Clever eine Firma gründen

Newsletter abonnieren


Blog

Unsere Juristen, Treuhänder und Berater kennen Ihre Anliegen aus zahlreichen persönlichen Beratungsgesprächen. Antworten zu den gängigsten Fragen finden Sie auf unserem Blog.
Navigieren Sie mit Hilfe der Kategoriensuche durch die verschiedenen Themen

Was ist ein Konkurs?

Unter Konkurs versteht man generell die Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners (Insolvenzfall). Das Konkursverfahren hat zum Zweck, das ganze Vermögen des Schuldners zu liquidieren. Gleichzeitig sollen auch alle Schuldverhältnisse zwischen dem Schuldner und seinen Gläubigern liquidiert werden. Man spricht daher auch von Generalexekution.


 

Bereits ein einzelner Gläubiger kann seinen Schuldner in den Konkurs treiben. Sobald dieser aber einmal eröffnet ist, nehmen alle Gläubiger zusammen am Vollstreckungsverfahren teil.

Die Befriedigung der Gläubiger erfolgt grundsätzlich nach dem Prinzip der Gleichbehandlung. Für bestimmte Forderungen bestehen Vorrechte.

Der Konkurs gewährt den Gläubigern einen öffentlich-rechtlichen Anspruch auf Durchführung des Liquidationsverfahrens und Befriedigung aus dem daraus resultierenden Erlös. Bis zur Verwertungt bleibt der Schuldner Rechtsträger aller seiner Vermögensbestandteile.

Der Konkurs kann nur durch Gerichtsentscheid (Konkurserkenntnis) ausgelöst werden. Dafür bedarf es eines (formellen oder materiellen) Konkursgrundes.

Formelle Gründe

Nach erfolgreicher Durchführung einer Betreibung kann der Gläubiger die Konkurseröffnung verlangen. Diese sog. Konkursbetreibung ist der Normalfall. Voraussetzung ist, dass es sich um einen konkursfähigen Schuldner richtet. Inhaber von Einzelfirmen, die im Handelsregister eingetragen sind, sowie Gesellschaften gelten als konkursfähig (vgl. SchKG 39). Die Betreibungsforderung darf zudem keine Forderung i.S.v. SchKG 43 sein.
In der Schweiz gibt es zwei Arten von Konkursbetreibungen:
– ordentliche Konkursbetreibung (SchKG 159 ff.)
– Wechselbetreibung (SchKG 177 ff.)

Materielle Gründe

Ausnahmsweise darf er sofort und ohne vorangehende Betreibung ausgesprochen werden (vgl. SchKG 190 ff.). Es handelt sich um Fälle  besonders schlechter Vermögensverhältnisse oder unredliche Verhaltensweisen des Schuldners. Zum Teil ist die Konkurseröffnung aus materiellem Grund auch gegen Schuldner möglich, die nicht konkursfähig i.S.v. SchKG 39 sind.

STARTUPS.CH arbeitet im Bereich Wirtschafts- und Bonitätsinformationen sowie  Inkasso mit Creditreform zusammen. Jungunternehmer profitieren von einer Vergünstigung in der Höhe von CHF 500, wenn Sie bei ihrer Firmengründung über STARTUPS.CH auch Mitglied der Creditreform werden (mind. für 2 Jahre zu je CHF 480). Als Mitglied der Creditreform profitieren Sie insbesondere von folgenden Dienstleistungen:

  • Spezialtarife auf Auskunfts- und Inkasso-Dienstleistungen
  • 5 Gratis CrediPhone Auskünfte pro Monat zur Überprüfung möglicher Kreditrisiken bei Neu- und Bestandeskunden
  • Freier Online-Zugriff auf allgemeine Wirtschafts- und Konkursinformationen
  • 3 vorrechtliche Inkasso-Aufträge CrediCash pro Jahr

Mehr über die Dienstleistungen und Standorte von Creditreform erfahren Sie unter www.creditreform.ch.

Wollen Sie eine Firma gründen? STARTUPS.CH ist der Schweizer Marktleader im Bereich Firmengründungen. Wir bieten Neugründern eine persönliche Beratung vor Ort, Businessplanberatung und eine professionelle Online-Gründungsplattform.

Erfahren Sie hier 9 Gründe warum Sie Ihre Firmengründung über STARTUPS.CH realisieren sollten.

Neuer Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht Pflichtfelder sind * markiert