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Der Jahreswechsel als optimaler Zeitpunkt für einen Rechtsformwechsel (insb. Umwandlung einer Einzelfirma in eine GmbH oder AG)

Das Jahr geht gegen das Ende zu und somit kommt auch die Zeit für eine Zwischenbilanz. Eventuell stellen Sie dabei fest, dass die Rechtsform der Einzelunternehmung nicht mehr das richtige Rechtskleid ist.


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Gründe dafür könnten beispielsweise ein starkes Wachstum im 2012, ein absehbarer Umsatzsprung im 2013 oder die geplante Erschliessung neuer Märke im Ausland sein. Wenn Sie die Rechtsform Ihres Unternehmens anpassen wollen so nutzen Sie den kommenden Jahreswechsel für eine Umwandlung Ihrer Einzelfirma in eine GmbH oder in eine AG.

Wir haben bereits über die Umwandlung der Einzelfirma aus steuer- und zivilrechtlicher Perspektive berichtet (Vgl. Blogbeiträge Umwandlung einer Einzelfirma aus zivilrechtlicher Sicht, Steuerneutralität einer Umwandlung einer Einzelfirma und Umwandlung einer Einzelfirma und die Mehrwertsteuer). Wir möchten nachfolgend zusätzlich den idealen Zeitpunkt der Umwandlung erläutern.

Beim Zeitpunkt bestehen grundsätzlich drei Optionen:

  1. Am Anfang eines Jahres 2013 (Stand der Passiven und Aktiven wird vom Jahresabschluss 2012 übernommen).
  2. Bis spätestens Ende Juni des Jahres 2013 rückwirkend auf den 01.01.2012 (In diesem Fall werden sowohl die Aktiven und Passiven der Einzelfirma per 31. Dezember zuzüglich diejenigen der vergangenen Monate des laufenden Jahres (bis zum Monat der Umwandlung) übernommen. Die bereits gemachten Umsätze im neuen Jahr (Januar bis zum Umwandlungsmonat) können direkt über die neue AG oder GmbH gebucht werden, da diese rückwirkend auf den 1. Januar gegründet werden kann. Die Einzelunternehmung braucht somit im Jahr der Umwandlung keinen eigenen Abschluss zu erstellen, da sie keine Umsätze mehr macht.)
  3. Jederzeit, jedoch nicht rückwirkend auf den Jahresanfang. (Auch in diesem Fall werden sowohl die Aktiven und Passiven der Einzelfirma per 31. Dezember zuzüglich diejenigen der vergangenen Monate des laufenden Jahres (bis zum Monat der Umwandlung) übernommen. Da eine rückwirkende Umwandlung in diesem Fall nicht mehr zulässig ist, müssen die Umsätze vom Januar bis zum Umwandlungsmonat noch über die Einzelfirma verbucht werden. Darum muss für die Einzelfirma im Umwandlungsmonat ein separater Zwischenabschluss erstellt werden. Erst ab dem Gründungsdatum der AG oder GmbH können die Umsätze über diese gebucht werden (z.B. Gründung der GmbH auf 1. August 2013; Abschluss per 2012 und Zwischenabschluss per Ende Juli 2013)).

Der optimale Zeitpunkt für eine Umwandlung ist der Jahresanfang 2013. Die für die Umwandlung notwendigen Dokumente wie die Bilanz oder die Inventarliste werden für den Jahresabschluss 2012 sowieso erstellt und liegen damit bereits vor. Dies spart Kosten. Der Aufwand in der Buchhaltung ist sehr gering, da die Anzahl der bereits getätigten Buchungen die auf die neue GmbH/AG übertragen werden müssen am Jahresanfang klein ist. Ein weiterer Vorteil ist, dass die private Steuererklärung ohne Zusatzaufwand ausgefüllt werden kann, da der Inhaber bis 31.12.2012 als Selbständigerwerbender und ab 01.01.2013 als Angestellter seiner AG oder GmbH besteuert wird (Besteuerung als unselbständig Erwerbstätiger).

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Weitere Informationen zur Umwandlung und HR Änderungen

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