Gründung mit Sacheinlage / Was sind die häufigsten Sacheinlagen bei einer Firmengründung mit Sacheinlage?
Folgende Aktiven sind nach unserer Erfahrung häufig Teil einer Sacheinlagegründung:
- Grundeigentum (Grundstücke, Liegenschaften, Eigentumswohnungen, etc.)
- Mobiliar (Bürotische, Stühle, Schreibwaren, etc.)
- EDV (Computer, Bildschirme, etc.)
- Fahrzeuge (Autos, Lieferwagen, Lastwagen, etc.)
- Lager mit Waren oder Material (z.B. Rohwaren, Ersatzteile, etc.)
- Werkzeuge (z.B. Schraubschlüssel, Zangen, etc. aber auch Elektrowerkzeuge wie Bohrhammer, Schleifmaschinen, etc. oder Messgeräte)
- Softwarelizenzen
Grundsätzlich kann alles eingebracht werden, was einen Verkehrswert hat. Eine Sache muss auf dem freien Markt auch wieder verkauft, also zu Geld gemacht werden können (Verwertbarkeit). Die neue Gesellschaft muss die Sachen in ihrer Bilanz aktivieren können. Die eingelegten Sachen müssen also einen effektiven wirtschaftlichen Nutzen für die Gesellschaft bringen. Genauso wichtig ist, dass die neue Gesellschaft die Sache tatsächlich erhält und frei darüber verfügen kann. So wäre es z.B. unzulässig einen Gegenstand einzubringen der bereits gepfändet wurde. Die Gesellschaft kann über diesen nämlich nicht frei verfügen (z.B. ihn verkaufen), da jemand anders als Pfandretsgläubiger ein besseres Recht darauf hat.
Zur Sacheinlage allgemein verweisen wir gerne auf unsere Kategorie Sacheinlage & Sachübernahme.
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Sehr geehrte Herren
Können Sie mir bitte in Basel und Umgebung einen Treuhänder, Vermögensverwaltung bekannt geben, welche für Sacheinlagen in einer neu zu gründenden AG den Wert eines geschützten Design- und Industriemodels bewerten kann.
Mit freundlichen Grüssen
Marianne Martinelli
Sehr geehrte Frau Martinelli
Am besten rufen Sie unsere Vertretung in Basel an:
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Dort kann man Ihnen sicherlich weiterhelfen!