Arbeitnehmende ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber (ANOBAG)
Welche Arbeitgeber sind in der Schweiz nicht beitragspflichtig? Oder respektive welche Arbeitnehmer müssen ihre AHV-, IV- und EO-Beiträge, die Arbeitslosenversicherung und Familienzulagen selber zahlen?
Es gibt einige Arbeitgeber, die in der Schweiz nicht beitragspflichtig sind (z. B. Botschaften, Konsulate oder ausländische Unternehmen ohne Geschäftssitz in der Schweiz). Wer in der Schweiz wohnt und für einen solchen Arbeitgeber arbeitet, hat seine Beiträge an AHV, IV, EO, Arbeitslosenversicherung und Familienzulagen selber zu zahlen.