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AHV-Sätze

aktualisiert am 19. Dezember 2012

Selbstständigerwerbende müssen die ganzen Beiträge selbst bezahlen. Die AHV-Sätze sind dabei nur ein Teil, es müssen auch noch IV und EO Beiträge geleistet werden. Ab dem 1.1.2013 sind es total 9.7% (AVH 7.8%, IV 1.4% und EO 0.5%). Beträgt das jährliche Erwerbseinkommen weniger als CHF 56’200.– gelten reduzierte Sätze.


Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen
 
Beträgt das jährliche Einkommen weniger als CHF 9’400.– (es wird jeweils auf  die nächsten CHF 100.– abgerundet), muss ein Mindestbeitrag von CHF 480.– bezahlt werden.
Zusätzlich können die Ausgleichskassen Verwaltungskostenbeiträge in Höhe von maximal 5% der Beiträge auf dem Erwerbseinkommen verlangen.

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