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Was ist eine Einzelfirma oder ein Einzelunternehmen? Ein rechtlicher Überblick

aktualisiert am 23. September 2022

Wer sich in die Selbständigkeit wagt, tut dies oft in Form eines Einzelunternehmens (auch als Einzelfirma oder im Volksmund als Selbstständiger bekannt). Das heisst, dass eine einzelne Person ein Geschäft führt und dazu keine Kapitalgesellschaft (z.B. eine GmbH oder AG) gründet. Die Person stellt für ihre Geschäftstätigkeit Kapital zur Verfügung, vertritt ihr Geschäft gegen aussen und trägt das unternehmerische Risiko alleine.

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Rechtliche Bestimmungen zur Einzelfirma

Es gibt kein gesammeltes “Recht der Einzelunternehmens” o.ä. (anders als z.B. das Aktienrecht für die AG), denn für alle Einzelpersonen gelten grundsätzlich dieselben Bestimmungen, ob sie nun in Form eines Einzelunternehmens geschäftstätig sind oder anderweitig ihr Einkommen verdienen. Der Unternehmer ist in der Organisation seines Einzelunternehmens somit relativ frei. Im Rahmen der Geschäftstätigkeit sind jedoch trotzdem diverse Bestimmungen aus verschiedenen Bereichen zu beachten. Nachfolgend werden die wichtigsten Themenbereiche zusammengefasst:

Gründung

In Bezug auf die Gründung eines Einzelunternehmens bestehen keine zwingenden Gesetzesbestimmungen (z.B. zum  Mindestkapital) und es ist kein formeller Gründungsakt notwendig. Das Einzelunternehmen entsteht sozusagen automatisch, wenn eine Person eine selbständige Geschäftstätigkeit aufnimmt. Die Geschäftstätigkeit gilt als aufgenommen, sobald Sie Ihre Dienstleistung oder Ihr Produkt anbieten und dafür eine Gegenleistung in Form von Geld erhalten. Nach der Gründung wird lediglich eine Anmeldung bei der zuständigen Ausgleichskasse vorausgesetzt; diese Anmeldung erfolgt grundsätzlich jedoch in einem späteren Zeitpunkt.

Die Gründungskosten eines Einzelunternehmens sind somit entsprechend tief (bei STARTUPS.CH etwa ab CHF 139.-)

Haftung

Der Einzelunternehmer haftet für Forderungen gegenüber der Einzelfirma  unbeschränkt mit seinem persönlichen Vermögen. Das heisst, er hat für sämtliche Schulden seiner Einzelfirma mit seinem persönlichen (Privat)Vermögen einzustehen. Selbst eine klare Trennung in der Buchhaltung zwischen Geschäft und Privatem ändert an dieser Tatsache nichts. Je nach Situation haftet sogar der Ehegatte für Schulden des Einzelunternehmens mit.

Handelsregister

Erwirtschaftet ein Einzelunternehmen einen Jahresumsatz von CHF 100’000.- oder mehr, so muss es ins Handelsregister eingetragen werden (Art. 36 der Handelsregisterverordnung).  Solange der Umsatz unterhalb dieser Grenze liegt, ist die Eintragung freiwillig.

Firmenname

Spätestens im Rahmen der Handelsregisteranmeldung muss man sich auch mit dem Namen seines Einzelunternehmens beschäftigen. Mehr dazu im entsprechenden Blogbeitrag.

Buchführung

Sobald ein Einzelunternehmen einen jährlichen Umsatz von mind. CHF 500’000.- erreicht, ist sie gemäss den Regeln von Art. 957 ff. OR buchführungspflichtig. Folglich muss eine doppelte Buchhaltung mit Bilanz, Inventar und Erfolgsrechnung geführt werden.

Selbständigerwerbende bzw. Einzelunternehmen mit einem jährlichen Umsatz von weniger als CHF 500’000.- müssen ebenfalls Buch führen, jedoch lediglich über Einnahmen und Ausgaben sowie über die Vermögenslage (eine sogenannte “Milchbüechli-Rechnung”).

Auch aus dem Steuerrecht (ordentliche Steuern und/oder Mehrwertsteuern) ergeben sich zudem sogenannte Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten. Die Steuerbehörden verlangen für die Steuererklärung eine gewisse Nachweisbarkeit der Geschäftszahlen. Somit empfiehlt es ich in jedem Fall, zumindest eine einfache Buchhaltung zu führen.

Revision

Ein Selbständigerwerbender unterliegt keiner Revisionspflicht.

Umwandlung

Eine Einzelfirma kann später jederzeit in eine AG oder eine GmbH umgewandelt werden. Details im Blog.

Haben Sie eine innovative Geschäftsidee, die Sie gerne umsetzen möchten? Die Experten von STARTUPS.CH stehen Ihnen gerne zur Verfügung und begleiten Sie in berufliche Selbständigkeit.

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357 Kommentare zu “Was ist eine Einzelfirma oder ein Einzelunternehmen? Ein rechtlicher Überblick

  1. Guten Tag
    Ich bin momentan in einer Lehre und möchte im Nebenerwerb eine Einzelfirma gründen im Bereich Maler und Handwerker (Sanierungsarbeiten/Platten legen etc.). Jedoch werde ich momentan vom Sozialamt finanziell unterstützt. Kann ich trotzdem eine Einzelfirma gründen? Und da meinEinkommen ja jeden Monat unterschiedlich sein wird je nach Auftrag, wie muss ich das bei der AHV anmelden?Welchen Lohn?
    Kann ich einen Verwandten mitnehmen für einen Auftrag? wenn ja muss ich mit ihm auch einen Arbeitsvertrag machen und AHV anmelden(Lohn: 100-200fr.)?

    Danke für Ihr antwort… Freundliche Grüsse Thanu

  2. Hallo Thanu

    Den ersten Punkt würde ich gleich mit dem Sozialamt klären; das ist kantonal sehr unterschiedlich.

    Da es sich um eine kleine Sache handelt, würde ich keinen Handelsregistereintrag machen. Wenn Du bzw. Deine Freunde nicht mehr als CHF 2’000 pro Jahr damit verdient, dann braucht es auch keine Abrechnung mit der AHV.

    Beste Grüsse Pascal Bühlmann

  3. Guten Tag Herr Pascal Bühlmann
    Aber muss ich einen Arbeitsvertrag mit dem Kollegen, den ich mitnehme, machen und polizeiliche Bewilligung einholen wenn er nicht schweizer bürger ist?

    Danke für Ihr Antowort

    Grüsse Thanu

  4. Sehr geehrtes startup.ch-Team
    Wie sieht es bei den ehelichen Aspekten aus. Welche Konsequenzen hat es wann ich eine Firma gründe in Bezug auf eine allfällige spätere Scheidung? (Vor der Ehe, während der Ehe). Wie sieht es aus wenn die Firma vor der Ehe als Einzelfirma gegründet wird, aber während der Ehe in eine GmbH umgewandelt wird? Gehört die Firma dann immer noch ins Eigengut bzw. gehört es das überhaupt? Kann man das vertraglich irgendwie festhalten? (Irgend wie mit einer Zuweisung der Unternehmung zum Eigengut?!) Und hat der Status “verlobt” überhaupt irgend einen Einfluss?
    Vielen Dank für die Klärung meiner Unklarheiten.
    Freundliche Grüsse Brandon

    • Guten Tag
      Sofern Sie sich scheiden lassen, wird im Falle einer Haftung vollumfänglich auf Ihr persönliches Vermögen gegriffen. Die güterrechtliche Auseinandersetzung, die anlässich der Scheidung stattfindet, kann nicht dazu führen, dass Vermögen, welches bis anhin als Haftungsgrundlage den Gläubigern gedient hat, diesen entzogen wird (vgl. ZGB 193). Gegenstände, die ein Ehegatte während der Ehe erwirbt, fallen grundsätzlich in die Errungenschaften. Sofern die Gegenstände ausschliesslich zum persönlichen Gebrauch dienen, fallen Sie ins Eigengut.
      Bei der Umwandlung in eine GmbH fallen die Vermögenswerte in den Herrschaftsbereich der GmbH, da diese eigene Rechtspersönlichkeit besitzt. Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.
      Der Status “verlobt” hat keinen Einfluss.
      Freundliche Grüsse

  5. Hallo Herr Regli
    Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort.
    Aber was hat das Ganze mit einer Haftung zu tun? Eigentlich geht es mir nur darum, ob und wie eine Firma immer mir gehören kann. Was ist da bei einer Ehe bzw. Scheidung zu achten? (Was sollte vor der Ehe alles passieren oder vertraglich bei der Eheschliessung festgehalten werden?) (Vorteile-/Nachteile in diesen Zusammenhang zwischen Einzelfirma und einer GmbH?)
    Freundliche Grüsse

    • Vereinfacht gesagt gehört eine GmbH Ihnen, wenn Sie alle Stammanteile halten. Die Einzelfirma “gehört” auch Ihnen, wenn Sie der Einzelunternehmer sind. Dies ist unabhängig von einer Eheschliessung oder Scheidung. Bei einer Einzelfirma findet aber keine Vermögenstrennung statt zwischen Ihnen und der Firma; dies im Gegensatz zur GmbH (deshalb auch die Unterschiede bei der Haftung). Die Einzelfirma an sich kann deshalb auch nicht ins Eigengut oder in die Errungenschaft fallen, da Sie selber die Einzelfirma sind. Beispiel: Sie haben einen Geschäftswagen. Falls dieser Wagen der GmbH gehört, hat eine Ehe/Scheidung keinen Einfluss, da er der GmbH gehört. Haben Sie eine Einzelfirma, so fällt dieser ins Eigengut, wenn nur Sie diesen Wagen persönlich gebrauchen. Benützt hingegen auch Ihre Frau den Wagen, dann fällt dieser in die Errungenschaft, wenn Sie ihn während der Ehe erworben haben. Im Falle einer Scheidung käme dieser Wagen dann zur güterrechtlichen Auseinandersetzung. Durch Ehevertrag können Sie den Geschäftswagen als Eigengut erklären (vgl. ZGB 199 I).
      Freundliche Grüsse

      • Grüezi Herr Regli

        Wie würde der folgende Fall angeschaut werden:

        Gründung einer Einzelfirma wärend der Ehe, Firma wurde nur von mir persöndlich geführt.
        Maschinen, Geschäftsautos usw. wurden nur von mir persöndlich genutzt also gehört das zum
        Eigengut richtig?

        Es bestehen Geschäftkontos, wo keine privaten Transaktion darüber gelaufen sind dieses Geld
        wird benötigt um die laufenden Kosten zu bezahlen und die Liquidität zu gewährleisten. Weiter stehen in den nächsten Jahren Investitionen von mehreren 10’000.- an.

        Wie wird diese EInzelfirma bei einer Trennung / Scheidung begutachtet? Ghört diese zum Eigengut da diese von mir alleine betrieben wurde? Was passiert mit den Geschäftskonten?

        Besten Dank schon im Voraus für die Infos.
        Gibt es evtl. rechtliche Grundlagen wo gewisse Sachen geregelt sind? OR, ZGB ?

        Freundliche Grüsse

  6. Ich habe einen Onlineshop in der Schweiz ( inkl. Showroom )eröffnet.
    Die Einkommen sind jährlich ca. Fr. 10000.- netto. Nun möchte ich eine Einzelfirma als Nebenerwerb anmelden. Gelten bei Onlineshops die gleichen Regeln oder wie sieht das aus?
    Bitte um alle Infos über den Vorgang zur Anmeldung. Ich arbeite als Aushilfsmitarbeiterin in einer Firma und möchte mein Einkommen aufbessern mit dem Onlineshop.

    Freundliche Grüsse

    • Guten Tag
      Ja, es gelten bei einem Online-Shop grundsätzlich die gleichen Regeln. Eine Einzelfirma und Anmeldung im Nebenerwerb bei der AHV ist wohl das Richtige für Sie.
      Freundliche Grüsse

  7. Hallo

    Ich bin 100% als Elektriker angestlt hab aber seit kurzem ein Lieferwagen gekauft und vermiete den.
    Dazu hab ich verschiedene Dienstleistungen wie Umzüge, Reinigungen, Entsorgungen und verschiedene Transporte.

    In meiner Gemeinde hab ich ein Formular ausgefüllt für meinen Selbständigen Nebenerwerb.

    Meine Frage: Kan ich bei meinen Diensleistungen Kollegen einstellen und Sie in Stundenlohn bezahlen? Wie kan ich Sie versichern?
    Die SUVA klärt gerade, ob ich als Selbständiger anerkant wird.

    Ich bedanke mich im voraus für die Antwort.

    Freundlichen Grüssen

    • Guten Tag
      Alle Personen, die Sie bei Ihnen anstellen, und mehr als CHF 2’300 im Jahr verdienen, müssen Sie bei der AHV anmelden. Für eine Beratung nehmen Sie am besten Kontakt mit einem Treuhänder von STARTUPS.CH auf. Weitere Informationen finden Sie hier.
      Freundliche Grüsse

  8. Grüezi!
    Ich bin als selbständig im Nebenerwerb angemeldet, und gebe Gymnastik und Tanzstunden. Meine Frage: kann ich jemanden für einen Monat anstellen? Falls ja, was muss geklärt werden? Muss ich das irgendwo anmelden?
    Vielen Dank für Ihre Antwort.
    Freundliche Grüsse

    • Guten Tag
      Ja, das ist möglich. Normalerweise sind Angestellte bei der AHV anzumelden. Erzielt diese Person aber bei Ihnen ein Einkommen von weniger als CHF 2’300, so müssen Sie Ihre Arbeitnehmerin nur bei der AHV anmelden, wenn letztere dies verlangt.
      Freundliche Grüsse

  9. Hallo startups team

    Wenn ich nebenberuflich ein EU gründen will im Bereich Handwerker und Hausarbeiten, Sanierugen… einfach meiste arbeiten im haus drin wie plaaten legen usw. Ich habe praktische Erfahrungen. EFZ habe ich nicht. Kann ich trotzdem diese Arbeiten durchführen? Ich habe dies gelehrt aber nicht abgeschlossen und daher habe ich kein EFZ.

    Danke für Ihre Antwort.
    Grüsse Thanu

  10. Werde als Skipper und Reiseleiter fast ausschliesslich im Ausland tätig und ohne festen Wohnsitz sein, meine Homepage ist mein Office. Kann ich eine Einzelfirma nur mit Postfachadresse Gründen, da ich auch in der Schweiz immer nur kurz und mit wechselndem Wohnsitz sein werde? Muss ich die Einnahmen in der Schweiz versteuern?
    Mfg

    • Guten Tag
      Ja, es reicht zur Gründung einer Einzelfirma aus, wenn Sie in der Schweiz über ein Zustellungsdomizil verfügen. Sie haben in der Schweiz Steuern zu bezahlen, wenn Sie Ihre Tätigkeit in der Schweiz während mindestens 30 Tagen ausüben.
      Freundliche Grüsse

  11. Guten Tag, ich habe eine Einzelfirma in Italien, bin italienischer Bürger mit Sitz in Südtirol. Ich beabsichtige eine Filiale in der Schweiz zu eröffnen. Ich betreibe Fahrzeughandel. Wie soll ich am besten vorgehen? Einzelfirma? Gmbh? Muss ich in der Schweiz einen Sitz eröffnen oder kann ich auch nur Postfachadresse melden? Muss ich in der Schweiz Wohnsitz haben? Danke, Torsten

    • Guten Tag
      Für eine Einzelfirma genügt grundsätzlich ein Domizil in der Schweiz, vgl. Blog-Eintrag. Für die Gründung einer Einzelfirma müssen Sie also nicht zwingend Wohnsitz ind der Schweiz haben. Bei der GmbH ist erforderlich, dass mindestens eine Person die Gesellschaft in der Schweiz vertritt, d.h. eine Zeichnungsberechtigung hat (vgl. OR 814 III). Diese Person muss Wohnsitz in der Schweiz haben. Es kann sich dabei um eine Geschäftsführerin oder einen Direktor handeln. Erforderlich ist auf jeden Fall eine für die Schweiz gültige Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung. Der statutarische Sitz der GmbH muss sich in der Schweiz befinden, die tatsächliche Geschäftstätigkeit muss sich aber nicht zwingend dort abspielen. Hingegen ist im Steuerrecht neben dem statutarischen vermehrt der effektive Sitz von Bedeutung. Weitere Informationen erteilen wir Ihnen gerne auch im Rahmen eines Beratungsgesprächs. Um zum Konktaktformular zu gelangen, klicken Sie bitte hier.
      Freundliche Grüsse

  12. Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe mich dieses Jahr als Make-Up-Artist selbständig gemacht und eine Einzelfirma gegründet. Bisher hatte ich extreme Kosten und geringe Einnahmen (unter CHF 2.300). Gleichzeitig habe ich ein Webshop gegründet, und möchte Produkte auch in der EU verkaufen. Da ich ein Warenlager in Deutschland besitze, beantragte ich eine MWST-ID-Nr. beim Finanzamt in Konstanz. Jetzt bekam ich ein Schreiben, indem mich das FA bittet eine steuerliche Bescheinigung meiner Firma im Sitzstaat einzureichen. Folgende Fragen habe ich:
    1. Obwohl ich noch nicht AHV-pflichtig bin, muss ich bei der SVA eine Anmeldung durchführen?
    2. Benötige ich eine schweizer MWST-ID-Nr. wenn ich meinen Webshop ausserhalb der Schweiz betreiben möchte (Warenlager in Deutschland), obwohl mein Umsatz unter CHF 100,000.00 ist?
    3. Was meint das FA Konstanz mit “steuerliche Bescheinigung meiner Firma”?
    Über Ihre Antwort würde ich mich sehr freuen.
    Freundliche Grüsse
    Maria v. Boddien

    Da ich in der Schweiz noch keine MwST Pflicht habe und ich somit keine MWST ID Nr. besitze, weiss ich nicht so recht, was sie von mir benötigen.

    • Guten Tag
      Leider können wir Ihre Fragen nicht im Rahmen der Blog-Kommentare beantworten. Gerne helfen wir Ihnen aber in einem Beratungsgespräch weiter. Um zum Kontaktformular zu gelangen, klicken Sie bitte hier.
      Freundliche Grüsse

  13. Grüezi
    Wie ich gelesen habe muss der Familienname zwingend in der Einzelfirma enthalten sein.
    Ist jedoch möglich einen Pseudonamen und der Familiennamen z.B.
    Tagao Koch zunehemen und danach nur mit dem Namen Tagao im Internet aufzutretten?

    Mit freundlichen Grüssen
    U. Koch

    • Guten Tag
      Überall wo Sie offiziell mit Dritten in Geschäftsbeziehungen stehen oder kommen könnten, sollten Sie den korrekten Firmennnamen verwenden. Die URL selber kann aber beispielsweise auch nur tangao.ch lauten.
      Freundliche Grüsse

  14. Guten Abend

    Ich würde gerne einen Webshop betreiben, welcher weniger als 100’000 CHF Umsatz pro Jahr generiert.

    Wenn ich damit nun mehr als 2000CHF Gewinn erziele, muss ich ausser der AHV Anmeldung sonst noch etwas unternehmen?

    So wie ich das verstanden habe, genügt es als Firmennamen den eigenen Nachnamen zu verwenden und man ist “automatisch” eine Einzelfirma und darf als solche tätig sein.

    Vielen Dank für die Antwort und ein gutes neues Jahr

    • Guten Abend
      Ja, das ist richtig. Grundsätzlich bestehen keine weiteren Pflichten. Es ist aber ratsam, auch bei Nicht-Erreichen der CHF 100’000 Umsatzschwelle die Einzelfirma ins Handelsregister einzutragen, weil sie ansonsten nicht wirklich auf dem Markt bestehen. Auch ist die Führung einer doppelten Buchhaltung zu empfehlen.
      Freundliche Grüsse

  15. Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort 🙂

    Ich habe noch eine weitere frage, benötigt es das Einverständnis des Arbeitgebers, wenn man nebenberuflich noch einen Webshop betreiben möchte?

    Ist es Gesetzlich erlaubt eine eigene Firma im Handelsregister eingetragen zu haben und gleichzeitig noch bei einer anderen Firma angestellt zu sein?

    Danke 🙂

  16. Guten Tag

    ich habe eine Frage:

    Ich habe eine Einzelfirma, Imbiss Stand, und möchte eine Kollegin aus Dutschland für ein Fest bitten mir auszuhelfen.

    Wo muss ich Sie anmelden; sie hat Ihren Wohnsitz in DE und arbeitet auch dort.

    Muss ich Sie anmelden? Was benötige ich falls eine KOntrolle kommt, was ist dieses E Formular??

    Vielen lieben Dank fürs Feedback!!

  17. Guten Tag
    Ich bitte Sie um Auskunft betr. der korrekten Behandlung und eifachsten Lösung zum Geltendmachen von Autokosten in einer Einzelfirma. Ist ein Vertrag notwendig? Wird eine Pauschale akzeptiert? (Kt. Aargau). Ist ein Fahrtenbuch notwendig? Falls die Einzelfirma das Fahrzeug kauft, muss auf dem Kaufpreis die MWST abgerechnet werden?
    Vielen Dank.

    • Guten Tag Herr Lanzendörfer

      Hier kommt es darauf an, wem das Auto gehört. Grundsäztlich kann m. E. der Einzelfirma ein Betrag in Rechnung gestellt werden, wenn diese ein fremdes Fahrzeug für die Erfüllung des Geschäftszweckes in Anspruch nehmen muss. Wenn der Verkäufer des Autos MWST-pflichtig ist, dann erfolgt die Rechnung mit MWST. D.h. wenn Ihre Einzelfirma ebenfalls eine MWST-Nr. besitzt, dann können Sie die bezahlte MWST wieder zurück fordern.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  18. Guten Tag

    Ich bin der Meinung das eine Einzelunternehmung bereits mit einem Umsatz von weniger als 100’000.- im Handelsregister eingetragen werden muss. Zwar ist im Art. 36 der HRegV die Umsatzgrenze von 100’000.- geregelt aber Art. 934 OR schreibt vor, dass wer ein Handels-, Fabrikations- oder ein anders nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreibt, verpflichtet ist, sich im Handelsregister einzutragen. Eine Einzelunternehmung erfüllt diese Kriterien und müsste sich demnach im HR eintragen lassen. Eine Umsatzfreigrenze ist im OR nicht geregelt.

    Freundliche Grüsse

    • Guten Tag

      Die Pflicht zur Eintragung ist tatsächlich von der Umsatzgrenze CHF 100’000.- abhängig. Es ist aber für Unternehmen welche einer Handels-, Fabrikations- oder einer anderen kaufmännischen Tätigkeit nachgehen in der Regel ratsam, den Eintrag im Handelsregister anzustreben, auch wenn man mit dem Umsatz die CHF 100’000.- (noch) nicht erreicht. Denn nur so hat man einen einfachen Existenznachweis des Unternehmens was vieles im Geschäftsleben vereinfachen wird.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  19. Guten Tag,
    ich arbeite 100% als Informatiker und daran sollte sich nichts ändern.
    Aber ich beabsichtige ein regelmässiges Fest (ein mal die Woche) zu organisieren. Dafür miete ich ein Saal, verkaufe Getränke und Essen und werde auch ein paar Mitarbeitern beschäftigen.
    Ich möchte nicht sofort eine Firma gründen sondern erst dann wenn die Sache Zukunftsicher läuft.
    Was wäre die ideale Gesellschaftsform für mich?
    Vielen Dank im Voraus
    Adrian C

    • Guten Tag

      Ich würde bei der SVA eine Einzelfirma anmelden. Personen die für Sie arbeiten und mehr als CHF 2’000.- Lohn im Jahr bekommen, müssen ebenfalls bei der SVA als Arbeitnehmen angemeldet werden. Solange Sie umsatzmässig unter CHF 100’000.- pro Jahr liegen, müssen Sie keinen Handelsregistereintrag machen lassen.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  20. Grüezi,
    bin auch Informatiker, angestellt. In meinem Freizeit unterstütze kleinere Firmen mit IT Support und Beratung ohne gegen ein Konkurrenzverbot zu verstossen.
    Resultierendes einkommen ca. 10K im Jahr versteuere ich als Nebenverdienst.
    Muss ich sonst noch etwas beachten?

    • Guten Tag

      Sie müssen den Erwerb auch bei der SVA anmelden. Zudem gehe ich davon aus, dass Sie die Selbständigkeitserklärung nicht erhalten werden und die Firmen, welche Sie unterstützen, Sie als Arbeitnehmer bei der SVA anemlden und somit die Sozialabgaben abrechnen müssten.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  21. Guten Tag

    Kann man mit Einzelfirma eine Pizzakurier oder Imbiss öffnen? Und kann mann 3 Mitarbeiter beschäftigen?

    Freundliche Grüsse
    Resad Cafarov

    • Guten Tag

      Ja, das ist kein Problem. Sie müssen die Mitarbeiter aber bei der SVA anmelden.

      Ihre Firmengründung führen Sie am besten über STARTUPS.CH aus! Bei STARTUPS.CH werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell beraten. Sie können sich hier für ein Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen anfordern.

      Unter STARTUPS.TV finden Sie verschiedene Filmbeiträge von Firmengründern und Jungunternehmern mit wertvollen Tipps und Tricks zur Selbständigkeit.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  22. Guten Tag

    Ich habe eine kleine Frage. Unter Haftung ist geschrieben, dass je nach Situation der Ehegatte für Schulden des Einzelunternehmens mithaftet.
    Wann wäre dies der Fall?

    Freundliche Grüsse

    • Guten Tag

      In der Regel haftet der Ehegatte des Schuldners einer Einzelfirma nicht mit. Es kann aber spezielle Fälle geben, bei welchen dies doch der Fall sein kann. Am besten rufen Sie mich kurz an (052 269 30 80) um Ihren Fall zu besprechen. Pauschal kann ich Ihnen dies nicht beantworten.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  23. Guten Tag Herr Regli
    Es geht nicht um einen konkreten Fall.
    Mein Mann und ich sind uns noch unschlüssig, ob wir eine Einzelfirma bleiben wollen oder eine GmbH gründen.
    Vielen Dank

    • Guten Tag Frau Amstutz

      Wenn Sie nicht explizit Gegenstände, welche Ihnen beiden gehören in die Einzelfirma genommen haben, so ist Ihre Haftung (wenn Sie in der Einzelfirma nicht mitwirken) ausgenommen. D.h. aber dass alles Geld, auf das Ihr Mann einen Anspruch hat, zur allfälligen Schuldtilgung verwendet werden kann.

      Bei der GmbH haftet im Grossen und Ganzen nur das Gesellschaftsvermögen (abgesehen von ein paar Ausnahmen für welche die Geschäftsführung haftbar gemacht werden kann).

      Ihre Firmengründung oder Umwandlung führen Sie am besten über STARTUPS.CH aus! Bei STARTUPS.CH werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell beraten. Sie können sich hier für ein Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen anfordern.

      Unter STARTUPS.TV finden Sie verschiedene Filmbeiträge von Firmengründern und Jungunternehmern mit wertvollen Tipps und Tricks zur Selbständigkeit.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  24. Guten Tag Herr Regli
    mein Geschäftspartner und ich planen eine Werkstatt im Rennsportbereich zu erröffnen. Das kleine Unterhemen existiert bereits seit mehreren Jahren als Einzelfirma. Im Letzten Jahr wurde die Firma jedoch etwas vernachlässigt. Wir bauen das Ganze wieder auf resp. um. Mein Geschäftsparner ist in Errungenschaft verheiratet. Ich bin nicht verheiratet. Welche Geschäftsform empfehlen Sie uns und welche Ansprüche hätte seine Frau bei einer allfälligen Scheidung? Wäre es sinnvoll, wenn mein Geschäftspartner mit seiner Frau bezüglich des Geschäfts eine Gütertrennung vereinbaren würde? Vielen Dank und Grüsse A. Sonderegger

    • Guten Tag Herr Sonderegger

      In der Tat ist es so, dass viele Unternehmer, welche ein eigenen Geschäft aufgebaut haben und verheiratet sind, eine Gütertrennung vereinbart haben. Dies kann aber nicht pauschal bestimmt werden. Am besten nehmen Sie direkt mit einem Rechtsanwalt Kontakt auf. Dieser kann Ihnen dann je nach (finanzieller) Situation mitteilen, was welche Auswirkungen haben würde. Falls Sie keinen kennen, kann ich Ihnen gerne einen guten Kontakt geben!?

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      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  25. Hallo darf ich als einzelunternehmen auch mitarbeiter haben. Den mein problem ist das ich das Geld für eine AG noch nicht habe aber immer mehr aufträge habe und mehr personal brache.

    Mit freundlchen Güssen

    Roman Ackermann

  26. Wenn ich meine Einzelfirma ordnungsgemäss im Handelsregister gelöscht habe, wie lange hafte ich mit meinem persönlichen Vermögen für allfällige Nachforderungen (z.B ausstehende AHV-Beiträge)?

    Besten Dank

    • Sehr geehrter Herr Tiemann

      Die Verjährungsfristen finden Sie in Art. 127f. OR. Demnach verjähren einmalige Forderungen nach 10 Jahren, regelmässige Forderungen nach 5 Jahren.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  27. Sehr geehrte Damen und Herren
    Seit 18 Jahren betreibe ich mit meiner Frau eine Gastwirtschaft in Form einer einfachen Gesellschaft.Eigentümmer der Liegenschaft bin ich selber. Zum Erwerb brauchte ich damals kein Pensionskassenguthaben. Dieses liegt bei meiner Hausbank auf einem Sperrkonto. Kann ich nun zur Gründung einer Neuen Rechtsform, AG/ GmbH dieses Freizügigkeits-Kapital beziehen? Es geht dabei darum, mit einer Neuen Rechtsform an Kapital zu gelangen um im bestehenden Betrieb zu investieren.
    Freundliche Grüsse

    • Sehr geehrter Herr Regli

      Nein, das Pensionskassengeld kann bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft nicht bezogen werden. Wenn Sie den Pensionskassenbezug machen möchten, dann müssen Sie eine Personengesellschaft (Einzelfirma oder Kollektivgesellschaft) gründen. Diese muss dann zwingend im Haupterwerb geführt werden. D.h. wenn Sie den Gastronomiebetrieb über die Personengesellschaft führen werden, haben Sie die Chance auf den Vorbezug. Dies entscheidet aber schlussendlich die Ausgleichskasse, welcher Sie Ihre Selbständigkeit beweisen müssen.

      Ihre Firmengründung oder Umwandlung führen Sie am besten über STARTUPS.CH aus! Bei STARTUPS.CH werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell beraten. Sie können sich hier für ein Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen anfordern.

      Unter STARTUPS.TV finden Sie verschiedene Filmbeiträge von Firmengründern und Jungunternehmern mit wertvollen Tipps und Tricks zur Selbständigkeit.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  28. Hallo

    ich bin Hausfrau und habe nebenbei zwei Webseiten mit denen ich einen geringfügigen Betrag im Jahr verdiene (2000 Franken).
    Verkauf von Geschenkartikeln und IT Dienstleistungen.
    Jetzt habe ich zwei Fragen dazu.

    1 Ist es richtig das ich da nichts weiter anmelden muss?
    Also bei Gemeinde oder sondt wo? Mir wurde gesagt Handelsregister = Freiwillig, AHV brauch ich nicht weil zu klein und sonst wäre auch GARNICHTS weiter nötig? Ist das so richtig?

    2 Wie funktioniert das dann bei der Steuererklärung?
    Wie muss ich meinen Verdienst dort angeben?
    Genügt es wenn ich beispielsweise angebe 2000 Franken durch diverse verkäufe verdient?
    Oder muss ich jeden einzelen 10 Franken verkauf einzeln aufführen und die Rechnung beilegen??

    Vielen Dank schon im Vorraus für Ihre Antwort!
    MfG
    Sina

    • Guten Tag

      Es ist richtig, das es bei der Ausgleichskasse einen Freibetrag gibt (vgl. Blogbeitrag). Mit den jährlichen CHF 2’000.- sind Sie aber nahe an der Grenze. D.h. wenn Sie darüber kommen (ab CHF 2’200.-) müssen Sie sich bei der Ausgleichskasse anmelden.

      Bei der Steuererklärung müssen Sie unter “Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit” den erziehlten Gewinn aufführen und gleichzeitig am besten noch eine Abschlussbilanz beilegen. Die Rechnungen müssen Sie nicht beilegen. Diese müssen aber mind. 10 Jahre aufbewahrt werden. D.h. falls das Steueramt eine solche nachträglich sehen möchte, müssen Sie diese vorweisen können.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  29. Wünder schönen guten Abend

    Gerne wollte ich wissen, was allfällige Konsequenzen für ein Einzelunternehmen wären, wenn bei einem Jahreseinkommen über 2000.- keine Anmeldung bei der AHV erfolgt? Des weiteren auch bei der Steuererklärung die Sparte “Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit” lehrgelassen wird? Dies wäre wahrscheinlich ja kein Bagatelldelikt.

    Freundliche Grüsse

    • Guten Tag

      Dadurch riskieren Sie eine strafrechtliche Verfolgung. Die Höhe der Strafe liegt im Ermessen des Richters. Also besser gleich anmelden!

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  30. Guten Tag,ich möchte eine Einzelfirma gründen darf ich weiter hin 80% Arbeitstätig sein?Was kostet eine gründung mit den Eintrag ins Handelregister?Danke

  31. Hallo,

    Wie sieht es aus wenn eine Einzelfimra in den Konkurs geht und dieser dann mangels Aktiven eingestellt wird, muss dann die Firma gelöscht werden?

  32. Guten Tag

    Ich möchte eine Einzelfirma gründen. Eine Reinigung Firma. Meine Fragen sind folgen
    – Was kostet fur eine Gründung inklusive alles ?
    – Kann ich 2 Mitarbeiter haben?
    – Ich mochte weiterhin 70% Arbeitstag sein . Darf ich dass ?
    Danke

    • Guten Tag

      Dies kommt darauf an ob Sie einen Eintag im Handelsregister brauchen/ wollen. Am besten nehmen Sie diesbezüglich direkt mit uns Kontakt auf (Tel: 052 269 30 80).

      Mitarbeiter können Sie mit der Einzelfirma problemlos haben, müssen diese aber auch bei der SVA anmelden.

      Es würde uns freuen, Ihnen bei einer allfälligen Gründung behilflich sein zu dürfen.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  33. Guten Tag

    Ich möchte eine Einzelfirma gründen.Ich würde mich als Selbständige in Haupterwerb anmelden.
    Für Firmagründung möchte ich Pensionkasse geld beziehen.Weil ich immer noch 100% arbeitstätig bin in eine Firma will ich meine Arbeitspensum auf 40% reduzieren.Ist in solche Fall auch möglich Pensiokasse Geld zu beziehen oder muss ich meine Arbeitsstelle künden?

    Mit freundliche Grüsse
    Danijela S.

    • Guten Tag

      Die selbständige Tätigkeit muss im Haupterwerb geführt werden. Dies ist mit den 60% grundsätzlich gegeben, was aber nicht bedeutet, dass Sie die Bestätigung automatisch erhalten. Dies hängt von verschiedenen Nachweisen ab (Vorweisen von mind. drei Rechnungen und Offerten, Projektbeschrieb, ….). Kommen Sie doch mal in eine Beratung zu uns, dann können wir Ihre Chancen auf die Selbständigkeitserklärung durch die SVA und somit die Erlaubnis für den Pensionskassengeldbezug genauer ermitteln.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  34. Guten Tag

    Bin dran, als Nebenbeschäftigung, einen Onlineshop zu eröffnen. Die meisten Lieferanten verlangen eine Kopie des Gewerbescheins. Ich weiss nicht mal ob der Shop laufen wird, werde auch kein Lager führen!

    Lohnt es sich trotzdem sich im Handelsregister anzumelden? und was Kostet das?

    Besten Dank

    • Guten Tag

      Ob es sich lohnt kann ich Ihnen leider nicht beantworten. Die Kosten für eine Eintragung sind aber nicht sehr hoch. Die Eintragungsgebühren beim Handelsregisteramt liegen bei ca. CHF 200.- bis CHF 300.-.

      Falls Sie den Eintrag im Handelsregister anstreben würden wir uns freuen, Ihnen dabei behilflich sein zu dürfen. Die Kosten bei uns können Sie je nach dem auf CHF 0.- reduzieren. Sie können unsere Offerte direkt auf unserer webpage online berechnen.

      Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  35. Hallo zusammen,

    also ich hätte da mal eine Frage:

    Ich war selbst in der Schweiz Arbeiten als Grenzgänger, und nun möchte ich eine Einzellfirma gründen.

    Ich habe 10 000 euro.

    Ich möchte mir eine Garage anmieten ca 70m² groß

    was muss ich beachten was kommen für wege auf mich zu?
    Welche kosten habe ich? Versicherungen etc?

    kann mir bitte jemand step für step erklären?

    wäre euch sehr dankbar

    • Sehr geehrter Herr Heckenhahn

      Hier kommt es auf einige Dinge an. Soll die Einzelfirma im Handelsregister eingetragen werden? Wie sieht die personelle Konstellation aus? Wo wohnen Sie? Wo soll der Sitz der Einzelfirma sein? …

      Am besten kommen Sie in eine Beratung zu uns, damit wir Ihren Fall genau durchgehen und Sie optimal beraten können. Wir könnne aber auch telefonisch (0041 (0)52 269 30 80) mal das erste durchbesprechen.

      Ihre Firmengründung oder Umwandlung führen Sie am besten über STARTUPS.CH aus! Bei STARTUPS.CH werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell beraten. Sie können sich hier für ein Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen anfordern.

      Unter STARTUPS.TV finden Sie verschiedene Filmbeiträge von Firmengründern und Jungunternehmern mit wertvollen Tipps und Tricks zur Selbständigkeit.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  36. Guten Tag

    Meine Frage richtet sich an die Rechtsform der Unternehmung. Ich möchte mich mit einem Planung- und Dienstleistungsbüro selbständig machen. Nun frage ich mich über die Rechstsform der Unternehmung. Die rechtlichen Aspekte, respektive Haftungsplichten sind mir grob bekannt. Es stellt sich bei mir mehr die steuerliche Frage (Kt. Luzern). Bei einem slebständigen Jahreserwerbseinkommen zwischen 20’000-30’000.- und einem Nebeneinkommen als Angestellter zwischen 8’000- 12’000.- gehe ich davon aus, dass die Rechtsform der GmbH im Sinne der Doppelbesteuerung für mich unvorteilhafter ist. Da ich allein Tätig bin und später die Einzelunternehmung jedezeit in ein GmbH umwandeln kann möchte ich hier nichts überstürzen. Weiter ist zu erwänen, das ich Grundeigentümer mit sehr geringer Fremdbelastung (25%) bin. Daher denke ich, beteffend finanziellen und rechtlichen Forderungen über eine Art Berufashapftplichtversicherung nach. Was raten Sie mir im Sinne der juristischen Person, resepektive Art der Versicherung? Reicht hier eine exisiterende Privathafplichtversicherung?

    MFG Peter Meier

    • Sehr geehrter Herr Meier

      Es stellen sich hier noch einige Fragen die zuerst diskutiert werden müssten um Ihnen dann wirklich eine Antwort geben zu können:
      – Wie sind die Aussichten auf die Selbständigkeitserklärung durch die SVA? Haben Sie verschiedene Kunden? Wie treten Sie auf? ….
      – Wie hoch ist der zu erwartende Gewinn im Einzelunternehmen bzw. in der GmbH? Wie soll das Kapital aus der GmbH fliesse, als Loh, Dividende oder als Mischform?
      – Bei der GmbH haben Sie vorgeschriebene Versicherungen, beim Einzelunternehmen nicht? Hier haben wir Ihnen aber gute Versicherungsvertreter die Sie genaustens informierne können.
      – Haben Sie Mitarbeiter?
      – ….

      Am besten kommen Sie zu uns in eine Beratung, dann können wir Ihren Fall genau analysieren und die für Sie passendste Rechtsform ermitteln.

      Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  37. Guten Tag

    Im obenstehenden Artikel ist erwähnt, dass je nach Situation bei einer Einzelfirma auch der Ehepartner haftet. Bei welchen Situationen ist dies der Fall??
    Ich habe unter folgendem link gelesen dass dies nicht der Falls sein soll:
    http://www.schuldeninfo.ch/tl_files/_documents/stichwoerter/ehe_und_schulden.pdf

    Falls der Ehepartner trotzdem zur haftbar ist, wie kann man dies umgehen?
    Mir gehts es vorallem darum, dass im Falle eines Fehlers meinerseits nicht auf das Vermögen meiner Frau bzw. ihr Einkommen gepfändet werden kann. Meine Frau ist grundsätzlich nicht am Unternhemen beteilligt und arbeitet auch nicht im Unternehmen mit…

    Besten Dank und fruendliche Grüsse,
    D. Grossenbacher

    • Sehr geehrter Herr Grossenbacher

      Grundsätzlich haftet der Ehepartner nicht, ausser er verpflichtet sich ausdrücklich gegenüber einem Dritten. Der Ehepartner haftet nur für Auslagen, die für den Untehralt gemacht wurden (wenn z. B. ein Kühlschrank gekauft wurde).

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  38. Hallo Startups.ch

    Ich möchte im neuen Jahr mit ihrer Unterstützung eine Einzelunternehmung im Kanton Zug gründen. Jedoch habe ich noch ein paar Fragen. Reicht es wenn ich als Geschäftssitz einen Briefkasten habe bzw reicht es wenn ich auf dem Grundstück meiner Eltern (mit Erlaubnis) einen Briefkasten aufstellen oder benötige ich hier ebenfals einen Gewerberaum? Wenn ein Gewerberaum gemietet werden müsste dürfte ich bei meinen Eltern ( Welche Eigentümer vom Haus sind) für einen symbolischen Betrag von z.B. 1 Fr. Einen Raum als Büro mieten wie wäre dieser dann zu versteuern? Oder können sich 2 Einzelunternehmer ein Büro teilen?

    Danke im vorraus. Ich werde im Januar mit ihnen Kontakt aufnehmen bzg. einem Beratungsgespräch jedoch ist es mir wichtig dies im Vorraus zu wissen um die Vorbereitungen so weit wie möglich bis dahin treffen zu können.

    Freundliche Grüsse
    P. Röllin

    • Sehr geehrter Herr Röllin

      Viele Neugründer starten Ihr Unternehmen von zu Hause aus. D.h. Sie können problemlos bei Ihren Eltern starten und müssen nicht zwingend für die Räumlichkeiten bezahlen. Sie können zudem auch den selben Briefkasten wie Ihre Eltern verwenden, sofern Sie diesen beschriften dürfen. Es muss nicht zwingend ein separater Briefkasten bestehen.

      Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme im neuen Jahr.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  39. Grüezi mitenand!
    ich arbeite bei einer Firma mit einem Pensum von 80% – als Nebenerwerb bin ich als freischaffende Künstlerin tätig und male Bilder.
    Bis jetzt habe ich erst sehr wenige Bilder verkauft; vergangenes Jahr für ca. Fr. 1’000.-
    Was muss ich beachten, wenn ich in Zukunft mehr Bilder verkaufe?
    Als Künstlerin bin ich natürlich alleine tätig. Soll ich eine Einzelfirma gründen?
    Wo ist diese anzumelden?

    Besten Dank für Ihre Antwort.
    Freundliche Grüsse
    Maya Veit

    • Guten Tag

      Grundsätzlich haben Sie bereits eine Einzelfirma ohne Handelsregistereintrag. Sie müssen sich unbedingt bei der SVA (Ausgleichskasse) anmelden, sollten Sie mehr Umsatz erzielen. Ob die Einzelfirma auch im Handelsregister einzutragen ist, hängt einerseits vom Umsatz ab (ab CHF 100’000.- im Jahr) und ob es allenfalls auch bei tieferem Umsatz vorteilhalft sein könnte. Wir können dies geren auch telefonisch besprechen.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  40. Sehr geehrter Herr Regli

    Einzelunternehmen oder GmbH
    Ich will eine Einzelfirma im Bereich Engineering gründen (Entwicklung, Konstruktion bis Auslieferung Prototyp im Maschinen-und Fahrzeugbau). Einige Gründe sprechen dafür, gleich von Beginn weg eine GmbH zu gründen. Diese will ich mir vergegenwärtigen, bevor ich mit gutem Gewissen als Einzelfirma starte.

    1. Haftung als Einzelfirma:
    Ich will mir verschiedene Szenarien vor Augen führen, wann mich die Privatvermögen-Haftung schlagartig ruinieren kann (solange ich „genügend“ Liquide bin, Rechnungen bezahlt kriege und zahle).
    Anders gefragt; wo sind die Löcher wenn ich gut Versichert bin?
    (entspr. Mix aus Betriebs-, Berufs-, Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung & event. Berufs-Rechtschutz – „die Leistungen der einzelnen auseinander zuhalten fällt mir schwer..“)
    z.B. Rechtsstreitigkeiten, Konventionalstrafe, Folgeschäden aus Konstruktionsfehlern,

    2. Haftung als GmbH
    Oder macht es etwa Sinn minimal zu versichern, dafür aber eine GmbH zu gründen?
    Was geschieht wenn die Haftung das Eigenkapital der GmbH übersteigt?
    In welchen Fällen kann ich auch als Angestellter in meiner GmbH zur Haftung herangezogen werden?

    3. Ich habe gelesen, dass:
    „Der Handelsregistereintrag zur Folge hat, dass man auf Konkurs betrieben werden kann“
    -> sonst nicht ???

    4. Scheinselbständigkeit:
    Es kann sein, dass ich längere Zeit für einen Auftrag arbeite.
    nach welchem Kriterienkatalog geht die Ausgleichskasse vor, darüber zu urteilen.
    Ich habe diesbezüglich dort soeben angerufen, aber bin nur auf ein Merkblatt verwiesen worden, wo noch nicht mal das Wort “Scheinselbständigkeit” vorkommt.

    5. MwSt-Nummer, was nutzt mir diese wenn ich sie freiwillig beantrage?

    Das ist ein umfangreicher Fragekatalog.
    Danke für jeden Ratschlag hierauf.

    Gerne lass ich mir auch vorschlagen, wo ich weitere Beratung erhalte, von einschlägigen Fachpersonen mit Erfahrung in diesem Bereich (Selbständiger Dienstleister Engineering), bevor ich mich entscheide

    Mit freundlichen Grüssen
    Andreas W.

    • Guten Tag

      Die Beantwortung Ihrer Fragen würde den Rahmen dieses Blogs sprengen. Ich denke Sie kommen am besten direkt in eine Beratung zu uns, dann können wir alles in Ruhe besprechen und dann gleich auch die Anschlussfragen beantworten.

      Hier finden Sie unsere nächste Vertretung: Kontakt.

      Freundliche Grüsse und hoffentlich bis bald bei STARTUPS.CH.

      Walter Regli

  41. Guten Tag

    Mein Mann plant mit einem Kollegen die Eröffnung einer Autowerkstatt. Wäre es grundsätzlich möglich statt einer Kollektivgesellschaft zwei Einzelunternehmen zu führen? Miete und Anschaffungskosten würden geteilt und jeder hätte seine eigenen Aufträge.

    Freundliche Grüsse
    Nadine

    • Guten Tag

      Ja, grundsätzlich ist dies kein Problem. Es kann aber aus Kundensicht sehr verwirrlich sein. Sie könnten auch über eine Kollektivgesellschaf die Gewinnbeteiligung speziell regeln.

      Es würde uns freuen Ihnen bei der Gründung der Einzelfirma bzw. Kollektivgesellschaft behilflich sein zu dürfen.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  42. guten Tag

    Ich organiziere ab Ende März Pub tour events zweimal monatlich.(jeweils 30 mitmachende) Muss ich verdientes Geld deklarieren? Welche steuern müsste ich bezahlen?(mwst, steuern,….) Muss ich eine erlaubnis einholen?

    • Guten Tag

      Sie müssen Ihre Tätigkeit bei der SVA (Ausgleichskasse) anmelden und die Sozialabgaben abrechnen. Ab einem Jahresumsatz von CHF 100’000.- müssen Sie die Einzelfirma im Handelsregister eintragen lassen.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  43. Ich schaffe 100% aber will ich haben eine Garage wo kann ich Auto reparieren und Verkaufen, wie ist wenn ich habe Umsatz 5’000 oder 6’000 fr am Jahr?

    Freundliche Gruss

    Abazi

  44. Guten Tag

    Ich möchte mich selbstständig machen und ein Unternehmen gründen. Bei der Gesellschaftsform bin ich mir aber noch unsicher ob die Einzelfirma und die GmbH die beste Lösung für mich ist. Die Haftung bereitet mir noch am meisten Sorgen. Es ist mir bewusst, dass ich bei der EInzelfirma persönlich und unbeschränkt mit meinem Vermögen für alle Schulden hafte. Jedoch bin ich verheiratet und möchte auf gar keinen Fall, dass meine Ehepartnerin für allfällige Schulden haften muss. Gibt es eine Möglichkeit dies ganz klar und von anfang an zu trennen? Da das Unternehmen am Anfang noch nicht viel Gewinn abschütttet würde ich am liebsten zuerst eine EInzelfirma gründne und diese zu einem späteren Zeitpunkt womöglich in eine GmbH umwandeln.
    Herzlichen Dank für Ihre Hilfe!
    Ferundliche Grüsse
    Severine

  45. Guten Tag
    darf ich als Inhaber einer schweizer Einzelfirma, Personen (bisherige Geschäftspartner) aus dem Aussland bei mir einstellen ? auch Personen von ausserhalb des Schengen-Raums ?
    Vielen Dank im Voraus
    freundliche Grüsse
    Viktor E.

  46. Guten Tag

    Ich bin Maler und möchte Selbstständig werden, aber da ich leider keine Beziehungen zu Kunden habe muss ich zuerst aufbauen. Meine frage wäre, kann ich auch Aufträge annehmen ohne HR und danach alle Sozialleistung selbst bezahlen?

    Mit freundlichen Grüssen

  47. Hallo,

    ich arbeite in der Schweiz als Grenzgänger (D Staatsbürger, 100%), wo ich auch meine Steuern (auf mein CH Einkommen) zahle, da Wochenaufenthalter mit Nebenwohnsitz in der Schweiz und Entfernung zum Hauptwohsitz D > 110km).

    Eine Firma aus D möchte ab und zu Lizenzen für ein Softwarepaket von mir kaufen.

    Kann ich die Rechnung an deutsches Unternehmen so zu sagen “aus der Schweiz” stellen, und dann das Einkommen (ca. 10-15K CHF pro Jahr) als CH-Nebenverdienst versteuern (und bei AHV anmelden)?

    Rechnung sollte ohne Umsatz- und Mehrwertsteuer ausgestellt werden, richtig?

    Gibt es noch was zu beachten?

    Vielen Dank in Voraus,
    D.M.

    • Guten Tag

      Es kommt darauf an. Wenn Sie einem selbständigen Nebenerwerb nachgehen, haben Sie sich bei der Ausgleichskasse Ihres Kantons anzumelden. Diese muss sie als selbständigerwerbend akzeptieren. Damit dies geschieht, sind mind. 3 Rechnungen von verschiedenen Kunden vorzulegen. Wenn Sie also jeweils nur Rechnungen an ein Unternehmen senden, sind die Chancen, dass sie die Bestätigung der AHV-Ausgleichskasse erhalten eher klein. Vielmehr müssten Sie sich diesfalls vom Unternehmen als Arbeitnehmer anstellen lassen.

      Werden Sie von der Ausgleichskasse jedoch als Selbständigerwerbender akzeptiert, sind die Rechnungen an Kunden mit ausländischem (Wohn-)Sitz ohne Mehrwertsteuer auszustellen. Eine Umsatzsteuer gibt es in der Schweiz nicht. Diese ist auch Bestandteil der Mehrwertsteuer.

      Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne unter 052 269 30 80 oder info@startups.ch zur Verfügung.

      Freundliche Grüsse

      Deborah Rosser

  48. Guten Tag

    Ich möchte gerne eine Einzelunternehmung gründen spezialisiert auf den Transport von Wohnungseinrichtungen und Möbeln aller Art, kombiniert mit Montage.

    Tätig bin ich im Moment als Chauffeur und Möbelmonteur bei einer GmbH. Ich möchte
    jedoch B to B Handel betreiben und direkt als Lieferant für eine oder mehrere Möbelunternehmen tätig sein, als Lieferant & Monteur direkt beim Kunden.

    Das gute ist, dass ich das nötige Know-How und natürlich das nötige Equipment habe.

    Wie komme ich nun sicher als Ziel um Interesse beim Unternehmen zu wecken? Gibt es da eine vielversprechende Strategie oder ist die beste Variante doch “Ausendienst”?

    PS: Was kostet ein Eintrag ins Handelsregister?
    Vielen Dank.

    • Guten Tag Herr Ibrahimovic

      Die Gründung einer Einzelfirma stellt kein Problem dar. Je nach Auftragskonstellation kann es aber sein, dass Sie die Bestätigung der SVA nicht erhalten und im schlimmsten Fall somit nicht im Auftrag auftreten dürften. Weiter dürfen Sie Ihren jetzigen Arbeitgeber nicht konkurrenzieren, wenn Sie die künftige Tätigkeit im Nebenerwerb ausüben möchten. Zudem müssen Sie Ihren Arbeitsvertrag auf ein allfälliges Konkurrenzverbot prüfen, bevor Sie die Einzelfirma gründen.

      Da es hier noch einige Unbekannte gibt, rate ich Ihnen zuerst in eine Beratung zu uns zu kommen um die für Sie richtige Rechtsform zu definieren. Hier finden Sie unseren nächsten Standort für eine Beratung: Kontaktformular

      Erfahrungsgemäss ist das Internet und insbesondere Google eine gute Plattform, um Werbung zu betreiben. Wir empfehlen Ihnen auf jeden Fall die Einrichtung von Google Adwords.

      Ein Eintrag ins Handelsregister kostet bei einer Einzelfirma übrigens ca. CHF 200 – 300.-. Sollten Sie sich entschliessen, die Firma über STARTUPS.CH zu gründen, kommen nochmals CHF 500.- Gründungskosten hinzu. Darin inbegriffen sind die Kosten für die rechtlichen Überprüfungen, die Dokumente sowie ein Beratungsgespräch. Zudem können Sie die Gründungskosten durch unsere Partner bis auf null senken. Sie können Ihre Offerte sowie die Gründung direkt online über unserer Webpage http://www.startups.ch berechnen und erfassen oder kommen zuerst in ein unverbindliches Beratungsgespräch (052 269 30 80 oder info@startups.ch). Wir helfen Ihnen gerne bei Ihrer Firmengründung!

      Freundliche Grüsse

      Deborah Rosser

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