2013 eine Firma gründen: Bis wann hat man Zeit für die Handelsregisteranmeldung?
Wer noch vor Jahresende eine Firma gründen will, muss sich beeilen. Dies, weil im Dezember viele Firmen neu ins Handelsregister eingetragen werden und wegen Weihnachten einige Arbeitstage wegfallen.
Firma gründen vor Jahresende
Immer im Dezember wollen viele Jungunternehmer ihre Firma im Handelsregister eintragen lassen. Daher ist es wichtig, dass die Anmeldung beim Handelsregisteramt frühzeitig eingeht, damit das Unternehmen noch vor Silvester ins Handelsregister eingetragen werden kann. Bei verspätet eingereichten Anmeldungen kann nicht garantiert werden, dass diese noch vor Jahresabschluss bearbeitet werden können.
Um sicher zu sein, dass die Eintragung noch im Jahr 2013 erfolgen kann, sollten die vollständigen Unterlagen bis zum 09. Dezember 2013 beim Handelsregister eingereicht werden. Kantonal sind aber Unterschiede zu verzeichnen. Im Kanton St. Gallen müssen die Anmeldungen bis spätestens am Freitag 13. Dezember 2013 eintragungsfähig eingereicht werden. Auch im Kanton Luzern ist der 13. Dezember der letzte Tag, um eine Eintragung ins Handelsregister im Jahr 2013 noch garantieren zu können. Im Kanton Zug gilt der 09. Dezember als letzter Tag. Etwas mehr Zeit steht in den Kantonen Nidwalden, Solothurn sowie Schwyz zur Verfügung. In Nidwalden muss die Anmeldung bis spätestens am 13. Dezember erfolgen, in Schwyz bis zum 15. Dezember und in Solothurn bis zum 17. Dezember.
Nicht vergessen werden darf allerdings, dass auch Zeit eingeplant werden muss für den Notariatstermin. Dieser muss vor der Handelsregisteranmeldung stattfinden. Um eine Firma gründen zu können und diese noch in diesem Jahr einzureichen, müssen Sie uns den Gründungsauftrag bis zum Mittwoch 04. Dezember 2013 erteilen. Wird ein Gründungsauftrag erst danach gegeben, kann nicht mehr garantiert werden, dass der Handelsregistereintrag noch vor Jahresabschluss erfolgen kann.