Deklaratorische und konstitutive Wirkung
Eine Eintragung im Handelsregister kann zwei Wirkungen haben. Entweder eine konstitutive (rechtsgestaltende) oder deklaratorische (rechtsfeststellende) Wirkung.
Deklaratorische Wirkung
Als Regel gilt, dass eine Eintragung im Handelsregister nur deklaratorische Wirkung hat. Es wird bloss festgehalten was bereits gilt, materiellrechtlich ändert sich an der bestehenden Rechtslage nichts. So entsteht bspw. die kaufmännische Kollektivgesellschaft bereits mit dem Abschluss des Gesellschaftervertrages. Die Eintragung im Handelsregister ändert die bestehende Rechtslage nicht. Der Eintrag ist dennoch wichtig, da er zu einer Umkehr der Beweislast führt. Öffentliche Register erbringen den vollen Beweis, solange nicht die Unrichtigkeit des Inhalts nachgewiesen wird (gesetzliche Vermutung von Art. 9 ZGB).
Konstitutive Wirkung
Dagegen lassen einige Eintragungen etwas erst entstehen, was zuvor noch nicht gegolten hat (konstitutive Wirkung). So erlangen die Körperschaften das Recht der Persönlichkeit erst durch den Eintrag im Handelsregister (Art. 52 Abs. 1 ZGB). Dies ist der Fall bei der AG (Art. 643 Abs. 1 OR), GmbH (Art. 783 Abs. 1 OR) und Genossenschaft (Art. 838 Abs. 1). Ebenfalls benötigen die nicht kaufmännische Kollektiv- und Kommanditgesellschaft einen Handelsregistereintrag um die Rechtspersönlichkeit zur erlangen (Art. 553 und 595 OR). Die Eintragungen von Kapitalerhöhungen, Fusionen und Vermögensübertragungen haben auch konstitutive Wirkung.
Weitergehende Informationen finden sich im Buch von MEIER-HAYOZ/FORSTMOSER (2012): Schweizerisches Gesellschaftsrecht in § 6.
Planen Sie eine Handelsregisteränderung in Ihrem Unternehmen? Bei STARTUPS.CH können Sie Handelsregisteränderungen online, effizient und kostengünstig vornehmen.
Pingback: Welche Unternehmensformen müssen sich in das Handelsregister eintragen lassen? | STARTUPS.CH - clever gründen
Pingback: Errichtung einer Stiftung: Was muss man beachten? | STARTUPS.CH - clever gründen
Pingback: Die heilende Wirkung im Handelsregister | STARTUPS.CH - clever gründen
Pingback: Wie gründet man einen Verein nach Schweizer Recht? | STARTUPS.CH - clever gründen
Pingback: STARTUPS.CH – clever gründen » Blog Archive Gründung und Firmenname der Kollektivgesellschaft - STARTUPS.CH