AHV-Sätze
aktualisiert am 19. Dezember 2012
Selbstständigerwerbende müssen die ganzen Beiträge selbst bezahlen. Die AHV-Sätze sind dabei nur ein Teil, es müssen auch noch IV und EO Beiträge geleistet werden. Ab dem 1.1.2013 sind es total 9.7% (AVH 7.8%, IV 1.4% und EO 0.5%). Beträgt das jährliche Erwerbseinkommen weniger als CHF 56’200.– gelten reduzierte Sätze.
Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen
Beträgt das jährliche Einkommen weniger als CHF 9’400.– (es wird jeweils auf die nächsten CHF 100.– abgerundet), muss ein Mindestbeitrag von CHF 480.– bezahlt werden.
Zusätzlich können die Ausgleichskassen Verwaltungskostenbeiträge in Höhe von maximal 5% der Beiträge auf dem Erwerbseinkommen verlangen.
Ihre Firmengründung oder Umwandlung einer Einzelfirma führen Sie am besten über STARTUPS.CH aus! Bei STARTUPS.CH werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell beraten. Sie können sich hier für ein Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen anfordern.
Auf STARTUPS-TV können Sie interessante Filmbeiträge zum Thema “Erfolgreiche Firmengründung” schauen – mit vielen Informationen, Tipps und Tricks.