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	<title>Kommentare zu: Sozialversicherungen (AHV/IV/EO/ALV/Unfall) bei der Einzelfirma (Einzelunternehmen/Einzelkaufmann/Selbständigerwerbender)</title>
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	<description>STARTUPS.CH ist die führende Schweizer Plattform für Fimengründungen - hier finden Sie die wichtigsten Informationen und Antworten zu Ihren Fragen.</description>
	<lastBuildDate>Thu, 29 Jul 2010 10:05:47 +0200</lastBuildDate>
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		<title>Von: Peter</title>
		<link>http://blog.startups.ch/steuern-und-sozialversicherungen-einzelfirma/comment-page-1/#comment-6938</link>
		<dc:creator>Peter</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 29 Jul 2010 10:05:47 +0000</pubDate>
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		<description>Guten Tag

ich gründe ein Beratungsunternehmen als AG, möchte aber mittelfristig zusätzlich als 2. Standbein ein KMU übernehmen und dazu auch BVG-Gelder einsetzen. Kann ich gleichzeitig bei der AG angestellt sein und eine Einzelfirma mit dem Ziel der Uebernahme eines KMU gründen, wo ich BVG-Gelder beziehen kann ?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag</p>
<p>ich gründe ein Beratungsunternehmen als AG, möchte aber mittelfristig zusätzlich als 2. Standbein ein KMU übernehmen und dazu auch BVG-Gelder einsetzen. Kann ich gleichzeitig bei der AG angestellt sein und eine Einzelfirma mit dem Ziel der Uebernahme eines KMU gründen, wo ich BVG-Gelder beziehen kann ?</p>
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		<title>Von: Martin</title>
		<link>http://blog.startups.ch/steuern-und-sozialversicherungen-einzelfirma/comment-page-1/#comment-6835</link>
		<dc:creator>Martin</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 10 Jul 2010 08:45:45 +0000</pubDate>
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		<description>Guten Tag,

Ich bin Angestellter, bezahle somit die ALV Beiträge. Im Nebenerwerb bin ich Kollektivgesellschafter (Gesellschaft mit Verlust). Falls ich arbeitslos werden würde, habe ich ein Anrecht auf Arbeitslosengelder?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag,</p>
<p>Ich bin Angestellter, bezahle somit die ALV Beiträge. Im Nebenerwerb bin ich Kollektivgesellschafter (Gesellschaft mit Verlust). Falls ich arbeitslos werden würde, habe ich ein Anrecht auf Arbeitslosengelder?</p>
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		<title>Von: Walter Regli</title>
		<link>http://blog.startups.ch/steuern-und-sozialversicherungen-einzelfirma/comment-page-1/#comment-6407</link>
		<dc:creator>Walter Regli</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 20 May 2010 11:40:17 +0000</pubDate>
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		<description>Für die Gründung einer Einzelfirma in der Schweiz benötigen Sie lediglich ein Domizil in der Schweiz, was Sie gemäss Ihren Angaben erfüllen. Somit steht der Gründung einer Einzelfirma nichts im Wege.

Ihre Firmengründung führen Sie am besten über &lt;a href=&quot;http://www.startups.ch&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;STARTUPS.CH&lt;/a&gt; aus! Bei STARTUPS.CH werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell beraten. Sie können sich &lt;a href=&quot;http://www.startups.ch/de/kontakt&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;hier&lt;/a&gt; für ein Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen anfordern.

Auf &lt;a href=&quot;http://www.startups.ch/de/vorbereiten/startupstv&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;STARTUPS-TV&lt;/a&gt; können Sie interessante Filmbeiträge zum Thema “Erfolgreiche Firmengründung” schauen – mit vielen Informationen, Tipps und Tricks.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Für die Gründung einer Einzelfirma in der Schweiz benötigen Sie lediglich ein Domizil in der Schweiz, was Sie gemäss Ihren Angaben erfüllen. Somit steht der Gründung einer Einzelfirma nichts im Wege.</p>
<p>Ihre Firmengründung führen Sie am besten über <a href="http://www.startups.ch" rel="nofollow">STARTUPS.CH</a> aus! Bei STARTUPS.CH werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell beraten. Sie können sich <a href="http://www.startups.ch/de/kontakt" rel="nofollow">hier</a> für ein Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen anfordern.</p>
<p>Auf <a href="http://www.startups.ch/de/vorbereiten/startupstv" rel="nofollow">STARTUPS-TV</a> können Sie interessante Filmbeiträge zum Thema “Erfolgreiche Firmengründung” schauen – mit vielen Informationen, Tipps und Tricks.</p>
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		<title>Von: Diana</title>
		<link>http://blog.startups.ch/steuern-und-sozialversicherungen-einzelfirma/comment-page-1/#comment-6394</link>
		<dc:creator>Diana</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 17 May 2010 17:43:10 +0000</pubDate>
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		<description>ich bin deutsche und wohne in der schweiz mit c bewilligung. welche voruasetzungen muss ich evtl. zusätzlich erfüllen um eine einzelfirma zu gründen?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>ich bin deutsche und wohne in der schweiz mit c bewilligung. welche voruasetzungen muss ich evtl. zusätzlich erfüllen um eine einzelfirma zu gründen?</p>
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		<title>Von: Walter Regli</title>
		<link>http://blog.startups.ch/steuern-und-sozialversicherungen-einzelfirma/comment-page-1/#comment-6325</link>
		<dc:creator>Walter Regli</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 05 May 2010 21:18:16 +0000</pubDate>
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		<description>Bei einer GmbH müssen Sie keine Selbständigkeit nachweisen, da Sie Angestellte Ihrer eigenen GmbH wären. In den Augen des Gesetzes wären Sie bei einer GmbH Gründung nicht Selbständig.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Bei einer GmbH müssen Sie keine Selbständigkeit nachweisen, da Sie Angestellte Ihrer eigenen GmbH wären. In den Augen des Gesetzes wären Sie bei einer GmbH Gründung nicht Selbständig.</p>
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		<title>Von: Walter Regli</title>
		<link>http://blog.startups.ch/steuern-und-sozialversicherungen-einzelfirma/comment-page-1/#comment-6324</link>
		<dc:creator>Walter Regli</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 05 May 2010 21:17:05 +0000</pubDate>
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		<description>Sie müssen als eigenes und &quot;selbständiges&quot; Unternehmen auf dem Markt auftreten. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass Sie ohne den Nachweis von mind. drei verschiedenen Kunden keine Selbständigkeitserklärung erhalten. Bei nur einem Kunden sind Sie in den Augen der SVA Angestellte bei dieser Gesellschaft.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sie müssen als eigenes und &#8220;selbständiges&#8221; Unternehmen auf dem Markt auftreten. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass Sie ohne den Nachweis von mind. drei verschiedenen Kunden keine Selbständigkeitserklärung erhalten. Bei nur einem Kunden sind Sie in den Augen der SVA Angestellte bei dieser Gesellschaft.</p>
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	<item>
		<title>Von: Tamara</title>
		<link>http://blog.startups.ch/steuern-und-sozialversicherungen-einzelfirma/comment-page-1/#comment-6318</link>
		<dc:creator>Tamara</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 May 2010 15:31:03 +0000</pubDate>
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		<description>PS: gilt dies mit den &quot;mehreren Auftraggebern&quot; auch bei der Gründung einer GmbH?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>PS: gilt dies mit den &#8220;mehreren Auftraggebern&#8221; auch bei der Gründung einer GmbH?</p>
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	<item>
		<title>Von: Tamara</title>
		<link>http://blog.startups.ch/steuern-und-sozialversicherungen-einzelfirma/comment-page-1/#comment-6315</link>
		<dc:creator>Tamara</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 May 2010 13:22:46 +0000</pubDate>
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		<description>Guten Tag Herr Howald

Vielen Dank für Ihre rasche Antwort.
&quot;Marktauftritt gegenüber der Ausgleichskasse&quot; heisst eine eigene Website, Werbematerial, etc..?
Bei mir ist es nicht der bisherige Arbeitgeber. Macht die Ausgleichskasse auch Ausnahmen, wenn kein Missbrauch ersichtlich ist und man nur einen Auftraggeber hat?  =&gt; jedenfalls am Anfang - es werden dann sicher mal mehr. Genügen ev. vertragliche Abmachungen mit weiteren Auftraggebern für spätere Aufträge/Leistungen?
Was ist den wenn die Ausgleichskasse die Anmeldung ablehnt und ich aber nirgendwo mehr fest angestellt bin?
Liebe Grüsse, Tamara</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag Herr Howald</p>
<p>Vielen Dank für Ihre rasche Antwort.<br />
&#8220;Marktauftritt gegenüber der Ausgleichskasse&#8221; heisst eine eigene Website, Werbematerial, etc..?<br />
Bei mir ist es nicht der bisherige Arbeitgeber. Macht die Ausgleichskasse auch Ausnahmen, wenn kein Missbrauch ersichtlich ist und man nur einen Auftraggeber hat?  =&gt; jedenfalls am Anfang &#8211; es werden dann sicher mal mehr. Genügen ev. vertragliche Abmachungen mit weiteren Auftraggebern für spätere Aufträge/Leistungen?<br />
Was ist den wenn die Ausgleichskasse die Anmeldung ablehnt und ich aber nirgendwo mehr fest angestellt bin?<br />
Liebe Grüsse, Tamara</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Andreas Howald</title>
		<link>http://blog.startups.ch/steuern-und-sozialversicherungen-einzelfirma/comment-page-1/#comment-6314</link>
		<dc:creator>Andreas Howald</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 May 2010 13:05:58 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://blog.startups.ch/?p=652#comment-6314</guid>
		<description>Liebe Tamara

Die sozialversicherungsrechtliche Anerkennung der Selbständigkeit setzt eine echte wirtschaftliche Selbständigkeit voraus, also eine Marktteilnahme,  verschiedene bzw. mehrere Auftraggeber und ein eigenes wirtschaftliches Risiko in selbstgewählter Organisation. Wenn nur ein Auftraggeber vorliegt (regelmässig der bisherige Arbeitgeber), so kann darin ein Missbrauchstatbestand betrachtet werden, da der AHV so Beiträge verloren gehen (Umwandlung von Arbeitsverhältnis in Auftragsverhältnis, Bemessungsgrundlage für AHV reduziert sich ebenso der Gesamtsatz). Es empfiehlt sich darum dringend, weitere Auftraggeber und einen echten, gegen aussen sichtbaren Marktauftritt gegenüber der Ausgleichskasse aufzeigen zu können. 

Freundlichen Grüsse 
Andreas Howald</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe Tamara</p>
<p>Die sozialversicherungsrechtliche Anerkennung der Selbständigkeit setzt eine echte wirtschaftliche Selbständigkeit voraus, also eine Marktteilnahme,  verschiedene bzw. mehrere Auftraggeber und ein eigenes wirtschaftliches Risiko in selbstgewählter Organisation. Wenn nur ein Auftraggeber vorliegt (regelmässig der bisherige Arbeitgeber), so kann darin ein Missbrauchstatbestand betrachtet werden, da der AHV so Beiträge verloren gehen (Umwandlung von Arbeitsverhältnis in Auftragsverhältnis, Bemessungsgrundlage für AHV reduziert sich ebenso der Gesamtsatz). Es empfiehlt sich darum dringend, weitere Auftraggeber und einen echten, gegen aussen sichtbaren Marktauftritt gegenüber der Ausgleichskasse aufzeigen zu können. </p>
<p>Freundlichen Grüsse<br />
Andreas Howald</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Tamara</title>
		<link>http://blog.startups.ch/steuern-und-sozialversicherungen-einzelfirma/comment-page-1/#comment-6307</link>
		<dc:creator>Tamara</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 03 May 2010 18:51:45 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://blog.startups.ch/?p=652#comment-6307</guid>
		<description>Guten Abend
Ich bin an der Planung meiner Einzelfirma. Im AHV Merkblatt für Selbständigerwerbende habe ich folgenden Abschnitt gefunden:
&quot;Die AHV anerkennt eine Tätigkeit als selbständigerwerbend, wenn diese auf eigene Rechnung und eigenes Risiko mit eigener Infrastruktur (Büro, Arbeitsgeräte, Adresse etc.) für mehrere Auftraggeber ausgeführt wird. Nicht als selbständige Erwerbstätigkeit anerkannt wird beispielsweise, wenn jemand ausschliesslich die Buchhaltung eines Betriebes macht und im Betrieb auch seinen Arbeitsplatz hat. Ist von der Ausgleichskasse der Statuswechsel vollzogen, gelten Sie überall als selbständigerwerbend.&quot;
Was bedeutet dies genau? Wenn ich meine Tätigkeit vorerst nur mit einem Auftraggeber (Pensum: 100%) aufnehmen werde? Das Vertragsvolumen wird CHF 100&#039;000/Jahr übersteigen und Folgeaufträge sind mir garantiert. Macht die Ausgleichskasse eine Ausnahme oder wie wird das dann geregelt? 

Besten Dank für Ihre rasche Antwort.

Freundliche Grüsse, Tamara</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Abend<br />
Ich bin an der Planung meiner Einzelfirma. Im AHV Merkblatt für Selbständigerwerbende habe ich folgenden Abschnitt gefunden:<br />
&#8220;Die AHV anerkennt eine Tätigkeit als selbständigerwerbend, wenn diese auf eigene Rechnung und eigenes Risiko mit eigener Infrastruktur (Büro, Arbeitsgeräte, Adresse etc.) für mehrere Auftraggeber ausgeführt wird. Nicht als selbständige Erwerbstätigkeit anerkannt wird beispielsweise, wenn jemand ausschliesslich die Buchhaltung eines Betriebes macht und im Betrieb auch seinen Arbeitsplatz hat. Ist von der Ausgleichskasse der Statuswechsel vollzogen, gelten Sie überall als selbständigerwerbend.&#8221;<br />
Was bedeutet dies genau? Wenn ich meine Tätigkeit vorerst nur mit einem Auftraggeber (Pensum: 100%) aufnehmen werde? Das Vertragsvolumen wird CHF 100&#8242;000/Jahr übersteigen und Folgeaufträge sind mir garantiert. Macht die Ausgleichskasse eine Ausnahme oder wie wird das dann geregelt? </p>
<p>Besten Dank für Ihre rasche Antwort.</p>
<p>Freundliche Grüsse, Tamara</p>
]]></content:encoded>
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