterstützung beim RAV würde ich direkt mit dem zuständigen RAV Kontakt aufnehmen.
Was ist wenn ich eine einzelfirma gründe und ich feststellen muss, dass der anfang doch schwieriger als geplant ist und ich zu keine aufträge komme? bekomme ich dann auch unterstützung vom rav?
Als Inhaberin einer Einzelfirma sind Sie nicht berechtigt bei der Arbeitslosenversicherung Gelder zu beantragen, da die “Arbeitslosigkeit” gewissermassen aus eigenem Verschulden hervorgerufen wurde.
Ich bin nun seit geraumer Zeit Arbeitslos. Vor kurzem konnte ich jedoch eine Teilzeitstelle annehmen und bin jetzt wieder 50% in einem Arbeitsverhältnis (+50% Arbeitslos).
Mit dem RAV habe ich über eine Selbstständigkeit 50% gesprochen und werde demnächst meine Anfrage abgeben.
Nun meine Frage: Kann ich – da ich mich nur 50% selbständig mache – trotzdem Gelder aus der Pensionskasse beziehen für mein Start-up?
Die Selbständigkeitserklärung erhalten Sie nur, wenn Sie die Einzelfirma im Haupterwerb führen. Somit kann es gut sein, dass die SVA bei einer 50%-Selbständigkeit die Erklärung nicht erteilt. Am besten setzen Sie sich direkt mit der SVA in Verbingung um dies kurz zu besprechen und Klarheit diesbezüglich zu erhalten.
Besten Dank für die schnelle Antwort.
Die SVA ist dies eine kantonale Stelle (in meinem Falle Tessin) oder ist dies die Pensionskasse, bei der ich meine Gelder habe und versichert bin?
Ich danke Ihnen vielmals für eine kurze Antwort.
MfG
D.
Die SVA (Sozialversicherungsanstalt) ist kantonal gegliedert. Am besten gehen Sie auf folgenden link für das Tessin.
bekommt man das unterstütztung nur mit einzelfirma oder auch mit eine GmbH
Die Unterstütung bei der Arbeitslosenversicherung (ALV) währen der Gründungsphase ist unabhängig von der Gesellschaftsform. Sollten Sie aber als Einzelfirma arbeitslos werden, dann haben Sie keinen Anspruch auf Unterstützung bei der ALV.
Guten Tag
Ich bin seit einpaar Monaten arbeitslos und nun möchte ich für einen gewissen Nebenerwerb eine Einzelfirma gründen. Habe ich das anrecht dieses Einkommen als Zwischenverdienst anzugeben?
Freundliche Grüsse
Mirela Knezevic
Meiner Ansicht nach erhalten Sie keine Arbeitslosengelder, wenn Sie eine eigene Einzelfirma besitzen. Auch wenn diese nur wenig Gewinn erzielt. Als Zwischenverdienst werden Ihnen nur geringe Einkünfte im Anstellungsverhältnis angerechnet. Am besten setzen Sie sich mit dem RAV in Verbindung. Dort wird man Ihnen diesbezüglich gerne Auskunft geben.
was ist wenn man bei einer Gmbh ein Gesellschafter von mehreren ist und nicht ceo ist. Falls der Arbeitsvertrag gekündigt wird, hat man dann Anspruch auch Arbeitslosenunterstützung?
Sie erhalten erst Arbeitslosenunterstützung, wenn Sie in der GmbH nicht mehr ersichtlich sind. D.h. Sie müssen alle Stammanteile verkaufen und alle Funktionen aufgeben. Erst wenn Sie als Teil der GmbH aus dem Handelsregister gelöscht sind können Sie Arbeitslosengelder beantragen.
Ihre Firmengründung machen Sie am besten über STARTUPS.CH. Da wird man Sie vor, während und auch nach der Gründung professionel beraten und unterstützen.
Guten Tag
Ich bin momentan in der Kündigung und möchte eine GmbH gründen. Allerdings müssen wir mit der Aquirierung bereits in der Kündigungsphase starten, gib es trotzdem eine möglichekeit auf Arbeitslosenunterstützung? Oder müssen wir die Aquirierung verschieben?
Vielen Dank
Freundliche Grüsse
Guten Tag
Am besten kontaktieren Sie das RAV. Meines Wissens besteht aber kein Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung, solange Sie noch in einem Arbeitsverhältnis sind.
Freundliche Grüsse
Hallo zusammen,
was passiert eigentlich, wenn man eine AG gründet (welche noch kein Geld erwirtschaftet) neben seiner hauptberuflichen Tätigkeit und dann von seinem hauptberuflichen Arbeitgeber gekündigt wird. Bleibt dabei der Arbeitslosengeldanspruch erhalten?
Beste Grüsse Mike
Guten Tag
Solange Sie die Beiträge über die AG auch bezahlt haben, bleibt meines Erachtens der Anspruch auf die Arbeitslosengelder bestehen. Am besten nehmen Sie aber direkt mit der für Sie zuständigen SVA Kontakt auf um dies (insbesondere auch auf die Höhe des Anspruches) abzuklären.
Freundliche Grüsse
Walter Regli
Hallo
Können diese Taggelder auch in Anspruch genommen werden wenn man nach der Kündigung durch den Arveitgeber eine Stiftung gründen will in der man aktiv als Stiftungspraesident tätig ist?
Beste Gruesse
Peter
Guten Tag
Diese Frage klären Sie am besten direkt beim RAV.
Freundliche Grüsse
Walter Regli
Kann man zuerst einige Monate versuchen einen neuen Areitgeber zu finden, und erst später, wenn dies nicht erfolgreich war, Taggelder für den Gang in die Selbständigkeit in Anspruch nehmen? Gibt es irgendwelche Beschränkungen in dieser Hinsicht ausser die üblichen zB maximal 400 Taggelder wenn man länger als 24 Monate versichert ist?
Guten Tag
Dies ist m. E. kein Problem. Wichtig ist, dass Sie nicht mit der Absicht sich selbständig zu machen, die Anstellung aufgegeben haben. Dann haben Sie keinen Anspruch auf Unterstützung vom RAV. Am besten nehmen Sie direkt mit dem für Sie zuständigen RAV Kontakt auf, damit Sie gleich alle Erfordernisse kennen.
Freundliche Grüsse
Walter Regli
Hallo
Verfallen die Taggeldansprüche bei einem Gang in die Selbstständigkeit, dh nehmen wir an mein Geschäft scheitert bin ich dann durch meine noch bestehenden Taggeldansprüche gesichert?
Freundliche Grüsse
Urs Schmidt
Guten Tag
Dies kommt etwas darauf an, als was der Gang in die Selbständigkeit gewertet wird und wie lange Sie bereits selbständig sind bzw. in die ALV einbezahlt haben. Am besten nehmen Sie diesbezüglich direkt mit der ALV Kontakt auf. Dann kann Ihre Situation genau analysiert werden.
Freundliche Grüsse
Walter Regli
Guten Tag Herr Schmid
Das RAV ist diesbezüglich sehr grosszügig mit den Selbständigen. Nach dem Bezug der Taggelder für die Planungsphase und der Aufnahme der selbständigen Erwerbstätigkeit verlängert sich Ihre Rahmenfrist bei der ALV um weitere zwei Jahre (also total sind es dann vier Jahre). Damit können Sie, sollten Sie erneut arbeitslos werden, verbleibende Ansprüche aus der ersten Rahmenfrist allenfalls noch geltend machen.
Guten Tag,
wie sieht das aus wenn ich gekündigt wurde. Nun möchte ich eine Stelle von vielleicht 40-50% suchen und der Rest selbständig arbeiten. Kriege ich da noch Geld für’s selbständig machen und/oder kriege ich da solange ich die 40-50% Stelle noch nicht gefunden habe diese 40-50% noch als Arbeitslosengeld?
Besten Dank für ein Feedback.
Guten Tag
Diesbezüglich nehmen Sie am besten direkt mit dem RAV Kontakt auf. Es kommt auf die spezielle Situation an, ob Sie die 50% als Teilselbständigkeit anrechnen lassen können.
Freundliche Grüsse
Walter Regli
Guten Tag,
ich hätte eine Frage bezüglich den Anspruch auf Arbeitslosengelder für den folgenden Fall:
– ich habe in gegenseitigem Einverständnis gekündigt und möchte mich jetzt im Ausland selbstständig machen. Ich bin dabei im Ausland eine Firma zu gründen und wollte wissen ob ich Anrecht auf die oben erwähnten max. 90 Tagegelder habe oder ob das nur für eine Firmengründung in der Schweiz gilt.
Mit bestem Dank für Ihre Auskunft
Francesca Zinni
Guten Tag
Hier nehmen Sie am besten direkt mit dem zuständigen RAV Kontakt auf.
Freundliche Grüsse
Walter Regli
Ich hatte vor ca. 6 Jahren einen Versuch in die Selbständigkeit gestartet. Die SVA hat mich damals angenommen. Nach wenigen kleinen Aufträgen habe ich mich abgemeldet und eine Festanstellung angenommen (Dauer 5 Jahre). Jetzt bin ich arbeitslos, 64.5 Jahre alt und bin bei ALK.
Im Telefonbuch existiert mein Eintrag noch.
Konnte bis jetzt weder eine Neuanstellung voll oder Teilzeit holen, noch in einem Auftragsverhältnis selbständige Arbeit finden oder ausführen. Für neue Firmengündung müsste ich ja Aufträge nachweisen können.
Kann nur der bestehende Telefonbucheintrag Schwierigkeiten geben für ALK?
Guten Tag Herr Emhardt
In der Regel kommt es auf den Handelsregistereintrag an. Somit denke ich nicht, dass der Eintrag im Telefonbuch Probleme machen sollte. Am besten klären Sie dies aber direkt mit der ALK.
Freundliche Grüsse
Walter Regli
Hallo…Habe mal eine Frage.Ich habe aus gesundheitlichen Gründen meine Stelle in der Chemiebranche gekünigt per 1 april..Nun kann ich auf selbstständiger basis ap april zu 50% in einem laden Piercen…wollte mal fragen ob ich bis ich eine weitere teilzeitstelle gefunden habe anrecht auf arbeitslosengeld ( anteil) habe..
grüsse sandro
Ich bin zum 1.2. arbeitslos und würde mich gerne selbständig machen. Ich wurde dabei vom Arbeitgeber aus wirtschaftlichen Gründen gekündigt. Kann ich das RAV auch vor dem 1.2. über meine Plände in Kenntnis setzen, dass ich mich schon jetzt darauf konzentrieren kann und keine Stellen mehr suchen muss?
Hallo Zusammen
Ich bin momentan in der Kündigungsfrist und möchte eine GmbH oder AG gründen. Allerdings müssen wir mit der Aquirierung bereits in der Kündigungsphase starten, gib es trotzdem eine Möglichkeit auf Arbeitslosenunterstützung, respektive Probleme mit Auszahlung der Taggelder bis der RAV über meine Vorhaben im Kenntnis gesetzt wird?
Danke und viele Grüsse
Guten Tag
Ich bin mir nicht sicher ob ich Ihre Frage richtig verstanden habe. Sind Sie momentan noch im Unternehmen am Arbeiten? Je nach dem wie lange Sie im Unternehmen gearbeitet haben gibt es eine gewisse Karrenzfirst, bis Sie Anspruch auf Arbeitslosengelder haben. Am besten nehmen Sie wohl direkt mit dem RAV Kontakt auf. Dort kann man Ihnen genau sagen, wann Sie auf welche Unterstützung Anspruch haben.
Es würde uns freuen Ihnen bei der Grundung der Gesellschaft behilflich sein zur drüfen.
Freundliche Grüsse und viel Erfolg
Walter Regli
Grüezi Herr Regli,
momentan bin ich noch im Anstellungsverhältnis resp. Freigestellt bis Ende März. Im aktuellen Unternehmen bin ich seit mehr als 9 Jahre.
Viele Grüsse,
Andy
Guten Tag
Solange Sie den Lohn vom Unternehmen beziehen, werden Sie wohl keine Unterstützung vom RAV erhalten. Anschliessend gibt es aber beim RAV eine mögliche Unterstützung von max. 90 Taggelder um sich selbständig zu machen. Das funktioniert aber nur, wenn Sie die momentane Anstellung nicht deshalb aufgegeben haben, um sich selbständig zu machen. Wenn Sie bereits in der Freistellungsphase beginnen zu arbeiten, werden Sie m. E. keine finanzielle Unterstützung vom RAV erhalten. Am besten klären Sie dies aber direkt mit dem RAV in Ihrer Nähe.
Freundliche Grüsse und viel Erfolg.
Walter Regli
Ich habe vor mich Selbständig zu machen in der Baubranche war jetzt 2 Jahre in Festanstellung ,besitze keine Mittel aber die Zusage eines Auftrages für Längere Zeit wird mir das RAV die Selbständigkeit verbieten
Sehr geehrter Herr Kessler
Dies wird nicht das RAV sondern die Ausgleichskasse (SVA) beurteilen, bzw. in Ihrem Fall wohl die SUVA. Wenn Sie aber nur einen Kunden haben, wird man Ihnen die Selbständigkeitserklärung nicht erteilen, da dies faktisch einem Anstellungsverhältnis gleich kommt.
Freundliche Grüsse
Walter Regli
Möchte eine Baufirma aufmachen habe ein Gesuch auf Taggelder gestellt,Investitionsplan ,Treuhändler,und Betreuung vom Verein GO Hilfe für selbständige liegt vor wurde das zweite mal abgewiesen Begründung sie wollen 40000 Franken auf mein Konto sehen dann kann ich das dritte Gesuch stellen ,habe jetzt eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Beraterin eingereicht Grund Verzögerrungstaktik und Befangenheit .Finanzierungsplan wird genehmigt Verein GO hilft .Möchte am 01.06.2013 meine GmbH eröffnen .Wenn die Taggelder nicht fliesen ,werde ich trotzdem einen Monat vor Eröffnung von der Bewerbungsfrist Freigestellt oder muss ich mich bis zum Letzten Tag temporär zur Verfügung stellen . Mit Freundlichen Grüssen Andreas Kessler
ich möchte ein Teil meinen Pensionskassengelder ( ca. 35.000.- Fr ) für die geplante Selbstständigkeit abheben, aber das bekomme ich nicht weil ich mich noch nicht als Selbständig bei AHV gemeldet haben. damit ich das Geld aus Pensionskasse bekomme, benötige ich für meine Bank AHV Bestätigung, und hier liegt das wurm.. ohne Kapital ( Pensionskasse ) kann ich keine Firma gründen da ich kein eigenes Kapital habe.. somit bin ich angewiesen auf Pensionskassengeld als Start Kapital, und das Geld aus Pensionskasse werde ich nur dann bekommen wenn ich das AHV Bestätigung bringe, und das AHV Bestätigung bekomme ich dann NUR als bereits Selbständiger… momentan sitze ich in einen Teufelskreis und weiss ich es nicht weiter. noch zur erwähnen, seit 2011 bin ich ausgesteuert und auf Sozialhilfe angewiesen. Meine Sozial Beraterin unterstützt mich sehr gern und hilft mir überall wo Sie kann, aber auch Ihr sind die Hände gebunden. Laut meine Bank wäre kein Problem das Geld innert eine Woche zu bekommen aber AHV bremst mich massiv. kennt jemand ein weg oder eine Institution die mir weiter helfen könnte. Vielen Dank
hallo, was passiert, wenn ich bereits eine GmbH oder Einzelfirma gründe, bevor ich beim RAV das Gesuch stelle? Wird dann das Gesuch automatisch abgelehnt? Wer Entscheidet über das Gesuch (Kanton Bern)?
Danke und Gruss,
Bambi
Mein Arbeitsverhältnis wurde mir gekündigt (Festanstellung, 100%); ich muss nun auch noch zum Ende hin meine restlichen Ferientage beziehen; in diese Zeit fällt jedoch auch bereits meine geplante Selbständigkeit, d.h. konkret: Letzer Arbeitstag alte Firma Ende Nov. – 6 Wochen Urlaub, d.h. mein lezter Arbeitstag fällt auf Mitte Oktober, dann beziehe ich die Ferien (bezahlt). Ich habe mich nun aber während der Kündigung bereits überlegt selbständig zu werden und auch bereits ein Mandat, welches nun aber im November starten würde…Kann das ein Problem mit dem gekündigten Arbeitgeber punkto Urlaubsauszahlung noch geben?
Frage: Ich bin bei RAV+beco. Wenn ich (ohne Vertrag und spontan) ab und zu 1-2 x / Woche je 2-3 Std. Kinder hüten würde und dabei etwas verdiente, wäre das ev. Zwischenverdienst od. Selbstständige Arbeit für die beco? Oder gibt es da einen Freibetrag? Vielen Dank für eine Antwort. Silvia
Frage: Bin seit mehreren Jahren Stammhalterin der GmBH meines Vaters (19 er, 1 ich) weil es 2 Personen benötigte. Ich war aber ausser einem Auftrag im 2005 (10d) nie tätig für die GmBH und habe keine Ambitionen das Geschäft zu übernehmen oder dort zu arbeiten. Muss ich den Stammanteil zurückgeben/ verkaufen, bevor ich Arbeitslosengeld erhalte?
Besten Dank,
P.S. Kann ich auch meinem Vater den 1en Stammanteil zurückgeben, oder muss ich eine neue Person fnden?
Guten Tag
Ja, sie müssen den Stammanteil zurückgeben resp. verkaufen, bevor sie Arbeitslosengeld erhalten, da sie bis dahin noch als Gesellschafterin im Handelsregister eingetragen sind. Sie können den Stammanteil jedoch auch ihrem Vater verkaufen, da seit Inkrafttreten des neuen GmbH-Rechts im Jahre 2008 nur noch ein Gesellschafter für das Bestehen einer GmbH nötig ist.
Wenn Sie für die Änderung/ Anpassung im Handelsregister Hilfe benötigen stehen wir Ihnen sehr gerne unter 052 269 30 80 oder info@startups.ch zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
Deborah Rosser
Guten Tag, ich wurde vor über 1 Jahr wegen krankheit gekündigt und beziehe von der Versicherung Tagegeld. Es geht mir inzwischen schon besser und wollte mich dem nächst beim RAV arbeitslos melden. Ich würde mich aber gern selbständig machen und ein Laden auffmachen. Meine Frage währe währe habe ich überhaupt anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn ja hätte ich dan auch anspruch auf Ünterstützung ( Tagegeld ) zwegs firmen gründung.
Ich würde mich auf jede antwort freuen.
Guten Tag
Ja, Sie können sich selbständig machen und gleichzeitig Arbeitslosengeld beziehen, sofern Sie für den Bezug von Arbeitslosenentschädigung berechtigt, ohne eigenes Verschulden arbeitslos und mindestens 20 Jahre alt sind sowie ein Geschäftskonzept zur Aufnahme einer wirtschaftlich tragfähigen und dauerhaften selbständigen Erwerbstätigkeit vorlegen können. Diesfalls kann das RAV max. 90 Taggelder zur Planung und Vorbereitung der Selbständigkeit entrichten.
Wenn wir Ihnen bei Ihrer Firmengründung behilflich sein können, zögern Sie nicht uns unter 052 269 30 80 oder info@startups.ch zu kontaktieren.
Freundliche Grüsse
Deborah Rosser
ich bin 19 jahr jung bin zur zeit noch in der ausbildung, alls verkäuferin. Im sommer 2014 bin ich fertig mit der ausbildung und möchte mich gerne selbstständig machen, dieser wunsch hab ich schon seit 2 jahren. ich hab auch schon eine vorstellung wie und was ich genau machen will. ich möchte eine wellness oase eröffnen. doch ich habe erstens keine finanzielle möglichkeit dies zu bewältigen und auch keine arbeitserfahrung. können sie mir sagen was ich machen soll. ich danke ihnen viel mal für eine antwort.
Guten Tag Frau Sengupta
Sie können auch eine Einzelfirma ohne Arbeitserfahrung und ohne Stammkapital gründen. Bezüglich der finanziellen Aufwände bei der Eröffnung einer Wellness Oase empfehlen wir Ihnen zu Beginn bei Familie und Freunden nachzufragen, ob Ihnen evtl. jemand ein zinsloses oder zinsgünstiges Darlehen für Ihre Firmengründung gewähren kann oder vielleicht finden Sie einen sogenannten Business Angel – eine Privatperson mit Erfahrung in der Führung von Firmen – welcher Ihr Projekt unterstützen möchte.
Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrer Firmengründung! Zögern Sie nicht uns unter 052 269 30 80 oder info@startups.ch zu kontaktieren. Übrigens bieten wir auch gratis Informationskurse “Clever eine Firma gründen” an. Sie finden hier die Daten der nächsten Kurse.
Freundliche Grüsse
Deborah Rosser
Hallo muss man für das erste Jahr trotzdem Steuern zahlen, obwohl kein sicheres Einkommen besteht?
PS: wenn man sich selbst.macht natürlich..
Grüezi
Steuern müssen nur auf den effektiven Gewinn/Lohn bezahlt werden. Sofern Sie nichts mit der Einzelunternehmung verdienen, sind auch keine Steuern zu bezahlen.
Freundliche Grüsse
Deborah Rosser
Hallo
Meine Situation, da ich sehr arbeitswillig bin, wurde ich in meinem Jop, immer gefordert bis zu meinen Leistungsgrenzen!! Imm inneren meines Gedanken schwebte öfters die Selbständigkeit vor!! Nun kam für mich ni der richtigen Zeitpunkt um es umzusetzen!! Obwol ich im nebenerwerb schon Kundenaufteäge im kleineren Ramen bewirtschaftet! Ich besitze schon eine komplet eingerichtete Garage die in einem Umnutzungs Verfahren steht!! Die Situation meines Arbeitverhältniss hat sich über die konstante verfügung meiner Leisteung, Psychisch im Gedanken das ich Selbständig werden möch,te schlecht entwikelt, und kam zum kurzschlussendscheid eine Kündigung vorzunehmen. Wie siet das bei mir aus? Kann ich jetzt für den start meiner Selbständigkeit Arbeitslosengeld bezihen? Oder zält das schon zu der planung meiner Selbständigkeit?
Mfg Wälchli
Guten Tag Herr Wälchli
Für die Vorbereitung der Selbständigkeit kann ein Taggeld von 90 Tagen beim RAV beantragt werden. Unter bestimmten Bedingungen können Sie demnach in der Zeit der Vorbereitung Arbeitslosengeld/Taggeld beziehen. Um genau abzuklären, ob Sie in Ihrer Situation Anspruch darauf haben bitten wir Sie, direkt mit Ihrem RAV-Berater darüber zu sprechen. Wenn Sie selbständig sind kommt es auf die Rechtsform an für den Entscheid, ob Sie bei Nichterfolg der Selbständigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld haben oder nicht. Wenn Sie als Einzelfirma tätig sind besteht keine Möglichkeit, sich bei der Arbeitslosenkasse zu versichern. Haben Sie hingegen eine GmbH oder eine AG können Sie sich bei der Arbeitslosenkasse versichern und hätten, sobald Sie nicht mehr im Handelsregister eingetragen sind, Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung.
Freundliche Grüsse
Luzia Bachofner
Ich finde es sehr wichtig dass gerade am Anfang bzw. vor der Selbständigkeit das Grundwissen schon vorhanden ist.
> Basic-Wissen (mindesten)
> Begeisterung
> und einen Plan wohin die Reise gehen soll.
Ich startups.ch bringt hier einen tollen Mehrwert
Job selbst gekündigt wegen Mobbing und dadurch gesundheitlichen Problemen.
Es war keine Kündigung wegen dem Schritt in die Selbständigkeit und nun seit 3 Monaten AL.
Kann das RAV bei dem Vorhaben einer künftigen Selbständigkeit die “90 Tage” verweigern?
Sollte ich ein ärztl. Attest nachreichen, das gesundheitliche Probleme beim alten Arbeitgeber bestätigt?
Hallo
In den ersten beiden Jahren meiner selbständigkeit hat mich meine lebenspartnerin unterstützt und z.B. über längere zeit die miete übernommen. das steueramt anerkennt nun meine steuererklärung nicht, da der gewinn in den ersten jahren so niedrig war, dass es unmöglich ist davon leben zu können. die finanzielle hilfe meiner partnerin (wir sind nicht verheiratet) soll ich nun als schenkung deklarieren und auch dementsprechend versteuern…
gibts da nicht auch noch andere möglichkeiten?
freundliche grüsse
jonathan graf
Sehr geehrter Herr Graf
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass die finanzielle Hilfe als Darlehen angesehen wird. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass Sie dem Steueramt vorweisen können, dass Sie das Geld Ihrer Lebenspartnerin zurück zahlen.
Bei einem Darlehen würden Sie den Betrag in Ihrem Schuldenverzeichnis aufführen und Ihre Lebenspartnerin in ihrem Vermögensausweis. Wichtig ist, dass Sie und Ihre Lebenspartnerin klarstellen, dass es sich um ein zinsloses Darlehen handelt.
Wenn Sie schon eine solche Vereinbarung, bezüglich des Darlehens, mündlich getroffen haben, dann können Sie auch noch schriftlich einen Vertrag aufsetzen und dem Steueramt vorweisen.
Freundliche Grüsse
Nadja Mehmann
Ich bin seit 08.05.2009 im Handelsregister eingetragen.Leider wurde ich von der SVA abgewiesen,weil ich keine Einzelaufträge habe. Nun arbeitete ich dann in verschiedenen Firmen als Fest und Temporär.Zur Zeit bin ich beim Rav angemeldet, nun zahlt mir die Alk kein Taggeld aus weil ich noch im Handelsregister eingetragen bin.
Wollte Fragen ob ich den Handelsregistereintrag löschen muss um Taggelder zu beziehen.?Und wann zahlt mir die Alk das Taggeld?
Guten Tag
Genau, so lange Sie noch im Handelsregister eingetragen sind haben Sie keinen Anspruch auf Taggelder. Sie sollten sich daher sobald als möglich im Handelsregisteramt löschen. Gerne können Sie sich diesbezüglich direkt mit uns in Verbindung setzen.
Freundliche Grüsse
Luzia Bachofner
Guten Tag
Wenn man sich selbsständig machen möchte und beim RAV ein Gesuch um Taggelder zur Förderung der selbständigen Erwerbstätigkeit stellt, darf man da noch nicht im Handelsregister eingetragen sein? Was ist wenn man schon eingetragen ist, wie kann man da vorgehen? Muss man sich wieder löschen lassen?
Freundliche Grüsse
Christine Meier
Guten Tag Frau Meier
Das ist korrekt. Die Taggelder werden nur während der Vorbereitungsphase ausbezahlt. Der Eintrag im Handelsregister geht über diese Vorbereitungsphase hinaus.
Am Besten besprechen Sie dies mit dem zuständigen RAV Berater. Der kann Ihnen den genauen Vorgang aufzeigen.
Freundliche Grüsse
Nadja Mehmann
Guten Tag,
ich bin ab 1.10. in einer arbeitsmarktlichen Massnahme zu Förderung der Selbstständigkeit (90 Tage Planungsphase). Nun wurde mir ein Job zu 40% angeboten. Darf ich diesen annehmen?
Guten Tag
Grundsätzlich dürfen Sie dieses Angebot annehmen. Jedoch wird die Arbeitslosigkeit um 40% gesenkt. Am Besten beraten Sie sich mit Ihrem RAV Berater. Er kann Ihnen das weitere Vorgehen genau erklären.
Freundliche Grüsse
Nadja Mehmann
Guten Tag
ich habe mich auf eigenen Wunsch gekündigt. Die Unternehmensgründung hatte ich damals nicht vor. Nun kommt es aktuell in Frage und mir ist wichtig abzuklären, ob ich Anrecht auf die Unterstützung bei der Firmengründung habe.
Wird die Kündigung auf eigenen Wunsch der selbstverschuldeten Arbeitslosigkeit gleichgestellt?
Die Firmengründung wird innerhalb der max. 90 Tage unterstützt.
Wenn der Übergang zur Unternehmensgründung zB am 4. Monat der Arbeitslosigkeit erfolgt, kann man mit max. 90 Tagen insgesamt rechnen?
Oder wenn die Anmeldung zur Firmengründung zu einem späteren Zeitpunkt gewagt ist und diese 90 Tage der Unterstützung über die gewöhnliche maximale Zeit der Arbeitslosigkeit hinausgehen, werden sie noch freigegeben oder bleibt man ohne Taggelder für Unternehmensgründung?
Freundliche Grüsse
Mirka
Guten Tag
Bei einer Kündigung auf eigenen Wunsch ist sicherlich mit Einstelltagen zu rechnen. Sofern während der 90 Tage keine Firma gegründet wird und die restlichen Voraussetzungen erfüllt sind, haben Sie Anrecht auf Unterstützung durch die Arbeitslosenkasse, ohne den Nachweis zu erbringen. Detaillierte Fragen in diesem Zusammenhang klärt auch die Fachstelle Selbständigkeit bei der betreffenden Arbeitslosenkasse.
Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrer Firmengründung. Wir stehen Ihnen entweder an einem unserer Standorte für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung oder Sie können direkt in unserem Online-Tool eine unverbindliche Offerte rechnen.
Freundliche Grüsse
Deborah Rosser
Guten Morgen, ich habe eine Frage.
Ich war schon einmal arbeitslos, habe mich dann selbständig gemacht, mit einer Limited in England und einer Schweizer Niederlassung. Habe mich hier angemeldet und meine Beiträge an die AHV gezahlt. Dann habe ich nach einem Jahr die Firma abgemeldet, wegen zu wenig Aufträgen. Für 10 Monate hatte ich eine Festanstellung die nun auf Grund einer Umstrukturierung gekündigt wurde. Kann ich trotzdem beim RAV Arbeitslosen Unterstützung beantragen?
Vielen Dank und Freundliche Grüsse
Steffen
Guten Tag Steffen
Sofern Sie innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Erstanmeldung mindestens zwölf Monate als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer gearbeitet haben und die weiteren Voraussetzungen (z.B. Wohnsitz in der Schweiz) erfüllt werden, können Sie Arbeitslosentaggelder beantragen. Wir empfehlen Ihnen aber sich schnellstmöglich mit dem zuständigen Arbeitsvermittlungsamt (RAV) in Verbindung zu setzen und sich dort anzumelden.
Freundliche Grüsse
Deborah Rosser
Ihr Businessplan Tool funktioniert nicht! Ich versuche seit einer halben Stunde diesen Businessplan zu starten. Ich habe angeklickt, eine Firma zu gründen und es dauert immer noch…es kann ja nicht sein, dass das Toll so lange braucht. Dann ist es nicht nutzbar. Oder funktioniert es nur, wenn man die Bezahlversion des Businessplans bestellt?
Guten Tag Steffen
Der Businessplanner (www.businessplanner.ch) ist frei zugänglich und für den Ausdruck ohne Wasserzeichen, können Sie die bezahlte Version wählen. Bei technischen Schwierigkeiten können Sie sich bei unserem Support (support@websoft.ch) melden. Um eine Firma zu gründen müssten Sie die Offerte auf http://www.startups.ch rechnen. Dies ist über den Businessplanner nicht möglich.
Freundliche Grüsse
Deborah Rosser
Guten Tag,
Ich arbeite in der Firma meiner Frau ( GmbH ) Sie hat aber zur Zeit zu wenig Arbeit
wenn sie mir die Kündigung schreibt, kann ich dann zum RAV und Arbeitslosengeld
beziehen ?
Freundliche Grüsse
Debora
Hallo Debora
Sofern Sie an dieser GmbH keinen nennenswerte Beteiligung haben, sollte dies grundsätzlich möglich sein. Erkundigen Sie sich am besten direkt beim zuständigen RAV.
Freundliche Grüsse
Simon Jakob
Guten Tag, ich beziehe noch bis am 30.06.2017 Arbeitslosengeld. Ab dem 01.07.2017 bin ich selbstständig. Gemäss RAV darf ich in dieser Zeit keinen HR Eintrag machen lassen. Ich möchte mich aber bereits als GmbH anmelden. Kann ich den HR Eintrag terminieren lassen? Danke für ein kurzes Feedback.
Freundliche Grüsse
Lukas Grossmann
Sehr geehrter Herr Grossmann
Der Handelsregistereintrag lässt sich nicht terminieren, jedoch anvisieren, indem man sich im Voraus beim jeweiligen Handelsregisteramt über die aktuelle Eintragsdauer erkundigt und entsprechend im Voraus die Unterlagen einreicht. Diese variiert je nach Auslastung der Behörden.
Wir stehen mit den Behörden in einem guten Kontakt und würden Sie gerne bei der Gründung begleiten.
Freundliche Grüsse
Simon Jakob
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich habe Anteile einer GmbH und einer AG, bei denen ich als Geschäftsführer respektive Mitglied des Verwaltungsrats bin. Es werden keine Löhne ausbezahlt. Zurzeit arbeite ich noch 80%, aufgrund einer Umstrukturierung im Unternehmen ist meine Stelle gefährdet. Habe ich Anrecht auf Taggelder wenn ich weiterhin eine Stelle suchen würde?
Guten Tag
Jede Person, die einen beträchtlichen Einfluss auf die Entscheidungen des Unternehmens ausübt, hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung. Sofern Sie Ihre Anteile veräussern, und Ihre Position als Verwaltungsratsmitglied aufgeben oder allenfalls die Firma liquidieren, sollte der Anspruch auf Taggelder wieder aufleben.
Freundliche Grüsse
Simon Jakob
Liebe Community
Ich habe eine Frage: wenn man gekündigt hat (aus einem anderen Grund, als sich selbständig zu machen) und dann gründen möchte, wie kann man sich eine möglichst lange Unterstützung durch die RAV sichern?
Hintergrund: Mit 4.5 Monaten Unterstützung durch die 90 Tagegelder Gründungszuschuss (Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass man hier den Höchstsatz bekommt?) könnte ich nicht gründen, weil mir das Kapital fehlt. Daher müsste ich wissen, ob es hier Wege gibt, um den Unterstützungszeitraum zu verlängern.
Macht es deswegen z.B. Sinn, sich zunächst arbeitslos zu melden, hier z.B. 6 Monate Arbeitslosengeld zu beziehen, und erst dann den Gründungszuschuss zu beantragen und so, in diesem Beispiel, auf 10.5 Monate zu verlängern?
Danke für jegliche Hilfe!
Guten Tag
Dies kann so Allgemein nicht beantwortet werden, da verschieden Faktoren einen Einfluss haben.
Wichtig ist, dass Sie ab dem Moment an dem Sie im Handelsregister eingetragen sind, kein Anspruch mehr auf Auszahlung des Arbeitslosengeldes haben.
Am Besten wenden Sie sich an das zuständige Arbeitslosenamt.
Freundliche Grüsse
Nadja Mehmann
Guten Tag
Ich lasse mein Arbeitsverhältnis per Ende November auflösen und bin dann arbeitslos.
Im Vertrag steht ergänzend, auf gegenseitiges Einverständnis wird der Vertrag bis dahin auslaufen und nicht mehr aktualisiert.
Jetzt möchte ich mich selbständig machen und im Februar würden die ersten Seminare/Kurse laufen zur Ausbildung damit ich starten kann.
Meine Fragen dazu.
1) Ist es besser mich zuerst beim RAV anzumelden und anschliessend darüber zu sprechen oder gleich direkt?
2) Meine Finanzen lassen es momentan nicht zu, dass ich mir diese Ausbildung selber bezahlen kann. Unterstützt mich das RAV dabei oder muss ich eigene Wege einschlagen? Ich bin mir ganz sicher, diesen Traum zu verwirklichen
3) muss ich noch weitere Dinge beachten die mir bis jetzt nicht aufgefallen sind? Wenn ja. Welche?
Ich danke Ihnen für das Bearbeiten meines Anliegens und wünsche einen schönemTag
Guten Tag
Das RAV entscheidet von Fall zu Fall. Ich rate Ihnen, direkt mit dem RAV Kontakt aufzunehmen, dass dieses Ihre Situation direkt analysieren kann.
Freundliche Grüsse
Simon Jakob
Hallo
in Nov 2015 habe ich mit einem Kolleg eine GmBH gegründed und bin Geschäftsführer.
Seit Okt 2015 arbeite ich als Contractor bei der UBS. Meine Frage ist: falls der Vertrag nicht verlänbergt wird, darf ich RAV das Arbeitslosgeld noch fragen?
LG
Matteo
Guten Tag
Als Geschäftsführer einer GmbH zahlen Sie zwar in die Arbeitslosenversicherung ein, jedoch erhalten Sie grundsätzlich keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung zumal Ihr Verlust des Arbeitsplatzes selbstverschuldet ist.
Ich empfehle Ihnen, dies direkt mit der RAV abzuklären.
Freundliche Grüsse
Lorena Belardo
Guten Tag. Ich arbeite zu 100% und möchte nebenbei eine Einzelfirma gründen und entsprechend beim SVA auch als “Nebenerwerb” deklarieren und vorläufig meinen Job nicht aufgeben. Wie sieht es aus, wenn mir nur gekündigt wird? Beiträge habe ich ja dann bis dato bezahlt. Verfällt der Anspruch trotzdem durch die Einzelfirma oder gibt es eine Mischrechnung?
Danke im Voraus.
Guten Tag
Solange Sie nach der Kündigung wieder eine 100 %-Anstellung suchen, sollten Sie auch die volle Arbeitslosenunterstützung erhalten. Diese würde reduziert werden, sollten Sie aufgrund der selbständigen Tätigkeit nur noch eine Teilzeitanstellung anstreben.
Freundliche Grüsse
Mario Koller
Guten Tag
Ich möchte mich Ende 2019 Selbständig machen.
Zur Zeit bin ich Fest Angestellt auf 3.Monate Probezeit. Jedoch war ich nie Arbeitslos seit 10 Jahren.
Mein Arzt sagte mir zum Rücktritt, weil ich mich bei der neuen Arbeit gesundheitlich nicht gut fühlte.
Meine Frage wäre, wenn ich jetzt sofort künde(mit Ärtzliche bestätigung) sollte ich anspruch auf Taggeld ( auch wenn ca. 5-10 Einstelltage verrechnet werden.) haben.
Jedoch um Selbständig zu machen habe ich ein Anspruch von 90 Taggelder. Das Heisst erst ab 1.September.
Wie soll ich hier am besten Vorgehen?
Ich bin mir sicher das Sie mir weiter helfen würden.
Freundliche Grüsse
Aktas
Guten Tag
Sie können gerne Ende Jahr einen Beratungstermin bei uns vereinbaren, um die Gründung Ihrer Firma zu besprechen.
Freundliche Grüsse
Lorena Belardo
Hallo
Meine Ehefrau hat eine Startup vor einige Jahren gegründet. Noch ist sie alleine in ihrem Betrieb. Ich hingegen bin ein normaler Angestellter, aber bei eine andere Firma. Werden mir Taggelder von der RAV wegen dieser (Ehefrau-) Startup gekürzt?
Freundliche Grüsse
Frederix Aegetswil
Guten Tag Herr Aegetswil
Nein, die Tätigkeit Ihrer Ehefrau sollte keinen Einfluss auf Ihren Taggeldanspruch haben.
Freundliche Grüsse
Simon Jakob
Hallo.
Ich bin momentan seit 12.2018 bei RAV -AG. Ich bin aber dran ein Kiosk zu übernehmen, anscheinend ab 01.12.19 Hab ich recht auf die 90 Tage Taggelder?
Danke Sehr.
Guten Tag
Falls Sie sich selbständig machen, um Ihre Arbeitslosigkeit zu beenden, werden Sie unter gewissen Bedingungen von der Arbeitslosenkasse unterstützt. Fragen Sie dazu am besten direkt Ihren RAV Berater.
Freundliche Grüsse
Nicole Eberle