Wieviele Personen sind zur Gründung einer GmbH notwendig?
Gemäss neuem Recht (Art. 775 OR) benötigt es zur Gründung einer GmbH mindestens einen Gesellschafter bzw. eine Gesellschafterin.

Früher musste die GmbH noch mindestens zwei Gesellschafter(innen) ausweisen, was mit der Gesetzesänderung per 1.1.2008 abgeschafft wurde.
Für weitere Fragen zur GmbH oder einer anderen Gesellschaftsform steht Ihnen STARTUPS.CH gerne zur Verfügung.
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