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Umwandlung einer Einzelfirma: verschiedene Varianten, Voraussetzungen und Kosten

aktualisiert am 13. Dezember 2018

Den Entschluss, eine Einzelfirma in eine GmbH oder eine AG umzuwandeln, kann man grundsätzlich jederzeit in die Realität umsetzen. Dabei gibt es zwei Varianten wie die Umwandlung durchgeführt werden kann. Diese unterscheiden sich insbesondere im Bezug auf die notwendigen Prüfungen.

Wenn man sich dafür entscheidet, eine Einzelfirma in eine AG oder GmbH umzuwandeln, so gibt es zwei übliche Varianten, wie man dies durchführt.

1. Sacheinlage: Umwandlung mit Einbringung der vorhandenen Sachen der Einzelfirma

2. Sachübernahme: Umwandlung mit sämtlichen Aktiven und Passiven (anhand einer doppelten Buchhaltung)

Wenn alle Bestandteile auf die neue AG oder GmbH übertragen werden, geht die Einzelfirma nach der Umwandlung unter und wird im Handelsregister gelöscht. Falls jedoch nur gewisse Teile übertragen werden, kann die Einzelfirma sowohl bei der Sacheinlage als auch der Sachübernahme weiterbestehen. Mehr Details dazu finden Sie in diesem früheren Blogbeitrag.

Prüfung der Sacheinlagen durch einen zugelassenen Revisor:

Unabhängig davon, für welche Variante man sich entscheidet, bedarf es einer Prüfung durch einen zugelassenen Revisor. Dies stellt die Werthaltigkeit sicher. Bei der Variante 1 müssen die Sacheinlagen durch einen zugelassenen Revisor geprüft werden. Entscheidet man sich für Variante 2, so hat der zugelassene Revisor den Buchhaltungsabschluss zu prüfen.

Kosten einer solchen Prüfung:

Je nach Sache und Komplexität der Einlage variieren die Kosten für eine Prüfungsbestätigung zwischen CHF 500 (Prüfung einer einfachen Sacheinlage) bis 2’000 (Prüfung eines ganzen Inventars oder eines Abschlusses). Dabei ist vor allem die Anzahl der Sacheinlagen und die Koplexität der Überprüfung massgebend.

STARTUPS.CH ist auf Umwandlungen von Einzelfirmen (in GmbH oder AG) spezialisiert und verfügt über eigene zugelassenen Revisoren, welche die Jahresrechnung prüfen oder die Sacheinlagen schätzen sowie die Prüfungsbestätigung für die Sacheinlagen ausstellen können – und dies zu sehr fairen Konditionen. Hier können Sie eine Offerte für die Umwandlung berechnen.
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9 Kommentare zu “Umwandlung einer Einzelfirma: verschiedene Varianten, Voraussetzungen und Kosten

  1. Pingback: Umwandlung einer Einzelfirma in eine AG oder GmbH aus zivilrechtlicher Sicht | STARTUPS.CH - clever gründen

  2. Guten Tag

    Was gibt es neben der Haftung und dem steuerfreien Kapitalgewinn anderweitige Gründe die dafür sprechen, dass man eine Einzelfirma in eine GmbH oder AG umwandelt?

    Besten Dank für Ihr Feedback.

  3. Guten Tag

    Die genannten Gründe sind schon die zwei Wesentlichsten. Eine GmbH oder AG wird oftmals auch als seriöser als eine Einezlfirma betrachtet.
    Auch kann man natürlich nur an einer GmbH oder AG andere Personen beteiligen (das kommt sogar in der Praxis sehr oft vor).
    Früher waren natürlich auch die Kinderzulagen ein Thema; es gab aber inzwischen eine Änderung in diesem Bereich.

  4. Guten Tag,

    Die im Zusammenhang mit der Rechtsformumwandlung einer Einzelfirma in eine AG entstehenden Kosten können doch als Geschäftsaufwand verbucht werden.

    Dürfen diese Kosten der Vorbereitung, wie z.B. Beratung zur Umwandlung, Inventarisierung etc., die im Geschäftsjahr der Einzelfirma angefallen sind, in der Buchhaltung der Einzelfirma als Aufwand verbucht werden? Falls nein, wie ist dann zu verbuchen?

    Besten Dank für einen Hinweis.

    • Grüezi Herr Zimmermann

      Prinzipiell können diese Kosten ohne Weiteres als Aufwand in der Einzelfirma verbucht werden, da diese ja geschäftsmässig begründet sind. Es würde uns freuen, Ihnen bei der Umwandlung Ihrer Einzelunternehmung in eine AG behilflich sein zu dürfen. Bei weiteren Fragen oder Unklarheiten melden Sie sich am Besten telefonisch unter 052 269 30 80.

      Freundliche Grüsse

      Deborah Rosser

  5. Guten Tag, wie sieht es steuertechnisch aus bei einer Umwandlung mit Sacheinlagen. Müssen die Sacheinlagen in der GmbH auf meinem Kontokorrent gegengebucht werden, oder habe ich die Möglichkeit dies via Gewinnvortrag zu verbuchen. Damit mir dies nicht als Lohn versteuert wird?

    MFG Daniela Steiner

    • Guten Tag
      Wenn die Umwandlung aufgrund des Buchwertes erfolgt, dann hat dies keine steuerlichen Folgen. Art. 19 des DBG (Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer) sagt, dass “stille Reserven einer Personenunternehmung bei Umstrukturierungen nicht besteuert werden, soweit die Steuerpflicht in der Schweiz fortbesteht und die bisher für die Einkommenssteuer massgeblichen Werte übernommen werden.”

      Freundliche Grüsse
      Luzia Bachofner

  6. Guten Tag
    Wenn ich die Einzelunternehmung auflöse und in eine GmbH umwandeln möchte, muss ich dann zu diesem Zeitpunkt für den aktuellen Gewinn noch Steuern bezahlen für die Einzelunternehmung? und wie wird das mit der Mehrwertsteuert gehandhabt? Muss ich beim auflösen der Einzelunternehmung dann Mwst. bezahlen. Durch die Umwandlung in eine GmbH entsteht ja faktisch ein Kauf der Einzelunternehmung, wo dann für die Transaktion Mwst. anfällt.

    Danke für Ihren Bescheid.

    Fabian Lupp

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