Gründung einer Schweizer GmbH – gründen in der Schweiz – GmbH Schweiz
Im folgenden fassen wir die wichtigsten Punkte zum Thema GmbH-Gründung in der Schweiz zusammen:
Notwendiges Kapital: mind. CHF 20′000 (voll einbezahlt; neu 1.1.2008)
Anzahl Gesellschafter: mindestens eine Person (neu seit 1.1.2008)
Firmenname: Fantasiename möglich
Revisionsstelle: erst ab 10 Mitarbeitern obligatorisch
MWSt.-pflicht: erst ab einem Umsatz von CHF 100′000 obligatorisch, freiwillige Unterstellung möglich (seit 1.1.2010)
Dauer bis zur Eintragung: je nach Kanton 10 Tage – 4 Wochen (Express-Verahren immer möglich; Dauer mit Express-Verfahren 5 Tage)
Kosten: CHF 1′500 – CHF 5′000 (je nach Anbieter)
Preis STARTUPS.CH: je nach Konstellation CHF 0 – CHF 1′500
Bemerkung zu STARTUPS.CH: STARTUPS.CH verfügt über diverse Partner (PostFinance, AXA-Winterthur, sunrise, BusPro, Creditreform und Canon) die bei der Firmengründung einen Teil der Gründungskosten übernehmen; dies setzt voraus, dass Sie bei der Firmengründung einen Vertrag mit diesen Partnern abschliessen (also z.B. ein Konto bei PostFinance eröffnen oder zwei Versicherungen bei der AXA-Winterthur abschliessen etc.).
Ihre Firmengründung führen Sie am besten über STARTUPS.CH aus! Bei STARTUPS.CH werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell beraten. Sie können sich hier für ein Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen anfordern.
Auf STARTUPS-TV können Sie interessante Filmbeiträge zum Thema “Erfolgreiche Firmengründung” schauen – mit vielen Informationen, Tipps und Tricks.

Muss eine bestehende GmbH (gegründet vor dem 31.12.07) die weniger als 10 Personen beschäftigt etwas unternehmen, damit sie von der Revisionspflicht befreit ist (Aenderung im Handelsregister usw.) Bis dato wurde keine Revision vorgenommen.
Bei den meisten altrechtlichen GmbHs wurde die Revisionsordnung in den Statuten verankert. Wenn dem auch bei Ihrer GmbH so ist, müssten deren Statuten für ein opting-out angepasst werden. Dies bedingt eine öffentliche Beurkundung sowie eine Eintragung in das Handelsregister mit entsprechender Publikation.
Diese Statutenänderung bietet jedoch gleich eine Chance die Statuten generell an das neue GmbH-Recht anzupassen. Wir empfehlen Ihnen eine generelle Statutenrevision bis am 30.06.2009 durchzuführen. Dies können Sie selbstverständlich auch über http://www.startups.ch machen. Sie können uns diesbezüglich gerne kontaktieren – wir helfen Ihnen gerne weiter.
Liebes STARTUPS.CH-TEAM
Besten Dank für die Gründung meiner GmbH. Hat alles vorzüglich funktioniert und war um einiges günstiger als die Offerte eines Treuhänders, den ich ebenfalls konsultiert hatte!
Danke und weiter so!
Gruss, Beat Erni
Ich möchte mit meinem Bruder eine GmbH als Nebenerwerb gründen. (Handel und Dienstleistungen)
Ist es möglich, eine GmbH ohne Angestellte zu führen (d.h. einzig mit den Teilhaber), da wir beide einen Haupterwerb haben und dort versichert sind?
Danke für das Feedback
Sehr geehrter Herr Wyss
Wenn Sie eine GmbH mit zwei Gesellschaftern gründen, wobei beide für die Gesellschaft (im Nebenerwerb) tätig sind, dann sind Sie beide Angestellte Ihrer eigenen GmbH. Somit müssen Sie von dieser GmbH bezogene Löhne ebenfalls mit den notwendigen Sozialabgaben belasten und abrechnen.
Ihre Firmengründung führen Sie am besten über STARTUPS.CH aus! Bei STARTUPS.CH werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell beraten.
Wie stark darf man das GmbH Gründungskapital für den Geschäftsalltag verwenden. Ist es sogar möglich ein bis zwei Monate das EK ganz zu benutzen?
Guten Tag Herr Regli
Zur Frage von Hr. Wyss… Falls die Firma den beiden Gesellschaftern keinen Lohn auszahlt, was ist dann? Kann eine Firma Umsatz erzielen ohne das Angestellte da sind? Es wäre denkbar, dass die gesamten Tätigkeiten vollständig über ‘externe’ abgewickelt werden, oder? Das hiesse, dass eine solche Firma auch keine Sozialabgaben und dergleichen zu begleichen hat?
Freundliche Grüsse
Das Stammkapital der GmbH steht zu Ihrer vollen Verfügung, solange Sie es für die Gesellschaft einsetzen! Wichtig ist nur, dass Sie sich mit dem Stammkapital nichts privates abkaufen. Dadurch würden Sie gegen die Stampa-Erklärung verstossen (welche Sie bei der Gründung unterzeichnet haben) und sich strafbar machen.
Sehr geehrter Herr J. V.
Wenn Sie keine eigenen Lohnaufwände haben, dann haben Sie auch keine Sozialabgaben (bei einer Kapitalgesellschaft). Bei einer Einzelfirma sieht dies dann wieder etwas anders aus!
Zudem müssen Sie auch keine Betriebsunfallversicherung abschliessen, solange Sie keine Löhne bezahlen.
Mit freundlichen Grüssen
Hallo,
Ich möchte mit einem Kollegen eine GmbH gründen in der schweiz!.wir sind Deutsche und besitzen den B -Ausweis.Könnte es da zu koplikationen kommen oder muss einer der Gesellschafter ein Schweizer sein?
Kann man mit jeden Berufszweig eine GmbH gründen z.b. Handwerk/Installationen/Metall ??
Vielen Danke für ihre Antwort
Sehr geehrter Herr Elstner
Der B-Ausweis genügt um eine GmbH in der Schweiz zu gründen. Sie benötigen mind. einen Geschäftsführer mit Wohnsitz Schweiz und Zeichnungsberechtigung. Dies erfüllen Sie somit problemlos.
In der Schweiz können Sie in jedem Berufszweig eine GmbH gründen (nur wenige Berufszweige unterliegen einer Bewilligungspflicht).
Ihre Firmengründung führen Sie am besten über STARTUPS.CH aus! Bei STARTUPS.CH werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell beraten.
Wenn ich eine Gmbh Gründe, und das Grundstück, auf dem sich die Betriebsräume befinden, nicht bei der Gründung übernehme, sondern durch Erbgang erst später in die Gmbh integrieren will, verstosse ich dann gegen die Stampa-Erklärung?
Es kommt darauf an, wie Sie die Liegenschaft übernehmen möchten. Wenn die Gesellschaft diese mit dem erwirtschafteten Gewinn Ihnen abkauft, sehe ich keine Probleme. Sie dürfen sich die Liegenschaft aber nicht mit dem Stammkapital bzw. Aktienkapital abkaufen.
Hallo
meine Frau möchte im Nebenerwerb eine GmbH gründen. In diesem Paket sollen 4 Online-Shops integriert sein. Ist dies möglich ? Es werden keine Angestellte angestellt und auch keine Löhne bezahlt.
Vielen Dank für Ihr Feedback
Das sollte kein Problem sein. Am besten vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch bei der Ihnen am nächsten gelegenen Vertretung von STARTUPS.CH um den Ablauf und die Möglichkeiten genau zu besprechen!
Mit freundlichen Grüssen
Guten Tag
Wir haben eine (im Moment noch ruhende GmbH) in Kanton Zürich. Aus betrieblichen Gründen soll der Sitz der GmbH in den Kanton Graubünden verlegt werden. Das Handelsregisteramt Graubünden verlangt jetzt, dass dazu ein Notar zu kontaktieren ist, welche alle notwendigen schriftlichen Arbeiten vornimmt, ebenso natürlich die Beglaubing der Dokumente. Ist dies wirklich notwendig? Dies ist mit hohen Kosten verbunden, welche eigentlich grösstenteils verhindert werden sollten. Vielen Dank im voraus.
Sehr geehrter Herr Buser
Wie bereits besprochen können Sie mir die erforderlichen Dokumente zusenden. Ich stelle dann alle Dokumente fertig um die Statutenänderung vorzubereiten.
Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen
Walter Regli
Liebe startups.ch
Ich beabsichtige eine gmbh zu gründen. Nun stellt sich folgende Frage: Mein Partner ist Peruaner mit deutscher Staatsbürgerschaft und derzeit wohnhaft in Lima/Peru. Ist es ihm möglich Teilhaber der Firma zu sein, wen ja wie? Ich bin Schweizer Staatsbürger und wohnhaft in Zürich.
Da es sich um Dienstleistungen im elektronischen Bereich handelt beabsichtigen wir Aufträge teilweise auch im Ausland abzuwickeln. Kann dies über die selbe Firma erfolgen (Lohnzahlungen), oder müssen die Aufträge quasi “outsourced” werden, an eine Firma in Peru?
Festanstellungen sind derzeit kein Thema.
Für Informationen wäre ich Ihnen sehr verbunden.
Mit besten Grüssen
Marc Widmer
Sehr geehrter Herr Widmer
Es ist kein Problem für Ihren Partner Teilhaber bei der Schweizer GmbH zu werden. Wichtig ist, dass Sie eine Person mit Wohnsitz Schweiz und Zeichnungsberechtigung in der Gesellschaft haben. Dieses Erfordernis erfüllen Sie bereits gemäss Beschreibung.
Mit Ihrer Schweizer GmbH können Sie Aufträge in der ganzen Welt ausführen. Sie müssen diese also nicht outsourcen.
Mit freundlichen Grüssen
Walter Regli
hallo,
wie aufwendig ist es als deutsche einen b schein in der schweiz zu bekommen? ich beabsichtige eine gmbh im kanton zug zu gruenden, aktuell ist die firma noch ein einzelunternehmen in deutschland. wie gehe ich hier am besten vor? start soll 01.01.2011 sein. freue mich auf euer feedback, gruss sabrina
In der Regel ist es als EU-Bürgerin nicht allzu schwierig eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz zu erhalten. Mit einer eigenen GmbH haben Sie keine Probleme einen Arbeitsvertrag vorzuweisen. Am besten nehmen Sie gleich mit dem Migrationsamt des Kantons Zug Kontakt auf. Dort kann man Ihnen genau sagen, was Sie zusätzlich zum Arbeitsvertrag noch vorweisen können müssen.
Ihre Firmengründung machen Sie am besten über STARTUPS.CH. Da wird man Sie vor, während und auch nach der Gründung professionel beraten und unterstützen.