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154 Mio. für Startups – Alles was Sie über die neuen Bürgschaften wissen müssen

Am 22. April 2020 hat der Bund 154 Mio. Franken zur finanziellen Unterstützung von Startups versprochen. Die neue Massnahme ist die Antwort auf den Hilferuf der Startups und baut auf dem bestehenden Bürgschaftswesen auf. Aber was sind eigentlich Bürgschaften und wie funktioniert der Weg zum Kredit? Wir beantworten Ihre Fragen.

Bürgschaften für Startups

Innovative Startups sind wesentliche Treiber der Schweizer Wirtschaft. Umso wichtiger ist es, dass diese auch in der anhaltenden Corona-Krise unterstützt werden. Bisher konnten Startups wenig von den Hilfspaketen des Bundes profitieren, weil die Notkredite an Umsätze oder Lohnsummen gebunden waren. Besonders bei jungen Startups sind beide Grössen meist gering. In der Folge wurden Kredite für Startups gar nicht bewilligt oder sind sehr tief ausgefallen. Wenn gleichzeitig auch private Investoren ihre Unterstützung zurückziehen, droht der Konkurs. Das soll sich nun ändern! Am 22. April 2020 hat der Bund auf den Hilferuf der Startups reagiert und ein neues Unterstützungskonzept erlassen.

Kantone können selbst entscheiden

Das neue Massnahmenpaket für Startups baut auf dem bestehenden Bürgschaftswesen auf und soll eine rasche Unterstützung ermöglichen. Bis am 30. April 2020 wird der Bund ein entsprechendes Verfahren schaffen, wobei sich der Bund selbst für 65 Prozent und die Kantone für 35 Prozent des Kredits verbürgen. Insgesamt sollen dadurch bis zu 154 Mio. Franken zur Verfügung gestellt werden, 100 Mio. Franken davon entstammen den Mitteln des Bundes. Ob die Kantone mitmachen ist aber noch unklar und jedem Kanton selbst überlassen. Denn viele Kantone haben bereits umfassende Massnahmenpakete zur Unterstützung der Startups erlassen. Welche Kantone sich am Plan des Bundes beteiligen, wird sich Ende des Monats zeigen.

Der Weg zum Kredit

Startups, welche die Hilfe nutzen wollen, müssen bis am 31. August 2020 einen Bürgschaftsantrag bei der kantonal zuständigen Stelle einreichen. Diese kann sich zur Beurteilung des Antrags von einem Gremium der Schweizerischen Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse) beraten lassen. Unterstützt die Innosuisse das Anliegen, wird dieses an eine vom Bund anerkannte Bürgschaftsorganisation weitergeleitet, welche die Bürgschaftsbestätigung ausstellt. Mit letzterer kann ein Startup bei jeder beliebigen Bank einen Notkredit beantragen.

Was ist eigentlich eine Bürgschaft?

Eine Bürgschaft ist ein Vertrag, der dazu dient, die Erfüllung einer Verpflichtung, wie die Rückzahlung eines Darlehens, sicherzustellen. Es werden verschiedene Formen der Bürgschaft unterschieden, welche in Art. 492 – 512 OR geregelt sind. Der Normalfall ist die sogenannte einfache Bürgschaft. Bei der einfachen Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge dazu eine Forderung zu übernehmen, wenn der Schuldner nicht in der Lage ist diese selbst zu begleichen. Der Bürge ist nur verpflichtet zu zahlen, wenn bereits mehrere Schuldscheine gegen den Hauptschuldner bestehen, dieser in Konkurs gefallen ist, die Nachlassstundung erhalten hat oder er seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt hat. Ausserdem kann der Bürge vorgängig verlangen, dass allfällig vorhandene Pfandrechte verwertet werden.

Sind Sie betroffen? Wir stehen unter der E-Mail help@startups.ch mit Rat und Tat bei Seite.

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