Firma der Zweigniederlassung
Die Zweigniederlassung muss die gleiche Firma wie die Hauptniederlassung besitzen. Man kann jedoch besondere Zusätze hinzufügen. Die Firma von Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften untersteht zusätzlichen Bildungsregeln.
Firma der Zweigniederlassung
Die Firma ist der gewählte Name einer natürlichen oder juristischen Person für den Betrieb ihres Geschäfts (vgl. Blogbeitrag). Die Firma eines Unternehmens ist im Handelsregister aufgeführt.
Zweigniederlassungen müssen die gleiche Firma führen wie die Hauptniederlassung. Es können besondere Zusätze beigefügt werden, sofern diese nur für die Zweigniederlassung gelten (Art. 952 Abs. 1 OR). Der Firmenzusatz muss den Bestandteil „Zweigniederlassung“ oder die entsprechende Übersetzung enthalten. Gemäss der Praxis der Handelsregister kann der Firmenzusatz auch einen Hinweis auf eine Tätigkeit, eine Marke oder auf die Firma eines übernommenen und in der Zweigniederlassung weitergeführten Betriebes enthalten. In jedem Fall darf sich aus der Firma keine Täuschungsgefahr ergeben.
Bsp.: Die Firma der Zweigniederlassung von STARTUPS.CH in Genf lautet: STARTUPS.CH AG, succursale de Genève.
Ausländische Zweigniederlassungen
Gründet ein ausländisches Unternehmen eine Zweigniederlassung in der Schweiz, sind zusätzliche Punkte bei der Firmenbildung zu beachten: Die Firma der Zweigniederlassung muss den Ort der Hauptniederlassung, den Ort der Zweigniederlassung und die ausdrückliche Bezeichnung als solche enthalten (Art. 952 Abs. 2 OR). Ausländische Rechtsformen müssen nicht übersetzt werden, da Übersetzungen von Rechtsformen inhaltlich meist unzutreffend sind.
Bsp.: HSBC Bank plc, London, Zweigniederlassung Zürich (Quelle: http://www.zefix.admin.ch/)
Firma ist nicht gleich Marke
Von der Firma zu unterscheiden ist die Marke, deren Funktion die Kennzeichnung von Produkten oder Dienstleistungen ist (Art. 1 Abs. 1 MSchG). Die Bildung von Marken unterliegt dabei anderen Grundsätzen als die Firmenbildung (vgl. Blogbeitrag).
» Weitere Informationen zur Zweigniederlassung» Offerte rechnen und eine Zweigniederlassung online gründen