Muss ein Verein Steuern bezahlen?
Grundsätzlich muss auch ein Verein Steuern bezahlen. Eine Steuerbefreiung ist möglich, wenn der Verein einen öffentlichen oder gemeinnützigen Zweck verfolgt. Nicht gewinnstrebige Vereine profitieren bei der Mehrwertsteuer von einer niedrigeren Umsatzgrenze.
Ein Verein ist eine juristische Person (vgl. Blogeintrag) und deshalb grundsätzlich steuerpflichtig. Er unterliegt der Gewinn- und Kapitalsteuer in dem Kanton, wo sich der Sitz gemäss den Statuten befindet (Art. 20 Abs. 1 Steuerharmonisierungsgesetz[StHG]).
Steuerbefreiung
Der Verein ist steuerbefreit, wenn er öffentlichen oder gemeinnützigen Zwecken gewidmet ist oder Kultuszwecke verfolgt (Art. 23 Abs. 1 lit. f und g StHG).
1. Gemeinnützige Zwecke:
- Der Verein muss gemeinnützige Zwecke verfolgen, d.h. die Tätigkeit muss im Allgemeininteresse liegen. Dies ist bspw. bei karitativen, gesundheitsfördernden, ökologischen, erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Tätigkeiten gegeben.
- Der Kreis der Empfänger der Leistung muss möglichst offen sein.
- Wirtschaftliche Tätigkeiten, welche auf Erwerbszwecken sind nicht erlaubt.
- Es müssen Opfer von den Mitgliedern erbracht werden, ohne die die Tätigkeit des Vereins nicht möglich wäre. Dies können finanzielle Mittel wie Spenden sein oder auch unentgeltliche Arbeit.
- Es dürfen keine reinen Selbsthilfezwecke vorliegen. Der Zweck des Vereins darf nicht alleine darin bestehen, die persönlichen Interessen der einzelnen Mitglieder zu befriedigen.
2. Öffentliche Zwecke:
- Es muss eine öffentliche Aufgabe erfüllt werden, die sonst vom Gemeinwesen getragen würde.
- Die Übertragung der Aufgabe auf den Verein muss auf einem öffentlich-rechtlichen Akt beruhen.
3. Kultuszwecke:
- Als Kultuszweck gilt die Pflege oder Förderung eines gemeinsamen Glaubensbekenntnisses in Lehre und Gottesdienst auf kantonaler oder gesamtschweizerischer Ebene.
- Als gesamtschweizerisch gelten Glaubensbekenntnisse, welche im Gebiet der Schweiz von Bedeutung sind.
Eine teilweise Steuerbefreiung kann in Frage kommen, falls neben einem gemeinnützigen Zweck noch andere Zwecke verfolgt werden. Im Sportbereich sind Vereinigungen bspw. gemeinnützig, wenn sie die Förderung des Breitensports bezwecken. Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird der Verein von den direkten Steuern auf Ebene Bund, Kantone und Gemeinden befreit (insb. von der Gewinn- und Kapitalsteuer).
Mehrwertsteuer
Nach dem Mehrwertsteuergesetz [MWSTG] sind bereits „nicht gewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine“ privilegiert (Art. 10 Abs. 2 lit. c MWSTG). Die Umsatzgrenze, die eine Steuerpflicht begründet wird von den üblichen 100‘000 CHF auf 150‘000 CHF pro Jahr angehoben.
Weitere Erleichterungen
Verfolgt ein Verein anerkanntermassen gemeinnützige oder öffentliche Zwecke, können freiwillige Zuwendungen von Spendern in der Buchhaltung von den Erträgen abgezogen werden.
Steuererleichterungen bestehen aber auch für Vereine, welche die genannten Voraussetzungen nicht erfüllen. Mitgliederbeiträge werden bspw. nicht zum steuerbaren Gewinn gerechnet (Art. 66 Abs. 1 DBG). Erzielt ein Verein weniger als 5000 CHF Gewinn, erfolgt ebenfalls keine Besteuerung (Art. 71 Abs. 1 DBG).
Vereine müssen ihre Steuerbefreiungsgesuche an die kantonalen Steuerverwaltungen richten und auch deren Anforderungen beachten.
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Muss ein gemeinnütziger Verein nur Bundessteuern bezahlen, oder auch Kantons- und Gemeindesteuern? Kann er Spenden von den Ausgaben (für den Bau von Kindergärten im Senegal) abziehen? Danke für Ihre Antworten.
Guten Tag
Ein Verein muss grundsätzlich Steuern zahlen, es sei denn, er erhält aufgrund seiner Gemeinnützigkeit die Steuerbefreiung von der Steuerverwaltung.
Freundliche Grüsse
Kassra Palenzona