Sozialversicherungen in der Schweiz – Das Drei-Säulen-System – Ein Überblick
Damit ein Versicherungsschutz für die Vorsoge im Alter, die Invalidität und den Tod gewährleistet ist, gibt es in der Schweiz das Drei-Säulen-System. Es umfasst die staatliche, betriebliche und individuelle Vorsorge.
1. Säule:
Die 1. Säule besteht aus der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und der Invalidenversicherung (IV). Sie soll den Existenzbedarf der Versicherten decken. Gestützt auf entsprechende Bundesgesetze erhalten AHV- und IV-Rentner in wirtschaftlich ungünstigen Verhältnissen zusätzliche Ergänzungsleistungen.
2. Säule:
Die 2. Säule stellt die berufliche Vorsorge dar. Sie soll zusätzlich zur 1. Säule den Rentnern die Fortführung des gewohnten Lebensstandards sichern. Das Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG), das Obligationenrecht (OR) sowie die einzelnen Vorsorgeverträge mit den Pensionskassen sind die wichtigsten Grundlagen dafür.
3. Säule:
Hierunter wird die individuelle und freiwillige Selbstvorsorge von Erwerbstätigen verstanden. Sie bezweckt die Deckung des weiteren persönlichen Bedarfs. Zur Säule 3a gehört die gebundene Selbstvorsorge. Die Säule 3b umfasst die freie Selbstvorsorge. Dei 3. Säule reizt insbesondere mit steuerrechtlichen Vorteilen. Für selbständige Erwerbstätige erscheint sie besonders wichtig, denn nicht alle Sozialversicherungen sind für diese obligatorisch. Der Aufbau einer Sicherheit für im Alter oder Invalidität müssen diese sich weitgehend selber aufbauen.
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