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Unsere Juristen, Treuhänder und Berater kennen Ihre Anliegen aus zahlreichen persönlichen Beratungsgesprächen. Antworten zu den gängigsten Fragen finden Sie auf unserem Blog.
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Englischer Zusatz “Ltd” beim Firmennamen

Um eine GmbH oder AG im Handelsregister eintragen zu lassen, muss zwingend ein Zusatz angebracht werden, welcher auf die Rechtsform hindeutet, also z.B. “Immo33 GmbH” oder “Immo33 AG”. mehr

Ausführen verschiedener Tätigkeiten als Einzelfirma und Verwendung verschiedener Firmennamen

Verschiedentlich wurden wir angefragt, ob es möglich sei, mit einer Einzelfirma mehrere verschiedene Tätigkeiten anzubieten und/oder diese mit mehreren verschiedenen Firmennamen auszuführen. mehr

Betrügerische Rechnungen nach Firmengründung

Kurz nach ihrer Firmengründung erhalten Jungunternehmer/Innen häufig eine Flut von verschiedenen Rechnungen. Auf keinen Fall sind diese einfach blind zu bezahlen. mehr

Rechte und Pflichten des Einzelunternehmers

Rechte und Pflichten des Einzelunternehmers sind im Gesetz festgehalten. Nachfolgend einige wichtige Pflichten und die resultierenden Rechtsfolgen. mehr

Schreibweise des Firmennamens

Um eine Firma ins Handelsregister eintragen lassen zu können, muss der Firmenname aus lateinischen Buchstaben bestehen. Beispielsweise sind Firmennamen in griechischer oder arabischer Schrift nicht eintragungsfähig. mehr

Neugründungen im September 2010 im Vergleich zum Vormonat und zum Vorjahr

Im September 2010 wurden 12 % mehr Firmen in den kantonalen Handelsregistern der Schweiz eingetragen als im August 2010. Damit stieg die Zahl der Neugründungen markant an. mehr

Vertretung von Zweigniederlassungen ausländischer Firmen

Eine Rechtseinheit im Ausland (z.B. eine GmbH) ist grundsätzlich befugt, Zweigniederlassungen in der Schweiz zu errichten. Es stellt sich die Frage, wie diese Zweigniederlassungen vertreten werden müssen. mehr

Eintrag im Handelsregister

Das Handelsregister wird von den Kantonen geführt und ist eine staatliche Einrichtung. Es sorgt im kaufmännischen Verkehr der Realisierung von Vertrauensschutz und Verkehrssicherheit. mehr

Die Genossenschaft – Ein rechtlicher Überblick

Der vorliegende Blogbeitrag vermittelt ein rechtlicher Überblick über die Gesellschaftsform Genossenschaft. Dabei wird der Fokus auf die wichtigsten Aspekte gesetzt. mehr

Die Wahl des Firmennamens einer AG oder GmbH in der Praxis (Teil 2): Geografische Bezeichnungen (z.B. “Schweiz”, “Eidgenossenschaft”, “Zürich” oder “international”)

Gemäss Art. 944 des Obligationenrechts (OR) und Art. 38 der Handelsregisterverordnung (HRegV) darf ein Firmenname keine Täuschungen verursachen, muss wahr sein und darf nicht gegen das öffentliche Interesse verstossen. Auf dieser Grundlage haben die Handelsregisterbehörden und die Gerichte eine umfangreiche Praxis entwickelt, welche nach bestimmten Kriterien definiert, wann ein Firmenname als nicht zulässig gilt. mehr