MWST-Pflicht: Was für Pflichten bestehen konkret?
Wer mehrwertsteuerpflichtig ist, wurde bereits erläutert (vgl. Blog-Beitrag).
Es stellt sich nun die Frage, welche Pflichten einen mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmer genau treffen.
Die Geschäftsbücher müssen ordnungsgemäss geführt werden. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) muss mittels den Geschäftsbüchern des Steuerpflichtigen jederzeit die Angaben zur Steuerberechnung und Vorsteuer detailliert überprüfen und ermitteln können.
Für die im Handelsregister eingetragenen Firmen bedeutet dies keine zusätzliche Vorkehrungen, da sie der kaufmännischen Buchführung unterstehen, d.h. bereits verpflichtet sind, u.a. eine Bilanz und eine Erfolgsrechnung zu führen.
Die Firmen, welche nicht im Handelsregister eingetragen sind, müssen sich an die Aufzeichnungspflicht halten. Diese umfasst die Dokumentation aller Aktiven und Passiven, Einnahmen und Ausgaben sowie auch Privateinlagen und -entnahmen. Die Mehrwertsteuer setzt also keine kaufmännische Buchführung voraus, d.h. die einfache Buchführung genügt, sofern zusätzliche Konten für die geschuldete Steuer und die Vorsteuer geschafft werden.
Wichtig: Es müssen alle Geschäftsvorgänge lückenlos erfasst und die Belege vorschriftsgemäss aufbewahrt werden.
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