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Vor- und Nachteile der Einzelfirma

Im folgenden Blog-Eintrag sollen ein paar wichtige Vor- und Nachteile der Einzelfirma aufgezeigt werden. Sofern man auch die wegen ihres zu geringen Umsatzes (< CHF 100’000.–) nicht im Handelsregister eingetragenen Einzelfirmen berücksichtigt, dürfte in der Schweiz die Einzelfirma die am meisten verbreiteste Rechtsform sein.


 
Nachteile:

  • Der Inhaber einer Einzelfirma trägt das volle persönliche Risiko seiner geschäftlichen Tätigkeit. Er haftet für Verbindlichkeiten seiner Unternehmung über das Geschäftsvermögen hinaus mit seinem ganzen Privatvermögen.
  • Nicht selten hat der Einzelunternehmer Probleme mit der Finazierung seiner unternehmerischen Tätigkeit.
  • Die Übertragung des Geschäfts auf Nachfolger gestaltet sich noch schwieriger als bei Personengesellschaften, wie z.B. die Kollektivgesellschaft. Am einfachsten geht dies bei Kapitalgesellschaften (GmbH und AG). Ist von Anfang an klar, dass die Firma mehrere Generationen überleben soll, ist die Einzelfirma keine geeignete Rechtsform.

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Vorteile:

  • Der Inhaber einer Einzelfirma kann Entscheidungen sofort und ohne Beachtung von Formvorschriften fällen.
  • Im Gegensatz zu den Kapitalgesellschaften (GmbH/AG) ist kein Mindestkapital erforderlich.

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4 Kommentare zu “Vor- und Nachteile der Einzelfirma

  1. Ich habe eine (nicht im HR eingetragene) Einzelfirma, die ich nun gerne meiner Schwester übertragen möchte, resp. sie soll in Zukunft die Inhaberin sein.

    Gibt es irgendwelche rechtlichen Aspekte, die wir beachten müssen? Und wie ist das mit dem Geschäftskonto? Kann dieses weiterhin auf mich lauten, wenn ich ihr die Vollmacht dafür gebe oder ist das aus steuerrechtlichen Gründen nicht erlaubt? Muss Sie ein auf ihren Namen lautendes Konto einrichten?

    Danke für Ihre Hilfe!

    • Guten Tag
      Eine Einzelfirma kann grundsätzlich nicht übertragen werden. Wie es in Ihrem Fall aussieht, könnte davon abhängen, ob Ihre Schwester den gleichen Familiennamen hat. Am besten setzten Sie sich diesbezüglich mit uns telefonisch in Verbindung (Tel.: +41 52 269 30 80).
      Freundliche Grüsse

  2. Guten Tag
    Ich habe 2 Fragen die erste ist, mit eine Einzelfirma ab anfang an nach 3- 4 Monate einzatz oder auch später es pasiert das ich keine aufträge mehr bekomme und später gehe ich erbeiten als eingestellte in eine andre Firma , was wird mit meine Firma wird automatisch gelöscht oder … Und ob wird eine negative einflus beim meine Prifate leben haben…?!
    Die zweite frage ist ,mit welchem variante von Firma GmbH in Fall keine aufträge mehr mann hat die möglichkeit für Arbeitslosengeld und nach wie viel Monate weil ich habe gehört nach 6 Monate stimmt das…. Danke

    • Guten Tag

      Wenn Sie die Einzelunternehmung im Handelsregister eintragen lassen und keiner Geschäftstätigkeit mehr nachgehen, wird diese nicht automatisch gelöscht. Sie müssen diese erst löschen lassen. Dies ist aber relativ einfach und unproblematisch möglich. Sie sind aber so oder anders für allfällige Verbindlichkeiten der Einzelunternehmung nach wie vor haftbar.

      Es ist richtig, dass Sie bei der Gründung einer GmbH Arbeitslosengeld beziehen können. Sie müssen sich dafür aber zuerst wieder aus dem Handelsregister austragen lassen. Zudem müssen natürlich auch die anderen Anforderungen zum Beug der Arbeitslosengelder erfüllt sein.

      Freundliche Grüsse
      Deborah Rosser

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