Gründung mit Sachen: Werden Sacheinlagen publiziert bzw. kann man die eingebrachten Sacheinlagen öffentlich einsehen?

2. Februar 2010 – 11:35 by Walter Regli

Wir haben bereits über die Gründung mit Sacheinlagen berichtet.  Die Seriösität von Sacheinlagegründungen ist ebenfalls oft ein Thema (vgl. Blogbeitrag).

Nun zur Frage: Ja, sämtliche eingebrachten Sacheinlagen werden unter der Rubrik „qualifizierte Tatbestände“ im Handelsregister publiziert und erscheinen somit auf dem HR-Auszug genauso wie im Schweizerischen Handelsamtsblatt. Deshalb ist für jedermann ersichtlich, dass die Firma mit Sacheinlagen gegründet wurde und welche Gegenstände zu welchem Wert eingebracht wurden. Nachfolgend sehen Sie ein Beispiel für einen solchen Eintrag: Eine AG welche komplett mit Sacheinlagen gegründet wurde.

Präsentation1

Der Grund für die Publikation liegt darin, dass sich die Kunden, Lieferanten etc. ein Bild machen können, wie die AG bei der Gründung finanziert wurde. So soll es allen am Wirtschaftsverkehr beteiligten Personen möglich sein, sich zumindest ein ungefähres Bild über ihre Geschäftspartner zu machen. Die Publikation im Handelsregister ist darum unvermeidbar wenn mit Sacheinlagen gegründet wird

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