Clever eine Firma gründen

Newsletter abonnieren


Blog

Unsere Juristen, Treuhänder und Berater kennen Ihre Anliegen aus zahlreichen persönlichen Beratungsgesprächen. Antworten zu den gängigsten Fragen finden Sie auf unserem Blog.
Navigieren Sie mit Hilfe der Kategoriensuche durch die verschiedenen Themen

Neues Mehrwertsteuergesetz (MWSTG) per 1. Januar 2010 – Änderung bei der Steuerpflicht: Neu erst ab CHF 100’000 Umsatz steuerpflichtig!

Diesen Sommer wurde vom Parlament das neue Mehrwertsteuergesetz verabschiedet. Es hat insbesondere zum Ziel die Mehrwertsteuer zu vereinfachen und dadurch Unternehmen zu entlasten. Die Details aller Änderungen sowie insbesondere die genaue Umsetzung in der Praxis ist in vielen Fällen noch nicht ganz klar.

Mehrwertsteuergesetz
 
Die wichtigste Neuerung betrifft die Frage der Mehrwertsteuerpflicht: Neu ist grundsätzlich jedes Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig, jedoch ist man bis zu einem jährlichen Umsatz von CHF 100’000 von der Mehrwertsteuer befreit. Die alten Grenzen von CHF 75’000 Umsatz resp. CHF 4’000 Steuerbetrag pro Jahr (vgl. früheren Blogbeitrag zur Steuerpflicht) werden dadurch ersetzt. Ebenfalls neu ist, dass man sich auch bei einem Umsatz von unter CHF 100’000 der Mehrwertsteuer unterstellen kann, d.h. man kann auf die Befreiung verzichten. Dies ist sogar möglich wenn das Unternehmen noch gar keine Umsätze erzielt, also z.B. in der Aufbauphase. Will man sich freiwillig unterstellen so hat man dies der eidgenössischen Steuerbehörde zu melden. Die Unterstellung gilt dann für ein Jahr. Wer aufgrund der neuen Umsatzgrenze nicht mehr steuerpflichtig ist (z.B. bei einem Umsatz von CHF 85’000) und sich auch nicht frewillig unterstellen will muss dies bis zum 31. Januar der eidgenössischen Steuerbehörde mitteilen.

Unsere Kunden können sich bei Fragen gerne an uns wenden.

Ihre Firmengründung oder Umwandlung führen Sie am besten über STARTUPS.CH aus! Bei STARTUPS.CH werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell beraten. Sie können sich hier für ein Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen anfordern.

Auf STARTUPS-TV können Sie interessante Filmbeiträge zum Thema “Erfolgreiche Firmengründung” schauen – mit vielen Informationen, Tipps und Tricks

Wollen Sie eine Firma gründen? STARTUPS.CH ist der Schweizer Marktleader im Bereich Firmengründungen. Wir bieten Neugründern eine persönliche Beratung vor Ort, Businessplanberatung und eine professionelle Online-Gründungsplattform.

Erfahren Sie hier 9 Gründe warum Sie Ihre Firmengründung über STARTUPS.CH realisieren sollten.

9 Kommentare zu “Neues Mehrwertsteuergesetz (MWSTG) per 1. Januar 2010 – Änderung bei der Steuerpflicht: Neu erst ab CHF 100’000 Umsatz steuerpflichtig!

  1. Guten Tag,
    ich möchte ein neues Produkt in den Markt lancieren. Die Käufer fragen mich um eine Mehrwertsteuer. Bin ich als Neuling schon verpflichtet eine Mehrwersteuernummer zu haben? Kann ich ohne das Produkt nicht verkaufen?

    freundliche Grüsse

    Di Sisto Luigi

    • Sehr geehrter Herr Di Sisto

      Eine Mehrwertsteuer benötigen Sie erst ab einem Jahresumsatz von CHF 100’000.- im Inland. Wenn Sie darunter liegen können Sie aber freiwillig eine solche Nummer beantragen. Sofern Sie also unter der 100’000 – Grenze liegen (prognostiziert auf 12 Monate) benötigen Sie keine Mehrwertsteuernummer und können die Produkte ohne solche verkaufen. Es gilt aber abzuklären ob eine solche Nummer finanziell nicht doch lukrativ wäre bezogen auf die Vorsteuer!?

      Mit freundlichen Grüssen

      Walter Regli

  2. Guten Tag,
    Wie wollen in Logistic taetig sein, es heisst unsere Firma wird ein Transportaftraegevermittler zwischen Aftraggeber in Ausland und Foerderorganisation (Transportorganisation) auch in Ausland (Dienstleistungen (Warenfracht) werden in Ausland gefuehrt). Der Jahrlichen Umsatz ist klar mehr als CHF 100’000,- wird, aber Auftragseinkuenfte natuerlich sehr niedrig werden (unser Honorar ist Differenz zwischen Auftraggeberbezahlung und Auftragspreis der Frachtorganisation).
    In diesen Fall benoetigen wir eine MwSt. im Inland?
    Mit freundlichen Gruessen,

    Diana I.

  3. Guten Tag
    Ich bin Inhaber einer Einzelfirma und von der Mehrwertsteuerpflicht befreit, d.h. ich darf auf meinen Rechnungen keine MwST ausweisen. Muss/darf ich dann im umgekehrten Fall (Rechnungen, die ich bezahlen muss) die MwSt abziehen?

    Mi freundlichen Grüssen

    Christian B.

  4. Sehr geehrter Christian,

    Da sie nicht Mehrwertsteuerpflichtig sind und keine MWST auf den von Ihnen gestellten Rechnungen ausweisen, also keine Umsatzsteuer abliefern, dürfen sie auf Kreditorenrechnungen mit MWST auch keine MWST abziehen.

    Sie bezahlen den Rechnungsbetrag incl. MWST.

    M. Höhn

  5. Guten Tag
    Wir starteten vor einigen Wochen das Unternehmen: High Professional PC Systems. Da wir momentan nicht MWST-Pflichtig sind, wollte ich fragen ob ein entsprechender Hinweis auf den von uns ausgestellten Rechungen erwähnt werden muss?

    Vielen Dank und mit freundlichen Grüssen
    M. Wittwer

  6. Guten Tag
    Ab diesem Jahr bin ich als Einzelunternehmen tätig!Mein Umsatz wird im ersten Jahr,den Betrag von 100`000 wohl kaum erreichen!Nun wie kann man abschätzen wann es doch Sinn machen würde,trotz Umsatz untergrenze sich anzumelden,wen bei allen Materilaaufwand die mwst NICHT abgezogen werden kann.Mit anderen Worten welche Vorteile/Nachteile ergeben sich aus Finazieller Sicht.Dabei ist vieleicht noch zu sagen das Mindestens 1/3 der Rechnungsbeträge materialaufwände verursachen!für Ihre Antwort bedanke ich im voraus!

    • Guten Tag Herr Widmer

      Der grosse Vorteil einer MWST-Nr. liegt darin, dass Sie die Vorsteuer abziehen können. D.h. dass Sie die MWST-Beiträge auf den geleisteten Aufwänden wieder zurückfordern können. Weiter kann es aber auch ein Vorteil sein, dass man gegen Aussen “grösser” wirkt, wenn man eine eigene MWST-Nr. besitzt, da viele dann automatisch davon ausgehen, dass Sie einen Umsatz von mehr als CHF 100’000.- im Jahr machen.

      Nachteilig ist, dass Sie einen administraiven Mehraufwand haben.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

Neuer Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht Pflichtfelder sind * markiert