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Firmengründung – Unterstützung durch die Arbeitslosenversicherung während der Gründungsphase

Damit grundsätzlich ein Anspruch auf Arbeitslosengeld der Arbeitslosenversicherung besteht, muss man folgende Bedingungen erfüllen:

Arbeitslosenversicherung

1. Es muss eine Kündigung vom Arbeitgeber vorliegen oder Kündigung auf eigene Initiative ohne Zusammenhang mit der geplanten Selbständigkeit

2. Es muss ein Gesuch beim RAV eingereicht werden (Gesuch um Taggelder zur Förderung der selbständigen Erwerbstätigkeit (FsE)).

3. Das Projekt muss glaubhaft gemacht werden anhand eines Grobkonzepts oder eines Businessplanes.

Wenn die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf max. 90 Taggelder (Tageslohn des versichterten Lohnes).

Abgeschlossen wird diese Phase mit dem operativen Start. Der Start definiert sich mit dem Moment, wo man aktiv beginnt Kunden zu akquirieren (Endkundenkontakt mit der Absicht einen Geschäftsabschluss zu tätigen).

Tipp: Der Gründungsakt gilt als Vorbereitungshandlung; es empfiehlt sich aber die Bewilligung durch die zuständige Behörde (in der Regel das RAV) des Projektes abzuwarten bevor die Firmengründung in Angriff genommen wird!
Tipp: Man hat auch das Recht auf Kursgelder. Dazu muss ein Kursgesuch beim RAV eingereicht werden (Gesuch um Zustimmung zum Kursbesuch). Es werden insbesondere Buchhaltungskurse und Marketingkurse sowie Workshops für die Erstellung eines Businessplans genehmigt.

 

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103 Kommentare zu “Firmengründung – Unterstützung durch die Arbeitslosenversicherung während der Gründungsphase

  1. Ab 1.1.20 bin ich arbeitslos – Aus gesundheitlichen Gründen kann ich nicht mehr in meinem Job arbeiten. Ich war 40% angestellt (im Verkauf). Ich möchte nun eine kleine Firma gründen und mich zu ca. 20% selbstständig machen. Ich arbeite auch noch sonst 10% selbstständig (Beratertätigkeit). Hat diese neue Selbstständigkeit Einfluss auf die Arbeitsloseentschädigung? Muss ich das dem RAV melden?

  2. Guten Tag, Danke für die Hilfe liebes Startups.ch Team. Ihr seid super.

    Ich bin arbeitslos beim RAV und möchte mich selbständig machen. Nun habe ich gelesen, dass, im Falle eines Scheiterns meiner Selbständigkeit, ich noch auf den Rest meiner damaligen Taggelder Anspruch habe. Sofern das innerhalb der Rahmenfrist ist. Wie läuft so eine “Beendigung der Selbständigkeit” ab, damit der Wiedereintritt ins RAV klappt? Was muss man belegen? Ich frage nur, weil der Schritt in die Selbständigkeit auch ein wenig Angst macht.

  3. Guten Tag

    Ich bin seit 3 Monate arbeitslos bei RAV (80%) angemeldet und beziehe auch Taggelder.

    Ich würde jetzt ein GmbH mit einem Partner aus DE gründen.
    Würde ich noch Taggeld von RAV bekommen? Wie lange?

    Oder würde ich andere Unterstützung wie zB Kurse, Buchhaltung, Marketing bekommen?

    Besten Dank

    Alina

  4. Seit ein Jahr ich arbeite beim temporär immer neu Ersatzfirma
    Ich will selbstständig machen ein maler firma ofnen und das braucht etwa 50,000 RAV kann mich unterstützen mit Geld und was muss ich machen

    • Guten Tag

      Um eine Einzelfirma zu gründen, müssen Sie lediglich Ihre selbständige Tätigkeit aufnehmen. Sobald Sie erste Rechnungen gestellt haben, ist eine Anmeldung bei der Ausgleichskasse (AHV) Ihres Kantons vorzunehmen. Ein Eintrag im Handelsregister ist bis zu einem Jahresumsatz von CHF 100’000.- freiwillig.

      Das RAV kann Sie beim Weg in Ihre Selbständigkeit finanziell unterstützen; diesbezüglich müssen Sie sich jedoch mit Ihrem zuständigen RAV-Berater besprechen. Die Gründung einer Einzelfirma können Sie unter folgenden Link bei uns buchen: https://www.startups.ch/de/services/firmengruendung

      Sollten Sie vorab weitere Informationen benötigen, beraten wir Sie auch gerne in einem persönlichen Gespräch: https://www.startups.ch/de/kontakt/termin

      Freundliche Grüsse
      Hana Janacek

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