Clever eine Firma gründen

Newsletter abonnieren


Blog

Unsere Juristen, Treuhänder und Berater kennen Ihre Anliegen aus zahlreichen persönlichen Beratungsgesprächen. Antworten zu den gängigsten Fragen finden Sie auf unserem Blog.
Navigieren Sie mit Hilfe der Kategoriensuche durch die verschiedenen Themen

Aufgaben eines Geschäftsführers

Es kann nicht generell gesagt werden, welche Aufgaben einem Geschäftsführer zukommen. Dies ist vielmehr abhängig von den individuell-konkret ausgestalteten Verhältnissen. Die Führung eines Unternehmens besteht aber immer aus einem internen und einem externen Teil.


 

Interne Geschäftsführung:

Darunter fällt die Stellung sowie die Tätigkeit der Geschäftsführerin im Verhältnis zur Gesellschaft und ggf. zu den anderen Gesellschaftern.


Externe Geschäftsführung:

Diese betrifft die Stellung der Geschäftsführung sowie die Auswirkung ihrer Tätigkeit im Verhältnis zu Dritten.

Je nach Rechtsform (AG, GmbH, Kollektivgesellschaft, Einzelfirma) ist die Berechtigung zur Geschäftsführung anders ausgestaltet.

AG:

Für die Gesellschafter bestehen keine Pflichten nicht finanzieller Art. Möchten Aktionäre weitergehende Pflichten eingehen, so muss dies mittels Schuldverträgen (Auftrag oder Arbeitsvertrag)  oder in Form eines Aktionärbindungsvertrags (Vertrag zwischen den Aktionären) erfolgen. Nach dispositivem Recht ist der Verwaltungsrat das geschäftsführende Organ der AG (Art. 716 Abs. 2 OR).  Der Verwaltungsrat kann durch die Statuten der AG ermächtigt werden, die Geschäftsführung nach Massgabe eines Organisationsreglements ganz oder zum Teil an einzelne Mitglieder oder an Dritte zu übertragen (Art. 716b Abs. 1 OR). Gewisse Aufgaben sind aber unübertragbar (vgl. Art. 716a Abs. 1 OR).

Kollektivgesellschaft:

Hier gilt der Grundsatz der Einzelgeschäftsführungsbefugnis. Sofern nicht eine besondere Vereinbarung vorliegt, sind alle Gesellschafter zur Geschäftsführung berechtigt (Art. 535 Abs. 1 OR).

GmbH:

Alle Gesellschafter sind zur gemeinsamen Geschäftsführung berechtigt, falls die Statuten nicht etwas anderes vorsehen (Art. 809 Abs. 1 OR). Im Gegensatz zur AG bestehen bei der GmbH schon von Gesetztes wegen Treuepflichten und Konkurrenzverbote.  Ähnlich wie bei der AG kommen den Geschäftsführerinnen einer GmbH gewisse unübertragbare Aufgaben zu (vgl. Art. 810 Abs. 2 OR). Statutarisch kann im Unterschied zur AG ein (obligatorischer oder fakultativer) Genehmigungsvorbehalt zugunsten der  Gesellschafterversammlung eingeführt werden, indem die Geschäftsführer bestimmte Entscheide zur Genehmigung vorlegen müssen bzw. können (Art. 811 Abs. 1 OR).

Einzelfirma:

Der Einzelkaufmann ist zugleich auch Geschäftsführer. Mittels Schuldverträgen können gewisse Aufgaben z.B. an Mitarbeiter delegiert werden.

Ihre Firmengründung oder Umwandlung einer Einzelfirma führen Sie am besten über STARTUPS.CH aus! Bei STARTUPS.CH werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell beraten. Sie können sich hier für ein Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen anfordern.

Auf STARTUPS-TV können Sie interessante Filmbeiträge zum Thema “Erfolgreiche Firmengründung” schauen – mit vielen Informationen, Tipps und Tricks.

Weitere Informationen zu unseren Dienstleistungen

Offerte rechnen und online gründen

Wollen Sie eine Firma gründen? STARTUPS.CH ist der Schweizer Marktleader im Bereich Firmengründungen. Wir bieten Neugründern eine persönliche Beratung vor Ort, Businessplanberatung und eine professionelle Online-Gründungsplattform.

Erfahren Sie hier 9 Gründe warum Sie Ihre Firmengründung über STARTUPS.CH realisieren sollten.

3 Kommentare zu “Aufgaben eines Geschäftsführers

  1. Pingback: STARTUPS.CH – clever gründen » Blog Archive Gesetzliche Aufgaben eines Geschäftsführers GmbH - STARTUPS.CH - clever gründen

  2. Guten Tag. Ich möchte ein Restaurant eröffnen und suche nach einem Geschäftsführer bzw Gastronomem wo sich auskennt. Ich leite die Küche. Bieten sie zum Start auch diesen Service an? Evtl extern?

    Vielen Dank
    Lg Dina

    • Guten Tag

      Leider können wir Ihnen hierbei nicht behilflich sein.
      Unser Service umfasst die rechtlichen Aspekte der Gründung.

      Gerne unterstützen wir Sie mit der Gründung Ihrer Gesellschaft.
      Sie können hier eine kostenlose Offerte rechnen oder ein Beratungsgespräch in Ihrer Nähe vereinbaren.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

Neuer Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht Pflichtfelder sind * markiert