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Stille Reserven und Steuern / Ein komplexes Zusammenspiel, das bereits bei der Firmengründung berücksichtigt werden muss

Häufig ist die Rede von stillen Reserven im Zusammenhang mit Abschreibungen und Steuern. Mit diesem Beitrag versuchen wir etwas Licht in die (komplexe) Dunkelheit zu bringen.

Es kann vorkommen, dass ein Gegenstand einer AG an Wert gewinnt. Beisielsweise eine Liegenschaft der Immo AG legt wegen der guten Lage jährlich an Wert zu. Wenn nun in der Folge die Liegenschaft nur noch mit CHF 1 Mio. in der Bilanz aufgeführt ist, obwohl sie eigentlich für CHF 1.5 Mio. verkauft werden könnte, sind sogenannte stille Reserven entstanden. Diese bestehen aus der Differenz zwischen dem Marktwert und dem Buchwert des Aktivums, in diesem Falle CHF 0.5 Mio.

Auch durch Abschreibungen können stille Reserven entstehen. Oft schreibt ein Unternehmen seine Aktiven mehr ab, als es eigentlich nötig wäre. Diese verlieren gar nicht so stark an Wert. Das ist grundsätzlich erlaubt, im Fachjargon heisst dieses Vorgehen “Überabschreibung”. Zum Beispiel schreibt die Restaurant AG ihr neues Geschirr jedes Jahr um 45% ab. Schon nach 3 Jahren ist die ursprünglich für CHF 10’000 gekaufte Ausstattung in der Buchhaltung nur noch mit CHF 1’600 erfasst. Würde das Restaurant sein noch immer hochwertiges Geschirr jedoch verkaufen, könnte es einen Preis von CHF 2’500 erzielen. Somit bestehen auch hier stille Reserven und zwar in der Höhe von CHF 900.

Es ist somit geklärt wie stille Reserven entstehen. Dadurch erscheint auch der Name nun logisch: Die Immo AG und die Restaurant AG haben Reserven, da sie Aktiven besitzen, welche in der Bilanz mit einem niedrigeren als dem Marktwert aufgeführt sind. Diese Reserven sind still, weil man sie auf den ersten Blick nicht erkennt. So ist es für einen Aussenstehenden z.B. nur schwer ersichtlich, dass die Liegenschaft der Immo AG an Wert zugelegt hat und darum Reserven entstanden sind.

Der Zusammenhang mit den Steuern ist folgender:

Wenn eine Gesellschaft Abschreibungen tätigt, wird dadurch der Gewinn kleiner und somit sind auch weniger Gewinnsteuern zu bezahlen. Die obige Restaurant AG konnte also in den vergangenen 3 Jahren ihren Gewinn um zusätzliche CHF 900 verkleinern, da sie mehr abgeschrieben hat als nötig gewesen wäre. Wenn nun die Restaurant AG ihr Geschirr verkauft, werden die stillen Reserven sogenannt “realisiert”: Die Restaurant AG wird nach dem Verkauf an Stelle des Geschirrs für CHF 1’600 in der Bilanz neu Bargeld in der Höhe von CHF 2’500 aufführen. Sie macht also in der Erfolgsrechnung einen Gewinn von CHF 900 den sie wieder versteuern muss. Die Steuervorteile der vergangenen 3 Jahre sind damit wieder ausgeglichen. Die Steuerbehörden legen sehr viel Wert auf die Tatsache, dass langfristig dieser Ausgleich immer stattfindet und greifen darum ein, wenn sie der Meinung sind, stille Reserven würden zwar realisiert aber nicht versteuert.

Dies als vereinfachte Darstellung des Zusammenhangs von Abschreibungen, stillen Reserven und dem Steuerrecht. Selbstverständlich sind die Fälle der Realität oft komplexer und die steuerlichen Auswirkungen nicht immer so einfach und logisch zu erkennen. Gerade in der Gründungsphase ist es darum unerlässlich genau zu planen, wie man die teils grossen Anschaffungen aus steuerlicher Sicht optimal abschreiben soll. Der Beizug eines Experten ist darum oft nicht fehl am Platz.

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