AG gründen – Checkliste
Die Aktiengesellschaft (AG) ist kapitalbezogen und eignet sich daher insbesondere für alle gewinnorientierten Unternehmen. Einige wichtige Charekteristika sind:
– Mindestkapital CHF 100’000; davon müssen CHF 50’000 voll liberiert sein.
– Mindestens ein Mitglied des Verwaltungsrates muss Wohnsitz in der Schweiz haben und zeichnungsberechtigt sein.
– Aktien sind leicht übertragbar.
– Aktionäre können anonym bleiben, d.h. es erfolgt keine Publikation der Anteile im Handelsregister.
– Gründungskosten in der Schweiz: CHF 3’500 – 7’000 (inkl. Handelsregistereintrag)
STARTUPS.CH hat für die Gründung einer AG eine neue Checkliste konzipiert. Diese basiert auf der Erfahrung von über 3’000 durchgeführten Firmengründungen und bietet eine praktische Hilfe bei der Gründung Ihrer Aktiengesellschaft: Checkliste für die Gründung einer AG
Ihre Firmengründung oder Umwandlung einer Einzelfirma führen Sie am besten über STARTUPS.CH aus! Bei STARTUPS.CH werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell beraten. Sie können sich hier für ein Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen anfordern.
Unter STARTUPS.TV finden Sie verschiedene Filmbeiträge von Firmengründern und Jungunternehmern mit wertvollen Tipps und Tricks zur Selbständigkeit.
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Hallo Zusammen,
ich möchte mit meiner Schweizer Ag zur Entwicklung einzelner Projekte für die Unternehmenskommunikation eine/-n freie Mitarbeiter/-in anstellen. Er/Sie hat einen Wohnsitz in Österreich/ Deutschland . Gibt es hier wichtiges, auf das ich achten muss? Die Bazahlung läuft nur nach erfolgreich abgeschlossener Projekte? Wann müsste dann ahv… Etc. Fließen?
Darf ich als Ag mit Sitz in der Schweiz Mitarbeiter aus dem “Ausland” frei beschäftigen?
Was sind die besten Lösungen hierfür?
Danke für euer Feedback
Guten Tag
Gerne verweisen wir Sie für Ihre Anfrage an die kantonale Ausgleichskasse. Die SVA Zürich hat eine gute Übersicht erstellt, wann und wo Sozialversicherungsbeiträge abgerechnet werden müssen. Grundsätzlich dürfen Sie aber als Schweizerische Aktiengesellschaft auch Mitarbeitende aus dem Ausland beschäftigen. Wichtig ist aber, dass die Sozialversicherungsbeiträge – sofern nötig – abgeliefert werden und allfällige Mindestlöhne beachtet werden.
Freundliche Grüsse
Deborah Rosser