Umwandlung Einzelfirma – Umwandlung einer Einzelfirma in eine GmbH oder in eine AG (Aktiengesellschaft)
Eine Einzelfirma kann grundsätzlich in eine GmbH oder in eine AG (Aktiengesellschaft) umgewandelt werden. Was ist dabei zu beachten?
Bei der Umwandlung einer Einzelfirma in eine GmbH oder in eine Aktiengesellschaft sind folgende Konstellationen zu unterscheiden:
1. Es wird eine ordnungsgemässe (doppelte) Buchhaltung geführt:
In diesem Fall empfiehlt sich die Gründung mit Einlage der Aktiven und Passiven. Dazu ist der Jahresabschluss per 31.12. notwendig. Dieser muss durch einen zugelassenen Revisor (der RAB unterstellt) geprüft werden.
Wenn die Einzelfirma MWSt.-pflichtig war, dann ist für die Übertragung der Aktiven noch ein spezielles Formular bei der MWST-Behörde einzureichen.
2. Es wird keine ordentliche Buchhaltung geführt:
In diesem Fall empfiehlt sich der Gründung durch Einlage der Sachen der bisherigen Einzelfirma (oder durch Geld der bisherigen Einzelfirma, was dann wiederum einer Bargründung gleich käme). Dazu ist eine exakte Aufstellung aller einzubringenden Sacheinlagen notwendig sowie Nachweise über deren Vorhandensein und über deren Kauf (Kaufquittungen). Zur Sacheinlagegründung vgl. unseren Blogbeitrag.
Mehr Details zu den beiden Varianten finden Sie hier.
STARTUPS.CH ist auf Umwandlungen von Einzelfirmen spezialisiert und verfügt über einen eigenen Wirtschaftsprüfer, der die Sacheinlagen schätzen sowie die Prüfungsbestätigung für die Sacheinlagen ausstellen kann – und dies zu sehr fairen Konditionen. Hier können Sie eine Offerte für die Umwandlung berechnen: www.startups.ch/de/offerte.
Weitere Informationen zur Einzelfirma
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Offerte rechnen und eine Einzelfirma online gründen
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Würde gerne meine Einzelfirma in eine Gmbh umwandeln. Brauche guten Berater
Freundliche Grüsse
Boskovic Dragan
Sehr geehrter Herr Boskovic
Nehmen Sie doch direkt mit einem unserer Berater Kontakt auf. Wir helfen Ihnen dabei sehr gerne weiter.
Ihre Firmengründung oder Umwandlung führen Sie am besten über STARTUPS.CH aus! Bei STARTUPS.CH werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell beraten. Sie können sich hier für ein Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen anfordern.
Unter STARTUPS.TV finden Sie verschiedene Filmbeiträge von Firmengründern und Jungunternehmern mit wertvollen Tipps und Tricks zur Selbständigkeit.
Freundliche Grüsse
Walter Regli
Möchte fremde Einzelfirma in GmbH umwandeln
Bin zwar seit 20 Jahren als Treuhand/Buchhalter tätig, habe aber keine RAB Unterstellung.
Kann ich die Gründung vollziehen, oder brauche ich dazu einen RAB-Zugelassenen?
Suche günstigste Lösung?
Guten Tag
Sie brauchen einen RAB-Zugelassenen Revisor für die Prüfung der Übernahmebilanz sowie einen Notar für die Beurkundung. Bei der Gründung bzw. Umwandlung über STARTUPS.CH können wir Ihnen diese Dienstleistungen ebenfalls anbieten.
Wir würden uns freuen die Gründung/ Umwandlung für Sie durchführen zu dürfen.
Freundliche Grüsse
Walter Regli
Guten Tag
habe eine Einzelfirma seit 23.07.2012 arbeite bei einer andere Firma im doppelstatus Sie bezahlte bis
15.09.2012 im Stundenlohn dann wolte sie im monatslohn ausbezahlen
Guten Tag
Können Sie Ihre Frage bitte noch etwas genauer formulieren?
Vielen Dank und freundliche Grüsse
Walter Regli
hallo
Mein Vater hat seit ca 45 Jahren ein Einzelunternehmen.In der Firma sind Wohnhaus, Werkstatt Bauparzellen und Lagerschopf..alles in einem Kuchen..
Wir wollten jetzt die Einzelfirma auslaufen lassen und neugründung Gmbh machen, damit ich das Geschäft weiter führen kann.( 5. generation ).
Jetzt kommt der staat Schweiz und will 300`000.- von meinem Vater. 80`000.- AHV und 220`000.-für steuer weil das land in sein Privatvermögen geht..Es kann ja nicht sein das der Gute Mann 45 Jahre lang Arbeitet wie ein Stier und wenn er in Ruhestand gehen will noch bestraft.
Wie kann man das umgehen??
Muss zuerst der Vater seine Firma in eine Gmbh umwandeln und dann kann ich Übernehmen kann.?
Hoffe auf baldige Antwort
MFG Daniel Schmid
Guten Tag
Dies ist natürlich ärgerlich. Prinzipiell war jedoch das Land bereits im Privatbesitz Ihres Vaters, da eine Einzelunternehmung immer personenbezogen ist und die Unternehmung selbst kein Land halten kann (im Unterschied zu einer juristischen Person). Am Besten Sie setzen sich mit uns bezüglich eines Beratungsgespräches in Verbindung, um diese Angelegenheit in Ruhe zu besprechen.
Freundliche Grüsse
Deborah Rosser
Grüezi
Eine Einzelfirma wird bis spätestens Juni rückwirkend per 1.1.2014 in eine GmbH umgewandelt. Gemäss Ihrer Checkliste kann die Buchhaltung bereits wie für die GmbH geführt werden. Wie verhält es sich bezüglich AHV und BVG? Bis anhin wurden keine BVG-Beiträge geleistet. Ein Anschluss ist jetzt doch noch nicht möglich, da die GmbH noch nicht gegründet ist. Kann dies alles nach Gründung rückwirkend erfolgen?
Danke und Freundliche Grüsse
Erich Pfister
Grüezi Herr Pfister
Rein buchhalterisch kann bereits per 1.1.2014 die Buchhaltung für die GmbH geführt werden. Eine rückwirkende Gründung ist jedoch nicht möglich. Die AHV muss mit dem ersten ausbezahltem Lohn dem Arbeitnehmer (in diesem Falle Ihnen) abgezogen werden. Gleiches gilt auch das BVG. Eine BVG-Pflicht besteht jedoch nur, wenn Ihr Einkommen die Grenze von CHF 21’060.00 übersteigt.
Gerne sind wir Ihnen bei der Gründung Ihrer GmbH behilflich. Sie können entweder online eine Offerte rechnen oder ein vorgängiges Beratungsgespräch an einem unserer Standorte vereinbaren.
Freundliche Grüsse
Deborah Rosser