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Der Firmenname bei der Einzelfirma

13. Juni 2010 – 08:51 von Walter Regli

Der Inhaber einer Einzelfirma führt zwei Namen: Einerseits den Namen seines Geschäfts (Firmenname) für den Handelsverkehr, andererseits seinen bürgerlichen Namen für den normalen Rechtsverkehr.


 
Die beiden Namen dürfen wörtlich übereinstimmen. Bei der Einzelfirma muss mindestens der Familienname des Inhabers im Firmennamen enthalten sein. Zusätzlich können Sach- oder Fantasiebezeichnungen hinzugefügt werden. Der Vorteil von Sachbezeichnungen besteht darin, dass mögliche Kunden sich bereits anhand des Namens konkret etwas vorstellen können.

Beispiel: Peter Müller führt seine Bäckerei als Einzelfirma. Mögliche Firmennamen sind:

- Müller

- Peter Müller

- Müller Bäckerei

- Peter Müller Bäckerei

Ab dem Zeitpunkt des Handelsregistereintrags ist der Firmenname geschützt. Ein Dritter darf danach am selben Ort nicht den gleichen oder einen ähnlichen Namen für sein Unternehmen verwenden. Als Ort gilt der Sitz des Unternehmens in der jeweiligen Gemeinde unter Einbezug des unmittelbar dazugehörenden Wirtschaftsraums.

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36 Kommentare zu “Der Firmenname bei der Einzelfirma

  1. Guten Tag
    Ich möchte eine Einzelfirma Gründen mit dem Ziel einen Onlineshop zu betreiben. Die URL des Shops soll den Namen meiner beiden Kinder beinhalten. Bsp. lollyundpolly.ch
    Wie bilde ich dabei den Firmennamen? Kann ich die URL im Handelsregister lediglich als Zusatz erfassen und den Firmennamen ohne die URL wählen? Bsp. Familienname Legohandel.
    Freundliche Grüsse

    • Guten Tag
      Der Domain-Name muss grundsätzlich nicht gleich lauten wie der Firmenname. Zu berücksichtigen ist, dass Internetadressen so zu wählen sind, dass Verwechslungen mit geschützten Kennzeichen vermieden werden. Die URL wird im Handelsregister angezeigt, nicht jedoch beim Firmennamen.
      Freundliche Grüsse

  2. Guten Tag,
    wie sieht das bei einer Einzelfirma aus, muss der Familienname auch im Logo erscheinen? Gibt es Unterschiede mit oder ohne Handelsregistereintrag?
    Z.B. bei einem Firmennamen “Fantasypizza Neuenschwander”. Darf man im Logo und auf Visitenkarten einfach schreiben “Fantasypizza” oder muss der Famlilienname zwingend mit dazu? Eine Autobeschriftung z.B. wird sonst ja unglaublich sperrig, je nach Länge des Nachnamens.

    Besten Dank und freundliche Grüsse

    • Guten Tag
      Im Logo muss der Familienname nicht unbedingt enthalten sein. Überall dort, wo man offiziell auftritt, sollte er aber im Firmennamen enthalten sein. Es spielt dafür keine Rolle, ob ein Handelsregistereintrag besteht.
      Freundliche Grüsse

  3. Guten Tag!

    Ich habe eine Frage bezüglich des Firmennamens. Mein Nachname ist “Fritschi” ist es nun möglich einfach ein Zusatz von 2 Buchstaben zu machen und der Firmenname wäre “FRITSCHINO” …

    Herzlichen Dank für Ihre Antwort!

    Freundliche Grüsse
    Lukas Fritschi

    • Sehr geehrter Herr Fritschi
      Bei einer Einzelfirma muss der Nachname des Inhabers zwingend im Firmennamen enthalten sein. Eine Abänderung auf “FRITSCHINO” ist deshalb unzulässig. Bei einer GmbH oder AG wäre das hingegen grundsätzlich möglich.
      Freundliche Grüsse

  4. Guten Tag,

    ich möchte zwei Webshops betrieben, um zwei verschiedenen Produktlinien zu verkaufen. Die Domainnamen und -Logos der zwei Webshops sollten unterschiedlich sein. Darf man die zwei Shops über eine einzige Einzelfirma betreiben?

    Besten Dank und freundliche Grüsse

  5. Guten Tag

    Ich möchte einen Webshop betreiben.
    Muss in dem Firmennamen der Familienname zwingend enthalten sein?

    Beispiel: Webshop Nachname

    oder

    ginge auch

    Webshop
    Vorname Nachname?

    Vielen Dank.

  6. Guten Morgen

    Vielen Dank für die Rückmeldung.

    Ja, es handelt sich um eine Einzelfirma. Mir war nur nicht ganz klar, ob mein Name zwingend im Firmennamen stehen muss, oder ob mein Name inkl. Vornamen auch unter dem Firmennamen stehen kann.

    Aber so wie ich es nun verstehe, geht dies. Ich kann also folgende Bezeichnung verwenden:

    Fantasiename (z.B. Dreams)
    Vorname/ Nachname (Sarah Muster)
    Adresse

    Diese Angaben muss ich dann auf den Rechnungen und im Impressum angeben.

    Freundliche Grüsse

  7. Pingback: Was ist eine Einzelfirma, ein Einzelunternehmen oder ein Einzelkaufmann resp. ein Selbständigerwerbender genau? Ein rechtlicher Überblick | STARTUPS.CH - clever gründen

  8. Hallo, ich will nächstes Jahr heiraten und den Familiennamen meiner Frau annehmen. Die Firma wird heuer gegründet. Kann ich danach den Firmennamen einfach ändern? Bitte um Info.
    Danke.

    • Guten Tag

      Das kommt auf die Rechtsform drauf an. Bei der Einzelfirma können Sie den Namen relativ einfach anpassen. Falls Ihr Name in der Bezeichnung einer Kapitalgesellschaft (GmbH/AG) steht, dann müssten Sie eine Statutenänderung machen.

      Ihre Firmengründung oder Umwandlung führen Sie am besten über STARTUPS.CH aus! Bei STARTUPS.CH werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell beraten. Sie können sich hier für ein Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen anfordern.

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      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  9. Guten Tag

    Ich möchte eine Einzelfirma Gründen mit dem Ziel einen Onlineshop zu betreiben. Die URL des Shops soll Beispiel (www.saphir.ch) heissen.

    Ich werde bei Handelsregister das Unternehmen mit demselben Nahmen registrieren Saphir, allerdings der Firmeninhaber wird Peter Müller sein.

    Frage: ist es zwingend bei http://www.saphir.ch den Familienamen zu schreiben?

    Und wo muss der Familienname ersichtlich sein
    Freundliche Grüsse

    • Guten Tag Herr Müller

      Nein, in der Internetadresse muss der Familienname nicht ersichtlich sein. Dort sind Sie total frei zu wählen, was Ihnen am besten scheint. Der Familienname muss aber auf allen offiziellen Dokumenten stehen. D.h. auch beim Internetauftritt (evtl. unter Impressum), damit jeder sehen kann, mit welchem Unternehmenstyp er allenfalls Verträge eingeht.

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      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  10. Guten Tag

    Ich habe letztes Jahr einen Firmenamen im Handelsregister eintragen lassen der vorher schon von jemanden anderes verwendet wurde und verwendet wird dieser hat den Namen jedoch nicht im HR eintragen lassen. Jetzt wird gefordert das ich den Namen lösche. Muss ich darauf eingehen?

    • Guten Tag

      Hier kommt es darauf an ob der Name als Marke registriert und verwendet worden ist. Falls es sich um eine Marke handelt, dann müssen Sie noch abklären ob der Schutz in ihrem “Bereich” geltend gemacht werden kann.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  11. Guten Tag

    Ich habe eine Frage zur rechtlichen Lage der Namensvergabe:

    Darf eine Einzelunternehmung “AG” am Ende des Namens haben? Es sieht dann so aus, als ob die Firma eine Aktiengesellschaft wäre, sie ist aber eine Einzelunternehmung.

    Besten Dank

    Viele Grüsse
    Walthari

  12. Guten Tag,

    ich habe vor eine GmbH Firma in Kt. Aargau (z.B. videomedia gmbh) zu registrieren, dass bereits mit dem gleichen Namen als Einzelunternehmen in Genf (videomedia müller) im HR vorhanden ist. Geht das oder muss ich bei meiner Firma noch was dazu einfügen. Beide Firmen haben verschiedene Zwecke.

    Besten Dank
    Marko

    • Guten Tag

      Grundsätzlich ist dies kein Problem. Vor der Gründung müssen aber noch allfällige Markenrechtsansprüche geprüft werden. Falls jemand einen Markenanspruch hat, kann dies sonst später zu Problemen führen.

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      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  13. Guten tag

    Ich habe auch eine frage zum firmennamen. Kann dieser auch ein phantasiename sein und unterhalb zb dem logo steht firmeninhaber karin zeilinger?

    Danke für ihre antwort.

    Mit freundlichen grüssen

    • Guten Tag Frau Zeilinger

      Ja, das ist kein Problem. Beim Handelsregister wird der Name aber auf einer Zeile hinterlegt z.B. “Phantasiename” Zeilinger. Im Logo können Sie aber problemlos variieren. Wichtig ist nur, dass das Logo nicht täuschend ist.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  14. Hallo Herr Regli,

    Annahme: Familienname ist Müller Cute
    Familienname meines Mannes ist Cute

    nun soll eine Webseite “cutegirl8015″ für eine Einzelfirma betrieben werden.

    Ist es zulässig, dass mein Mann eine Einzelfirma unter dem offiziellen Firmennamen “Cute Girl 8015″ führt?

    Freundliche Grüsse,
    Sina

    • Guten Tag

      Grundsätzlich sollte der Firmennamen funktionieren. Es kommt aber noch darauf an, was die Einzelfirma als Zweck definiert haben möchte. Denn die Firmenbezeichnung darf einen Dritten bzgl. Tätigkeitsfeld des Unternehmens nicht täuschen.

      Es würde uns freuen, wenn wir Ihnen bei der Gründung der Einzelfirma behilflich sein dürfen!

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  15. Pingback: Die Wahl des Firmennamens in der Praxis (Teil 1) - STARTUPS.CH | STARTUPS.CH - clever gründen

  16. Guten Tag

    Kann ich bei einer Einzelfirma, auf den Rechnungen,folgendes setzen:

    Psychologische & Mediale Lebensberatung Anya

    Inhaber: A. Baumann

    Oder muss ich den Vornamen ausschreiben?

    Kann ich auch am Schluss der Rechnung: Inhaber A. Baumann nehmen oder zb. Impressum A. Baumann ?

    Oder wie muss das genau sein bitte?

    Danke für Ihre Antwort.

    • Guten Tag Herr Baumann

      Ja, das ist kein Problem. Der Vornamen muss nicht augeschrieben werden. Wichtig ist nur der Familienname. Ich würde diesen wie von Ihnen vorgeschlagen direkt bei der Unternehmensbezeichnung anbringen.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  17. Hallo ,guten Tag

    Istzustand:
    Ist es sinnvoll und nötig sich als Einzelfirma oder GMBh einzutragen wenn man nebenbei ein Massagestudio betriebt?

    Zukunft:
    Was ist wenn man vom Teilzeit zum Vollzeitjob wechselt, also selbständig wird?

    was ist wann ich freiberufliche Partner, Angestellte oder Mitarbeiter habe?

    als Einzelfirma kann ich keinen Fantasie namen benutzen, als GMBh schon?

    Herzlichen dank

    • Guten Tag

      Eine GmbH muss immer im Handelsregister eingetragen werden. Eine Einzelfirma muss erst ab einem Jahresumsatz von CHF 100’000.- im Handelsregister eingetragen werden, wobei ein Eintrag auch bei einem kleineren Umsatz Sinn machen kann.

      Sie können auch als Einzelfirma eine Fantasiebezeichnung wählen, müssen aber immer noch den Familiennamen ebenfalls hinzuschreiben.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

    • Guten Tag

      Sie können immer (egal ob Teilzeit oder Vollzeit) nebenbei eine Einzelfirma oder eine GmbH haben, solange dies mit dem bestehenden Arbeitsvertrag machbar ist. Es spielt auch keine Rolle ob SIe Mitarbeiter haben, diese müssen Sie aber normal bei der SVA anmelden.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  18. Guten Tag

    Ich möchte zu Beginn mit einer Einzelfirma starten und anschliessend in eine GmbH umwandeln (wenn der gewünschte Erfolg eintritt) Damit ich den Namen bei der Gründung der GmbH nicht zu fest abändern muss, würde ich den Firmennamen gerne wie folgt machen: “Firmennamen by Probst” – bei der Gründung der GmbH folglich nur noch “Firmennamen GmbH” Ist dies zulässig?

    Danke für die Antwort.

    Freundliche Grüsse
    Jeannine Probst

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