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Gründung einer Schweizer GmbH – ein rechtlicher Überblick

24. März 2009 – 11:34 von Michele Blasucci

aktualisiert am 25. Oktober 2012

Die GmbH ist auch in der Schweiz auf dem Vormarsch und insbesondere bei Neurgründern mit kleineren Projekten zurzeit hoch im Kurs. Wie steht es mit den rechtlichen Erfordernissen bei der GmbH in der Schweiz – ein kurzer Überblick.

 

Notwendiges Kapital: mind. CHF 20’000 (voll einbezahlt)

Anzahl Gesellschafter: mindestens eine Person, mit Wohnsitz in der Schweiz (die Nationalität ist nicht relevant)

Firmenname: Fantasiename möglich, darf aber kein Wort aus dem allgemeinen Sprachgebrauch sein (z.B. Möbel GmbH oder Auto GmbH sind nicht zulässig).

Revisionsstelle: erst ab 10 Mitarbeitern obligatorisch

Mehrwertsteuerpflicht: erst ab einem Umsatz von CHF 100’000 obligatorisch, freiwillige Unterstellung möglich (seit 1.1.2010)

Geschäftsführung: es braucht mindestens einen Geschäftsführer (in der Regel ist dies der Gesellschafter) mit Wohnsitz in der Schweiz

Dauer bis zur Eintragung: je nach Kanton 10 Tage – 4 Wochen (Express-Verahren immer möglich; Dauer mit Express-Verfahren 5 Tage)

Kosten: CHF 2’000 – CHF 5’000 (je nach Anbieter und Kostellation/Komplexität der Firmengründung)

Preis STARTUPS.CH: Sie können unter www.startups.ch eine verbindliche Offerte für Ihre Firmengründung in der Schweiz berechnen. Ausländischen Personen helfen wir auch bei der Suche nach einem Domizil und eines Geschäftsführers in der Schweiz.

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185 Kommentare zu “Gründung einer Schweizer GmbH – ein rechtlicher Überblick

  1. Wohnung in GmbH einbringen

    Hallo. Wir besitzen eine Wohnung im Kanton Zürich. Es lastet eine Bank-Hypothek auf der Wohnung, welche auch als Grundschuld im Grundbuch eingetragen ist. Insgesamt ist die Belehnung der Wohnung derzeit ca. 80%. Desweiteren ist die Wohnung seit einem knappen Jahr vermietet. Mietvertrag, Hypothek sowie sämtliche Verwaltungsverträge lauten auf uns.

    Können wir die Wohnung als Stammkapital fuer die Gründung einer GmbH einbringen, welche uns zu 100% gehören würde? Welcher Aufwand und welche Kosten wären in diesem Fall mit der GmbH-Gründung verbunden? Müssen Anpassungen zur Mietbeziehung, Hypothek, Grundbucheintrag, usw. vorgenommen werden?

    Ziel ist es die Gewinne in der GmbH anfallen zu lassen (statt bei uns) und erst später (in mehreren Jahren) zu entnehmen. Ist dies so möglich?

    Vielen Dank!

    • Guten Tag

      Grundsätzlich ist es möglich, die Kosten kann ich Ihnen aber nicht sagen, da diese vom Wert der Immobilie abhängen. Zu zahlen haben Sie vor allem die Grundstückgewinnsteuer, Handänderungssteuer, Revisionsstelle für die Prüfungsbestätigung und den Notar. Sowohl die Mietverträge als auch der Hypothekvertrag muss hierfür angepasst werden. Vor allem letzteres müssen Sie vorgängig mit der Bank absprechen.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  2. Ich (Deutscher) moechte eine Gesellschaft (GmbH) in der Schweiz gruenden. Kann ich als Gesellschafter einen Wohnsitz in der Schweiz begruenden und Geschaeftsfuehrer werden?

    • Guten Tag

      Als Deutscher Staatsbürger sollten Sie i.d.R. einfach an eine Aufenthaltsbewilligung kommen. Am besten nehmen Sie direkt mit dem Amt für Migration und dem Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) Kontakt auf, damit Sie Ihr Vorgehen genau planen können.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  3. Guten Tag
    Muss eine GmbH in der Schweiz Angestellte haben oder ist es möglich, dass es nur geschäftsführende Gesellschafter für die Firma tätig sind aber ohne Anstellung und ohne Lohn?
    Beste Grüsse

  4. Guten Tag

    Ist es rechtlich möglich/erlaubt, dass ein (ausländischer) in der CH wohnhafter NICHT-EU-Bürger eine GmbH gründet und dessen Ehe-Partner als Geschäftsführer eingetragen wird? Da nicht EU-Bürger kann dieser ja nicht beides sein, oder?
    Welche Pflichten/Haftung hat der Geschäftsführer bei einer solchen Konstellation?

    Vielen Dank im Voraus.

    • Guten Tag

      Es spielt keine Rolle welche Nationalität Sie haben. Wichtig ist nur, dass mind. ein Geschäftsführer mit einem Wohnsitz in der Schweiz und einer Zeichnungsberechtigung eingetragen wird. Dies bedeutet Sie könnten auch Gesellschafter und Geschäftsführer sein. Die zweite Person muss nicht zwingend ins Unternehmen integriert werden.

      Der Geschäftsführer haftet privat für Steuerschulden und Sozialversicherungsleistungen, welchen das Unternehmen nicht nachgekommen ist.

      Es würde uns freuen Ihnen bei der Gründung behilflich sein zu dürfen. Hier finden Sie unsere Vertretungen, falls Sie noch in eine persönliche Beratung kommen möchten: Vertretungen.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  5. Hallo,

    wir betreiben einen gutgehenden Onlineshop in Deutschland und stellen die Güter selbst her.
    Ist es möglich, den Haupt Geschäftssitz in die Schweiz zu verlegen, die Herstellung und den Vertrieb aber in Deutschland zu lassen. Ist es überhaupt steuerlich sinnvoll, diese Variante in Betracht zu ziehen oder sollte die Produktion und der Vertrieb in die Schweiz verlagert werden. In wie weit kann man bei der ersten Variante Steuervorteile in Deutschland erzielen. Wir arbeiten gerade an weiteren Shopsystemen und sind deshalb stark daran interessiert, nicht nur für den deutschen Fiskus zu arbeiten.
    Vielen Dank für eine verständliche Antwort.

    • Guten Tag

      Grundsätzlich ist es kein Problem den Geschäftssitz in die Schweiz zu verlegen. Sie brauchen lediglich eine Adresse sowie einen Geschäftsführer bzw. Verwaltungsrat mit Wohnsitz in der Schweiz. Steuertechnisch denke ich aber nicht, dass es Ihnen Vorteile bringt. Denn sobald Sie in Deutschland eine Betriebsstätte haben, werden Sie m. E. auch in Deutschland steuerpflichtig (dies müssten Sie aber noch genauer mit einem deutschen Steuerberater anschauen). D.h. um wirklich Steuern zu sparen sollten Sie meines Wissens alles in die Schweiz verlegen.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  6. Guten Tag
    Ich von meine Arbeit Geber kündig geworden ab Mai ich bin arbeitslos angemeldet.
    Ich habe selbständig geplant 1 juli 2013 allesgekapt .
    Jetzt meine frage
    Wenn ich jetzt GmbH gründet darf ich zwischen diese 2 Monat Arbeitlos bleiben

    Bitte Antworten
    Vielen dank
    Gruss
    Balachandran

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