Mehrwertsteuerpflicht – Wer muss Mehrwertsteuer (MWST) abrechnen?
aktualisiert am 22. Oktober 2012
Grundsätzlich ist jeder/jede der eine gewerbliche oder berufliche selbständige Tätigkeit ausübt mehrwersteuerpflichtig. Dies gilt für Privatpersonen (z.B. Einzelunternehmen) genauso wie für Gesellschaften (z.B. Kollektivgesellschaft, GmbH, AG.). Der Regelsteuersatz beträgt 8 %, wobei Ausnahmen für tiefere Sätze bestehen.

Von dieser Steuerpflicht gibt es jedoch diverse Ausnahmen. Einerseits ist man erst ab einem gewissen Umsatz resp. einem gewissen Steuerbetrag mehrwertsteuerpflichtig, andererseits sind diverse Tätigkeiten von der MWST ausgenommen.
Wer einen maximalen jährlichen Umsatz von CHF 100’000 im Inland erwirtschaftet, ist grundsätzlich von der MWST-Pflicht befreit. Bis zu gewissen Umsatzgrenzen kann die MWST-pflichtige Person zudem wählen, ob sie die Mehrwertsteuer effektiv oder mittels Saldosteuersätzen, die je nach Branche variieren, abrechnen will. Von der Saldosteuerersatzmethode profitieren insbesondere KMU’s, da sie ihre Produkte/Dienstleistungen mit der üblichen Mehrwertsteuer an den Konsumenten weitergeben werden, dem Staat aber eine tiefere Steuer schulden.
Zusammenfassend: Ab dem Überschreiten der Grenze von CHF 100’000 Jahresumsatz ist die Mehrwertsteuerpflicht in jedem Falle umfassend abzuklären, idealerweise zusammen mit einem erfahrenen Berater.
Abgesehen von diesen Umsatz- und Steuerbetragsgrenzen gibt es eine umfangreiche Liste von Steuerausnahmen und -befreiungen. Beispiele für Ausnahmen sind die Leistungen von Ärzten und die Eintrittspreise in Zoos. Befreit sind u.a. Dienstleistungen von Reisebüros und die Vermietung von Flugzeugen. Ob ein neu gegründetes Unternehmen unter eine Ausnahme oder Befreiung fällt, ist im Einzelfall zu prüfen.
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Sehr geehrte Damen und Herren
Ich bin ein Baufachmann und arbeite als Bauführer in einer KMU. Die Arbeitsauslastung ist eher schwach und die Preise sind im Keller.
In unserer Gegend überspannt ein Landwirt mit seinem Bruder den Bogen. Diese beiden ruinieren die Bauwirtschaft in dem sie zu Tiefstpreisen Bagger- und Baumeisterarbeiten ausführen. Wie ist es möglich, dass diese beiden sich unter ihrem Namen als Lohnunternehmer ausweisen. Sie haben 4 Bagger und vilele weitere Baumaschinen. Den Diesel beziehen sie zu besseren Konditionen über den Landwirtschaftsberieb. Seit Jahren untergraben sie dabei das Baugewerbe. Sie bezahlen keine WwSt obwohl sie pro Jahr minderstens Fr. 200’000.- bis 300’000.- Fr. Umsatz machen.
Ist das Korrekt?
Mit besten Grüssen ein
KMU Bauführer
wir sind ein fussballclub und unterhalten eine clubbeiz. kann mir jemand sagen, ab welchem umsatz wir mwst-pflichtig sind?