Ab wann steht das Stamm- bzw. Aktienkapital nach der Gründung wieder zur Verfügung? Wann können die Gründer einer GmbH/ AG wieder über das hinterlegte Stammkapital/ Aktienkapital verfügen?
Das Stamm- bzw. Aktienkapital ist grundsätzlich nur während der Firmengründungsphase gesperrt (auf einem Sperrkonto einer beliebigen Schweizer Bank).
Nach erfolgtem Eintrag ins Handelsregister, wird das Geld wieder freigegeben und auf das Konto der neu gegründeten Gesellschaft überwiesen. Um das Geld wieder freigeben zu können, benötigt die Bank eine Kopie des Handelsregisterauszuges.
Hinweis: Das Stamm- bzw. Aktienkapital kann aus rechtlichen Gründen nach der Gründung nicht auf ein privates Konto überwiesen werden. Es ist zwingend ein Geschäftskonto erforderlich.
Die Bank, bei welcher Sie Ihr Kapital hinterlegt haben, sollte Ihnen ein Auftragsformular gegeben haben. Füllen Sie dieses aus, sobald Sie die Kontonummer Ihres Geschäftskontos kennen, damit die Bank weiss, wohin Ihr Geld transferiert werden soll.
Nach der Überweisung steht es der Gesellschaft zur freien Verfügung und sie kann dieses für betriebliche Zwecke (Einkauf Mobiliar, Material, Lohnzahlungen etc.) frei nutzen.
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