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Organisation einer Stiftung: Was muss man beachten?

Zur Organisation einer Stiftung gehören die gesetzlich vorgeschriebenen Organe. Jede Stiftung muss eine Verwaltung und eine Revisionsstelle einsetzen. Zudem haben Stiftungen eine Buchführungspflicht.

organisation einer stiftung

Eine Stiftung ist handlungsfähig, wenn die vorgeschriebenen Organe besetzt sind. Die Organe der Stiftung und die Art der Verwaltung müssen dabei in der Stiftungsurkunde (vgl. Blogeintrag) enthalten sein (Art. 83 ZGB). Bei der Gestaltung der Organisation ist der Stifter jedoch weitgehend unbeschränkt, solange die Organisation geeignet ist den Stiftungszweck zu erfüllen. Die Organisation kann auch in einem Organisationsreglement enthalten sein. Die Stiftung muss aber zwingend über folgende Organe verfügen:

  • eine Verwaltung (meist als Stiftungsrat bezeichnet)
  • eine Revisionsstelle (seit 2008)

 

Verwaltung

Zur Verwaltung der Stiftung wird meist ein Stiftungsrat eingesetzt, der folgende Aufgaben hat:

  • Verwaltung des gestifteten Vermögens, damit der Zweck der Stiftung verwirklicht wird.
  • Ausrichtung der Zuwendungen an die Destinatäre.
  • Geschäftsführung, Vertretung und Buchführungspflicht.

Es können eine oder mehrere Personen im Stiftungsrat sein, jedoch braucht es immer einen Präsidenten.

 

Revisionsstelle

Die Revisionsstelle prüft jährlich die Geschäftsbücher und erstellt für den Stiftungsrat einen Bericht über die Buchführung und die Vermögenslage. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Stiftung auf eine Revisionsstelle verzichten (Art. 83b ZGB).

 

Mängel in der Organisation

Weist die Organisation Mängel auf, kann die zuständige Aufsichtsbehörde einschreiten und eine Ergänzung vornehmen. Die Stiftungsorgane können die Organisation nicht verändern, wenn diese in der Stiftungsurkunde geregelt wird. Zur Änderung der Organisation muss die Aufsichtsbehörde (Gemeinwesen: Bund, Kantone oder Gemeinden) mitwirken. Vorschriften in einem Organisationsreglement können hingegen direkt vom Stiftungsrat abgeändert werden. Um die Stiftung flexibler zu gestalten, sollte die Organisation in einem Organisationsreglement geregelt werden. Neben natürlichen Personen können auch juristische Personen Mitglied des Stiftungsrates sein.

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