Steuererklärung 2009: Muss bei einem Start Ende 2009 bereits eine Steuererklärung 2009 ausgefüllt und eingereicht werden?

17. Oktober 2009 – 09:09 by Michele Blasucci

Wenn Sie in der zweiten Jahreshälfte 2009 Ihre Firma (GmbH oder Aktiengesellschaft) gründen, so erhalten Sie Anfangs 2010 bereits eine Steuererklärung.

Sie haben grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

1. Steuererklärung zurücksenden mit der Bemerkung: “noch keine Umsätze”
Dies dürfen Sie machen, falls Sie im 2009 noch keine oder nur sehr geringe Umsätze hatten. Dies wird in der Praxis von den Steuerämtern so akzeptiert und zur Kenntnis genommen.

2. Langes Geschäftsjahr machen
Sie dürfen grundsätzlich im ersten Geschäftsjahr ein “verlängertes Geschäftsjahr machen”. Dies darf je nach Kanton maximal 15 oder auch bis zu 23 Monaten betragen; beispielsweise vom 1.11.2009 – 31.12.2010 (18 Monate). Informieren Sie sich am besten bei der Steuerbehörde Ihres Kantons, das geht per Telefon ganz unkompliziert. In diesem Fall reicht ein Schreiben (oder ein Anruf) beim Steueramt mit der Nachricht, dass Sie ein verlängertes Geschäftsjahr machen.

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2 Kommentare zu “Steuererklärung 2009: Muss bei einem Start Ende 2009 bereits eine Steuererklärung 2009 ausgefüllt und eingereicht werden?”

  • Gilt beides auch für Einzelfirmen?

    By Ralf Brunner on Mrz 25, 2010 02:17
  • Sehr geehrter Herr Brunner

    Bei der Einzelfirma müssen Sie keine zusätzliche Steuererklärung ausfüllen, sondern nur den Gewinn (= Ihr Lohn) angeben und somit auch versteuern.

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