Clever eine Firma gründen

Newsletter abonnieren


Blog

Unsere Juristen, Treuhänder und Berater kennen Ihre Anliegen aus zahlreichen persönlichen Beratungsgesprächen. Antworten zu den gängigsten Fragen finden Sie auf unserem Blog.
Navigieren Sie mit Hilfe der Kategoriensuche durch die verschiedenen Themen

TV-Spot von STARTUPS.CH – Firmengrüdung Schweiz: you are the boss!

Anfangs April 2012 hat STARTUPS.CH seinen ersten TV-Spot präsentiert. Damit soll STARTUPS.CH der breiten Bevölkerung näher vorgestellt werden. mehr

Firmengründung im Oberwallis – Leuk-Susten (GmbH – AG – Einzelfirma – Kollektivgesellschaft)

Seit dem 1. April 2012 können sich Personen, die selbständig werden wollen auch im Oberwallis bei STARTUPS.CH Brig-Glis beraten lassen. mehr

Firmengründung im Oberwallis – Brig-Glis (GmbH – AG – Einzelfirma – Kollektivgesellschaft)

Seit dem 1. April 2012 können sich Personen, die selbständig werden wollen auch im Oberwallis bei STARTUPS.CH Brig-Glis beraten lassen. mehr

Unternehmen (Der Businessplan)

Der Businessplan muss über die zu gründende Unternehmung Hintergrundinformationen bereitstellen. Die klare Darstellung der Ausgangslage im Kapitel Unternehmen schafft Transparenz. mehr

Aufbau eines guten Businessplans

Der Aufbau eines guten Businessplans bestimmt massgeblich die Chancen Ihres Projektes. Gestalten Sie deshalb Ihren Businessplan interessant und abwechslungsreich; seien Sie kreativ. mehr

Neugründungen im September 2009 im Vergleich zum Vorjahr und zum Vormonat

Die Zunahme der Gründungen setzt sich fort: Nachdem im August 2009 rund 6% mehr Handelsregistereintragungen zu verzeichnen waren als im gleichen Monat im Vorjahr waren es im vergangenen September knapp 1% mehr Neugründungen als im Vorjahresmonat. mehr

Selbständigkeit und Gründung in der Schweiz für EFTA- & EU-Bürger (Aufenthaltsbewilligung für Ausländer)

Bezüglich Aufenthalt zur selbstständigen Erwerbstätigkeit (inkl. Gründung eines Unternehmens in der Schweiz) sind Bürger aus den EU- und EFTA-Staaten alle gleich gestellt (auch diejenigen aus Rumänien und Bulgarien). mehr

Neugründungen im August 2009 im Vergleich zum Vorjahr und zum Vormonat

Es freut uns erstmals dieses Jahr über eine Zunahme an Neugründungen zu berichten! Ein Vergleich der Anzahl Neueintragungen im Handelsregister des Monats August 2009 mit den Zahlen des Vorjahres ergibt eine steigende Anzahl. mehr

Neugründungen im Juli 2009 im Vergleich zum Vorjahr und zum Vormonat

Das zweite Halbjahr 2009 hat in Sachen Neugründungen gut begonnen. Zwar ist insgesamt noch immer ein Rückgang der Gründungen festzustellen, jedoch ist dieser mit 5.5% im Juli 2009 Vergleich zum Vorjahr vergleichsweise klein. mehr

Gründungshaftung bei der AG und der GmbH / Haftung der Gründer und der Beteiligten

Gründer, Mitglieder des Verwaltungsrates und sämtliche Personen, die bei der Gründung einer Aktiengesellschaft mitwirken, unterstehen der sogenannten Gründungshaftung nach Art. 753 OR. Dies gilt ebenso bei der Gründung einer GmbH. mehr

Neugründungen im Juni und im ersten Halbjahr 2009 im Vergleich zum Vorjahr und zum Vormonat

Bereits ist die Jahresmitte überschritten und es lässt sich eine Halbjahresbilanz bezüglich der Neueintragungen in das Handelsregister ziehen. mehr

Neugründungen im Mai 2009 im Vergleich zum Vorjahr und zum Vormonat

Ein Vergleich der Anzahl Neugründungen im Handelsregister des Monats Mai 2009 mit den Zahlen des Vorjahres ergibt erneut eine rückläufige Anzahl. mehr

Neugründungen im April 2009 im Vergleich zum Vorjahr und zum Vormonat

Ein Vergleich der Anzahl Neueintragungen im Handelsregister des Monats April 2009 mit den Zahlen des Vorjahres ergibt eine deutlich rückläufige Anzahl Neugründungen. mehr

Rechte des Aktionärs einer Schweizer Aktiengesellschaft (AG) (Aktionärsrechte)

Die Aktionärsrechte sind das Gegenstück zu den Pflichten eines Aktionärs im Schweizer Recht (vgl. Beitrag zu den Pflichten eines Aktionärs). Die verschiedenen Rechte werden in folgende Gruppen eingeteilt: mehr

Pflichten eines Aktionärs einer Schweizer Aktiengesellschaft (AG) (Aktionärspflichten)

Der Aktionär hat im Rahmen des Obligationenrechts (OR) nur eine Liberierungspflicht. Darüber hat er keine weiteren Verpflichtungen, die sich aus dem Aktienrecht ergeben würden. Die Pflichten eines Aktionärs sind im Umfang also ziemlich überschaubar. mehr