Schreibweise des Firmennamens
Um eine Firma ins Handelsregister eintragen lassen zu können, muss der Firmenname aus lateinischen Buchstaben bestehen. Beispielsweise sind Firmennamen in griechischer oder arabischer Schrift nicht eintragungsfähig.
Für das Handelsregister irrelevant ist die Befolgung der Orthografieregeln. Kleinbuchstaben sowie Fehler in der Rechtschreibung sind erlaubt und führen nicht zur Ablehnung durch das Handelsregister. Auch Interpunktionen sind in der Schweiz grundsätzlich erlaubt. Zwischen den einzelnen Buchstaben darf der Abstand höchstens einen Leerschlag betragen.
Im Allgemeinen gilt die Faustregel, dass jedermann mit einer “Schreibmaschine” eine im Handelsregister eingetragene Firma korrekt anschreiben kann. Normbildende Schreibmaschine ist der Klassiker “Hermes Baby”. Alle darauf vorkommenden Zeichen (sowie die Zahl 1) dürfen im Firmennamen vorkommen. Allerdings gibt es auch inhaltliche Schranken beim Firmennamen (vgl. Blog-Beitrag).
Tastatur der “Hermes Baby” (Swiss German Edition):
Quelle: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/a/a3/Hermes_Baby_Keyboard_green%28Swiss_German%29.jpg
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