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Welche Funktionen hat das Gesellschaftsvermögen einer AG?

Das Gesellschaftsvermögen einer Aktiengesellschaft (AG), insbesondere das sog. Aktienkapital, hat hauptsächlich die Funktion einer Haftungsbasis für die Gläubiger. Da die Aktionäre nicht persönlich haften, dient das Gesellschaftsvermögen als Haftungsgrundlage.

Gerade auch weil das Gesellschaftsvermögen eine Haftungsgrundlage bildet, steht dessen Erhaltung im Vordergrund. Ein Teil des Gesellschaftsvermögens bildet das Aktienkapital. Dieses darf nicht freiwillig vermindert werden.

Das Aktienkapital steht somit gleichermassen auch für die Kreditfähigkeit der Gesellschaft: Kredite werden in der Praxis häufig nur gewährt, wenn eine genügende Kreditbasis vorhanden ist. Bei einer Einzelfirma z.B. besteht kein Mindestkapital, vielmehr haftet dessen Inhaber unbeschränkt mit seinem ganzen Vermögen, während bei einer AG nur das Vermögen in der Gesellschaft haftet.

Damit das Gesellschaftsvermögen einer AG eine genügende Sicherung abgibt, muss gewährleistet sein, dass es in bestimmter Höhe erhalten bleibt. Diese Funktion erfüllt das Aktienkapital, welches eine freiwillige Vermögensverminderung der Gesellschaft verbietet, sofern das Eigenkapital der Gesellschaft nicht mindestens die Höhe des Aktienkapitals erreicht.

Dies bedeutet nicht, wie fälschlicherweise viele Jungunternehmer/Innen am Anfang glauben, dass das Aktienkapital sozusagen gesperrt ist. Vereinfacht gesagt kann das Gesellschaftsvermögen grundsätzlich frei verwendet werden. Es muss einfach immer im Interesse der Gesellschaft geschehen, d.h. Gesellschaftsausgaben setzen voraus, dass dadurch zumindest gleich hohe oder höhere Einnahmen für die Gesellschaft erzielt werden können.

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Ein Kommentar zu “Welche Funktionen hat das Gesellschaftsvermögen einer AG?

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