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	<title>STARTUPS.CH - clever gründen &#187; Steuern &amp; Sozialversicherungen</title>
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	<description>STARTUPS.CH ist die führende Schweizer Plattform für Fimengründungen - hier finden Sie die wichtigsten Informationen und Antworten zu Ihren Fragen.</description>
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		<title>Steuern bei der Aktiengesellschaft (AG) und der GmbH</title>
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		<pubDate>Thu, 08 Jul 2010 06:43:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Walter Regli</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der Aktiengesellschaft sowie auch der GmbH kommen eigene Rechtspersönlichkeit zu. Daher findet eine klare Trennung zwischen der Besteuerung der GmbH/AG und den einzelnen Gesellschafter statt.  Die GmbH/AG wird alleine als juristische Person besteuert, während die Gesellschafter unabhängig davon normal als Privatpersonen Steuern zu zahlen haben. Dies führt zu einer teilweisen wirtschaftlichen Doppelbesteuerung:
Der von der GmbH/AG [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Aktiengesellschaft sowie auch der GmbH kommen eigene Rechtspersönlichkeit zu. Daher findet eine klare Trennung zwischen der Besteuerung der GmbH/AG und den einzelnen Gesellschafter statt.  Die GmbH/AG wird alleine als juristische Person besteuert, während die Gesellschafter unabhängig davon normal als Privatpersonen Steuern zu zahlen haben. Dies führt zu einer teilweisen wirtschaftlichen Doppelbesteuerung:<br />
Der von der GmbH/AG am Ende des Geschäftsjahres erzielte Reingewinn wird zum einen bei der GmbH/AG, zum anderen auch als privates Einkommen bei den Gesellschafter besteuert, wenn diese aufgrund einer Gewinnausschüttung der GmbH/AG eine Dividende (Anteil am Gewinn) beziehen. Von einer Doppelbesteuerung wird gesprochen, weil die Besteuerung des Gewinnes einer GmbH/AG mittelbar auch die Dividende der Gesellschafter schmälert, und diese wiederum aufgrund der Einkommenssteuer natürlicher Personen besteuert wird.<br />
Die gleichen Überlegungen gelten auch für das Eigenkapital der GmbH/AG: Die Gesellschaft muss Kapitalsteuern und der Gesellschafter für den Wert seiner Aktien/Stammanteile Vermögenssteuern bezahlen.<br />
Der Gewinn einer GmbH/AG sowie die Gewinnausschüttung lässt sich aber durch die Lohn- und Reservepolititk beeinflussen.</p>
<p>Ihre Firmengründung führen Sie am besten über <a href="http://www.startups.ch/">STARTUPS.CH</a> aus! Bei STARTUPS.CH  werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell beraten. Sie  können sich <a href="http://www.startups.ch/de/kontakt">hier </a>für ein  Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen anfordern.</p>
<p>Auf <a href="http://www.startups.ch/de/startupstv/category/info">STARTUPS-TV</a> können Sie interessante Filmbeiträge zum Theme “Erfolgreiche  Firmengründung” schauen – mit vielen Informationen, Tipps und Tricks.</p>
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		<title>Besteuerung der Kollektivgesellschaft</title>
		<link>http://blog.startups.ch/besteuerung-der-kollektivgesellschaft/</link>
		<comments>http://blog.startups.ch/besteuerung-der-kollektivgesellschaft/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 23 Jun 2010 05:17:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Walter Regli</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kollektivgesellschaft]]></category>
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		<category><![CDATA[Ausländische Kollektivgesellschaft]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Kollektivgesellschaft ist kein selbständiges Steuersubjekt, d.h. sie ist als Unternehmen selbst nicht steuerpflichtig. Die Einnahmen und nach kantonalem Recht auch die Vermögenswerte der Kollektivgesellschaft sind hingegen von den einzelnen Gesellschaftern anteilsmässig zu versteuern.  Es findet also eine direkte private Besteuerung bei den einzelnen Gesellschaftern aufgrund ihres Einkommens (Lohn, Gewinnanteil, Eigenkapitalzinsen) und ihres Vermögens statt.
Ausländische [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Kollektivgesellschaft ist kein selbständiges Steuersubjekt, d.h. sie ist als Unternehmen selbst nicht steuerpflichtig. Die Einnahmen und nach kantonalem Recht auch die Vermögenswerte der Kollektivgesellschaft sind hingegen von den einzelnen Gesellschaftern anteilsmässig zu versteuern.  Es findet also eine direkte private Besteuerung bei den einzelnen Gesellschaftern aufgrund ihres Einkommens (Lohn, Gewinnanteil, Eigenkapitalzinsen) und ihres Vermögens statt.</p>
<p><strong>Ausländische</strong> Kollektivgesellschaften sind bei wirtschaftlicher Zugehörigkeit steuerpflichtig.  Dies ist der Fall, wenn die Gesellschafter in der Schweiz eine Betriebsstätte unterhalten. Die Einkommens- und Vermögenssteuern werden wie bei der Besteuerung einer juristischen Person erhoben. Die Kollektivgesellschaft wird dabei derjenigen juristischen Person gleichgestellt, die ihr in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht am ähnlichsten ist. Die Kollektivgesellschaft gilt grundsätzlich als ausländisch, wenn die Gesellschafter in der Schweiz nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind. Unbeschränkt steuerpflichtig sind alle Personen, die in der Schweiz steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt haben. Verfügt die Gesellschaft nicht nur über unbeschränkt steuerpflichtige Gesellschafter, tritt neben diese ein weiteres Steuersubjekt, deren Gewinn wie bei einer juristischen Person zu versteuern ist. Dabei wird das Substrat, welches den unbeschränkt steuerpflichtigen Gesellschaftern zuzurechnen ist, von der Besteuerung der ausländischen Kollektivgesellschaft ausgenommen.</p>
<p><span>Ihre Firmengründung führen Sie am besten über <a href="http://www.startups.ch/">STARTUPS.CH</a> aus! Bei STARTUPS.CH  werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell beraten. Sie  können sich <a href="http://www.startups.ch/de/kontakt">hier </a>für ein  Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen anfordern.</span></p>
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		<title>Abgrenzung des Geschäfts- vom Privatvermögen bei der Einzelfirma als Grundlage für die steuerrechtliche Gewinnermittlung</title>
		<link>http://blog.startups.ch/firma-grunden-einzelfirma-steuern-abgrenzung-des-geschafts-vom-privatvermogen/</link>
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		<pubDate>Sat, 27 Mar 2010 07:14:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Walter Regli</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Steuern & Sozialversicherungen]]></category>
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		<description><![CDATA[Der Inhaber einer Einzelfirma hat sowohl für das private wie auch für das geschäftliche Einkommen und Vermögen Steuern zu bezahlen. Für die Ermittlung der geschuldeten Steuer muss das Geschäftsvermögen klar vom Privatvermögen getrennt werden. Bei einer Aktiengesellschaft und GmbH dürfte diese Trennung keine Probleme bereiten.
Jeder Firmeninhaber besitzt neben den Vermögenswerten seines Geschäftes auch private Vermögensgegenstände.  [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Inhaber einer Einzelfirma hat sowohl für das <strong>private </strong>wie auch für das <strong>geschäftliche </strong>Einkommen und Vermögen Steuern zu bezahlen. Für die Ermittlung der geschuldeten Steuer muss das Geschäftsvermögen klar vom Privatvermögen getrennt werden. Bei einer Aktiengesellschaft und GmbH dürfte diese Trennung keine Probleme bereiten.</p>
<p>Jeder Firmeninhaber besitzt neben den Vermögenswerten seines Geschäftes auch private Vermögensgegenstände.  Die Aufspaltung in Geschäfts- und Privatvermögen ist erforderlich, da das Geschäftsvermögen die Grundlage für die steuerrechtliche Gewinnermittlung bildet.  Als <strong>Einzelunternehmer</strong> gelten Sie als selbständig Erwerbstätiger. Ihr Einkommen hängt somit vom Vermögensstandsgewinn ab, d.h. von der Differenz zwischen dem Eigenkapital am Schluss des laufenden und dem Eigenkapital am Schluss des vorangegangenen Geschäftsjahres. Wertveränderungen des Geschäftsvermögens wirken sich unmittelbar einkommensvermehrend oder -mindernd auf das steuerbare Einkommen aus. Demgegenüber hat eine Zu- oder Abnahme im Privatvermögen keinen Einfluss auf das steuerbare Einkommen. Privatentnahmen aus dem Geschäftsvermögen müssen aber zum erzielten Einkommen hinzugerechnet werden. Dafür dürfen Privateinlagen in das Geschäftsvermögen vom Vermögensstandsgewinn abgezogen werden.</p>
<p>Ihre Firmengründung oder Umwandlung einer Einzelfirma führen Sie am besten über <a href="http://www.startups.ch/">STARTUPS.CH</a> aus! Bei STARTUPS.CH werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell beraten. Sie können sich <a href="http://www.startups.ch/de/kontakt">hier </a>für ein Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen anfordern.</p>
<p>Auf <a href="http://www.startups.ch/de/startupstv/category/info">STARTUPS-TV</a> können Sie interessante Filmbeiträge zum Thema “Erfolgreiche Firmengründung” schauen – mit vielen Informationen, Tipps und Tricks.</p>
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		<title>Besteuerung als Holding in der Schweiz (Holdinggesellschaft/Schweizer Holding)</title>
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		<pubDate>Mon, 15 Feb 2010 06:32:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Walter Regli</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Holding im Sinne des Steuerrechts ist eine Kapitalgesellschaft (AG oder GmbH) oder Genossenschaft, welche hauptsächlich Beteiligungen an anderen Unternehmen hält und selber keine Geschäftstätigkeit ausübt. Die Detailregelung ist den Kantonen überlassen, die Bedingungen für eine steuerliche Qualifikation als Holding sind jedoch überall in etwa folgende:
- Die Tätigkeit als Holding (dauerndes Verwalten von Beteiligungen) ist [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Holding im Sinne des Steuerrechts ist eine Kapitalgesellschaft (AG oder GmbH) oder Genossenschaft, welche hauptsächlich Beteiligungen an anderen Unternehmen hält und selber keine Geschäftstätigkeit ausübt. Die Detailregelung ist den Kantonen überlassen, die Bedingungen für eine steuerliche Qualifikation als Holding sind jedoch überall in etwa folgende:</p>
<p>- Die Tätigkeit als Holding (dauerndes Verwalten von Beteiligungen) ist im Zweck der Gesellschaft verankert (Statuten, Handelsregistereintrag).</p>
<p>- Der Holdingzweck wird auch tatsächlich verfolgt, d.h. die Gesellschaft hält wirklich massgebliche Beteiligungen an anderen Kapitalgesellschaften (Aktien oder GmbH-Stammanteile) oder Genossenschaften (Genossenschaftsanteile). Beteiligungen an Personengesellschaften gelten nicht als Beteiligungen in diesem Sinn. Bei Streubesitz (diverse kleine Anteile an verschiedenen Geselschaften) und/oder wenn die Beteiligungen nur kurz gehalten und dann wider verkauft werden sind die Bedingungen ebenfalls nicht erfüllt.</p>
<p>- Langfristig bestehen 2/3 der Aktiven der Bilanz aus Beteiligungen. Alternativ können auch regelmässig 2/3 der Erträge aus den Beteiligungen stammen.</p>
<p>- Es wird keine Geschäftstätigkeit in der Schweiz ausgeübt sondern höchstens Nebentätigkeiten von untergeordneter Bedeutung. Zulässig sind somit u.a. Vermögensverwaltung (z.B. Anlage der flüssigen Mittel), Konzernleitungsfunktionen (z.B. zentrale Rechts- und Steuerabteilung oder Vergabe von Darlehen an Tochtergesellschaften) und Geschäftstätigkeiten im Ausland. Unzulässig sind gewerbliche oder industrielle Tätigkeiten (z.B. Betreiben einer Fabrik).</p>
<p>Eine Holding bezahlt auf kantonaler Ebene keine Gewinnsteuern und reduzierte Kapitalsteuern. Auf Bundesebene ist die Gewinnsteuer normal zu entrichten (8.5%), diese wird jedoch durch den Mechanismus des sogenannten Beteiligungsabzuges  reduziert. <strong>Faktisch bleiben in einer Holding die Erträge aus Beteiligungen in der Regel steuerfrei.</strong> Der Grund dafür liegt darin, dass die Tochtergesellschaften ihren Gewinn ja bereits versteuern. Würden die ausgeschütteten Dividenden in der Holding erneut besteuert, käme es zu einer doppelten Belastung der gleichen Gewinne, was volkswirtschaftlich schlecht ist und darum vermieden werden soll.</p>
<p>Wie bereits erwähnt ist die beschriebene Holding keine Rechtsform sondern ein steuerlicher Status. Der Holdingstatus kann sowohl von Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) als auch Genossenschaften und teilweise sogar von Stiftungen beantragt werden. Der Antrag erfolgt in der Regel auf der jählichen Steuererklärung der Gesellschaft. Zur Absicherung in komplexen Fälen kann von den Steuerbehörden auch eine verbindliche Auskunft eingeholt werden (sogenanntes Ruling).</p>
<p>Klassische Holdingdomizile in der Deutschschweiz sind die Kantone Zug und Schwyz. Eine Holding ist aber grundsätzlich in jedem Kanton möglich.</p>
<p>Ihre Firmengründung oder Umwandlung führen Sie am besten über <a href="http://www.startups.ch/">STARTUPS.CH</a> aus! Bei STARTUPS.CH werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell beraten. Sie können sich <a href="http://www.startups.ch/de/kontakt">hier </a>für ein Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen anfordern.</p>
<p>Auf <a href="http://www.startups.ch/de/startupstv/category/info">STARTUPS-TV</a> können Sie interessante Filmbeiträge zum Thema &#8220;Erfolgreiche Firmengründung&#8221; schauen &#8211; mit vielen Informationen, Tipps und Tricks.</p>
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		</item>
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		<title>Wieviel Gewinnsteuern und Kapitalsteuer zahlt eine Schweizer GmbH oder AG für das Jahr 2009? Wie hoch sind die Steuersätze in der Schweiz?</title>
		<link>http://blog.startups.ch/wieviel-gewinn-und-kapitalsteuer-zahlt-eine-gmbh-oder-ag/</link>
		<comments>http://blog.startups.ch/wieviel-gewinn-und-kapitalsteuer-zahlt-eine-gmbh-oder-ag/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 04 Jan 2010 07:00:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Walter Regli</dc:creator>
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		<description><![CDATA[AG und GmbH werden beide als juristische Person besteuert. Dabei ist zwischen der direkten Bundessteuer und den kantonalen und kommunalen Steuern zu unterscheiden. Gewinnsteuern verlangen Bund, Kanton und je nach Kanton auch Gemeinden. Kapitalsteuern existieren nur noch auf kantonaler und kommunaler Ebene.
Der Steuersatz bei der direkten Bundessteuer auf den Gewinn von juristischen Personen beträgt schweizweit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>AG und GmbH werden beide als juristische Person besteuert. Dabei ist zwischen der direkten Bundessteuer und den kantonalen und kommunalen Steuern zu unterscheiden. Gewinnsteuern verlangen Bund, Kanton und je nach Kanton auch Gemeinden. Kapitalsteuern existieren nur noch auf kantonaler und kommunaler Ebene.</p>
<p>Der Steuersatz bei der direkten Bundessteuer auf den Gewinn von juristischen Personen beträgt schweizweit 8.5%.</p>
<p>Der Gewinnsteuersatz für den Kanton und die Stadt Zürich beträgt 2009 18.3%, der Kapitalsteuersatz 0.17%. Zum Vergleich sei der Kanton und Stadt Zug erwähnt: Der Gewinnsteuersatz beträgt dort 2009 bis CHF 100&#8242;000 nur rund 6%, der Kapitalsteuersatz nur 0.05%.  Die Steuersätze unterliegen somit grossen kantonalen Unterschieden.</p>
<p>Dies gibt insgesamt für eine GmbH in Zürich 2009 eine Steuerbelastung von rund 26.3% auf den Gewinn und 0.17% auf das Kapital. Eine Gesellschaft in Zug hingegen unterliegt 2009 einem Gewinnsteuersatz von total ca. 12.5% (bis zu einem Gewinn von CHF 100&#8242;000) und einem Kapitalsteuersatz von 0.05%.</p>
<p>Dazu ein vereinfachtes Beispiel mit obigen Sätzen: Die Papier AG hat 2009 einen Gewinn von 50&#8242;000 erwirtschaftet und hat ein Kapital von CHF 500&#8242;000. In Zug müsste sie 2009 CHF 3&#8242;035 an kantonalen Gewinnsteuern und CHF 381 an Kapitalsteuern zahlen. Hätte sie den Sitz in Zürich, müsste sie mit dem gleichen Ergebnis CHF 8918 an kantonalen Gewinnsteuern und CHF 836 an Kapitalsteuern zahlen. In beiden Fällen ist zusätzlich die direkte Bundessteuer auf den Gewinn von CHF 4&#8242;250 fällig.</p>
<p>Für Details zur Steuerberechnung haben die meisten kantonalen Steuerverwaltungen einen Steuerrechner auf ihrer Homepage eingerichtet oder bieten vorbereitete Excel-Dokumente zum selber rechnen an. Dabei ist aber zu beachten, dass die Ergebnisse der Kalkulatoren in der Regel nicht 100%ig exakt sind, die Abweichungen sind jedoch in der Regel kaum von belang. Folgend einige Links zum selber rechnen:</p>
<ul>
<li><a href="http://www.ag.ch/steueramt/de/pub/angebote/steuerberechnungen.php" target="_blank">Steuerrechner AG</a></li>
<li><a href="http://www.fin.be.ch/site/sv-steuerverwaltung/sv-service/sv-service-online-steuerberechnungen/sv-service-online-steuerberechnungen-juristische-personen.htm" target="_blank">Steuerrechner BE</a></li>
<li><a href="http://www.steuerverwaltung.bs.ch/tools/steuerrechner-jp-2008.htm">Steuerrechner BS</a></li>
<li><a href="http://www.gr.ch/DE/INSTITUTIONEN/VERWALTUNG/DFG/STV/DIENSTLEISTUNGEN/STEUERBERECHNUNG/Seiten/berechnung_jur.aspx" target="_blank">Steuerrechner GR</a></li>
<li><a href="http://www.steuernluzern.ch/steuerkalkulatoren" target="_blank">Steuerrechner LU</a></li>
<li><a href="http://www.steuerverwaltung.bs.ch/tools/steuerrechner-jp-2008.htm"></a><a href="http://www.steuern.sg.ch/home/sachthemen/eservices/steuerkalkulator1.html" target="_blank">Steuerrechner SG</a></li>
<li><a href="http://www.sh.ch/Berechnungstabellen.681.0.html#" target="_blank">Steuerrechner SH</a></li>
<li><a href="http://www.old.so.ch/extappl/steuerrechner/index.htm">Steuerrechner SO</a></li>
<li><a href="http://www.sz.ch/xml_1/internet/de/application/d4/d928/d24243/d592/d2434/p2438.cfm">Steuerrechner SZ</a></li>
<li><a href="http://hosting.tg.ch/TG/kalkulatoren/kalkulatoren/calc_03_gew.html">Steuerrechner TG</a></li>
<li><a href="http://cgi.zug.ch/cgi/tax/jp/kapginn.cgi?Steuerart=Ordentliche%20Besteuerung&amp;Jahr=2009" target="_blank">Steuerrechner ZG</a></li>
<li><a href="http://cgi.zug.ch/cgi/tax/jp/kapginn.cgi?Steuerart=Ordentliche%20Besteuerung&amp;Jahr=2009" target="_blank"></a><a href="http://www.steueramt.zh.ch/html/steuerberechnung/juristische_personen.htm" target="_blank">Steuerrechner ZH</a></li>
</ul>
<p><span><br />
Ihre Firmengründung oder Umwandlung führen Sie am besten über <a href="http://www.startups.ch/">STARTUPS.CH</a> aus! Bei STARTUPS.CH werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell beraten. Sie können sich <a href="http://www.startups.ch/de/kontakt">hier </a>für ein Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen anfordern.<br />
</span><br />
Auf <a href="http://www.startups.ch/de/startupstv/category/info">STARTUPS-TV</a> können Sie interessante Filmbeiträge zum Thema &#8220;Erfolgreiche Firmengründung&#8221; schauen &#8211; mit vielen Informationen, Tipps und Tricks.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Anhebung des Mehrwertsteuersatzes per 1. Januar 2011 (nicht per 2010!)</title>
		<link>http://blog.startups.ch/anhebung-des-mehrwertsteuersatzes-per-1-januar-2011-nicht-2010/</link>
		<comments>http://blog.startups.ch/anhebung-des-mehrwertsteuersatzes-per-1-januar-2011-nicht-2010/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 28 Nov 2009 10:49:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michele Blasucci</dc:creator>
				<category><![CDATA[Häufige Fragen]]></category>
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		<description><![CDATA[Wie wir bereits berichtet haben, tritt per 1. Januar 2010 das neue Mehrwertsteuergesetz in Kraft (vgl. Blogbeitrag).
Wir möchten hier darauf hinweisen, dass dies nicht mit der Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes zusammenhängt (Abstimmung vom letzten September). Der Mehrwertsteuersatz wird erst per 1. Januar 2011 erhöht. Der Regelsatz beträgt dann neu nicht mehr 7.6% sondern 8%.  Für das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie wir bereits berichtet haben, tritt per 1. Januar 2010 das neue Mehrwertsteuergesetz in Kraft (vgl.<a href="neues-mehrwertsteuergesetz-mwstg-2010-update" target="_blank"> Blogbeitrag</a>).</p>
<p>Wir möchten hier darauf hinweisen, dass dies nicht mit der Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes zusammenhängt (Abstimmung vom letzten September). <strong>Der Mehrwertsteuersatz wird erst per 1. Januar 2011 erhöht</strong>. Der Regelsatz beträgt dann neu nicht mehr 7.6% sondern 8%.  <strong>Für das kommende Jahr 2010 gelten noch immer die bekannten normalen Steuersätze.</strong> Auf eine Erhöhung bereits im 2010 wurde bewusst verzichtet, da man die Wirtschaft momentan nicht stärker belasten wollte. Per 1. Januar 2010 ändern sich aber u.a. die Voraussetzungen für die Steuerpflicht (Umsatzgrenzen; vgl. <a href="neues-mehrwertsteuergesetz-mwstg-2010-update" target="_blank">Blogbeitrag</a>).</p>
<p>Ihre Firmengründung oder Umwandlung führen Sie am besten über <a href="http://www.startups.ch/">STARTUPS.CH</a> aus! Bei STARTUPS.CH werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell beraten. Sie können sich <a href="http://www.startups.ch/de/kontakt">hier </a>für ein Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen anfordern.</p>
<p>Auf <a href="http://www.startups.ch/de/startupstv/category/info">STARTUPS-TV</a> können Sie interessante Filmbeiträge zum Thema &#8220;Erfolgreiche Firmengründung&#8221; schauen &#8211; mit vielen Informationen, Tipps und Tricks</p>
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		<title>Steuererklärung 2009: Muss bei einem Start Ende 2009 bereits eine Steuererklärung 2009 ausgefüllt und eingereicht werden?</title>
		<link>http://blog.startups.ch/verlangerters-geschaftsjahr/</link>
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		<pubDate>Sat, 17 Oct 2009 07:09:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michele Blasucci</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wenn Sie in der zweiten Jahreshälfte 2009 Ihre Firma (GmbH oder Aktiengesellschaft) gründen, so erhalten Sie Anfangs 2010 bereits eine Steuererklärung.
Sie haben grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
1. Steuererklärung zurücksenden mit der Bemerkung: “noch keine Umsätze”
Dies dürfen Sie machen, falls Sie im 2009 noch keine oder nur sehr geringe Umsätze hatten. Dies wird in der Praxis von den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn Sie in der zweiten Jahreshälfte 2009 Ihre Firma (GmbH oder Aktiengesellschaft) gründen, so erhalten Sie Anfangs 2010 bereits eine Steuererklärung.</p>
<p>Sie haben grundsätzlich zwei Möglichkeiten:</p>
<p><strong>1. Steuererklärung zurücksenden mit der Bemerkung: “noch keine Umsätze”</strong><br />
Dies dürfen Sie machen, falls Sie im 2009 noch keine oder nur sehr geringe Umsätze hatten. Dies wird in der Praxis von den Steuerämtern so akzeptiert und zur Kenntnis genommen.</p>
<p><strong>2. Langes Geschäftsjahr machen</strong><br />
Sie dürfen grundsätzlich im ersten Geschäftsjahr ein “verlängertes Geschäftsjahr machen”. Dies darf je nach Kanton maximal 15 oder auch bis zu 23 Monaten betragen; beispielsweise vom 1.11.2009 – 31.12.2010 (18 Monate). Informieren Sie sich am besten bei der Steuerbehörde Ihres Kantons, das geht per Telefon ganz unkompliziert. In diesem Fall reicht ein Schreiben (oder ein Anruf) beim Steueramt mit der Nachricht, dass Sie ein verlängertes Geschäftsjahr machen.</p>
<p>Ihre Firmengründung oder Umwandlung führen Sie am besten über <a href="http://www.startups.ch/">STARTUPS.CH</a> aus! Bei STARTUPS.CH werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell beraten. Sie können sich <a href="http://www.startups.ch/de/kontakt">hier</a> für ein Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen anfordern.</p>
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		<title>Besteuerung als Domizilgesellschaft in der Schweiz</title>
		<link>http://blog.startups.ch/besteuerung-domizilgesellschaft-schweiz/</link>
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		<pubDate>Thu, 08 Oct 2009 15:27:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michele Blasucci</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die &#8220;Domizilgesellschaft&#8221; ist eine Bezeichnung aus dem Steuerrecht. Domizilgesellschaften üben in der Schweiz keine Geschäftstätigkeit sondern nur eine Verwaltungstätigkeit aus und darum wird ihr Gewinn auf kantonaler Stufe tiefer besteuert als normalerweise bei Gesellschaften üblich. Konkret werden Erträge aus Beteiligungen (Dividenden, o.ä.) nicht besteuert und Einkünfte aus dem Ausland nur reduziert (je nach Kanton und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die <strong>&#8220;Domizilgesellschaft&#8221; ist eine Bezeichnung aus dem Steuerrecht</strong>. Domizilgesellschaften üben in der Schweiz keine Geschäftstätigkeit sondern nur eine Verwaltungstätigkeit aus und darum wird ihr<strong> Gewinn auf kantonaler Stufe tiefer besteuert</strong> als normalerweise bei Gesellschaften üblich. Konkret werden Erträge aus Beteiligungen (Dividenden, o.ä.) nicht besteuert und Einkünfte aus dem Ausland nur reduziert (je nach Kanton und Gesellschaft auch gar nicht).  Erträge aus der Schweiz werden normal besteuert.<br />
Die Detailregelung ist den Kantonen überlassen und darum sehr unterschiedlich. Nachfolgend haben wir darum einige allgemeine Informationen zusammengestellt, im Einzelfall muss jedoch immer die exakte Regelung im betroffenen Kanton analysiert werden.</p>
<p>Erlaubt sind bei Domizilgesellschaften nur Verwaltungstätigkeiten wie z.B. das Verwalten des bereits bestehenden Vermögens und Hilfstätigkeiten wie Fakturierung und Inkasso. Nicht erlaubt, weil sie als Geschäftstätigkeiten gelten, sind u.a. Handelgeschäfte, Beratung und Werbung. Erlaubt ist es jedoch, sogenannte Ausland-Ausland Geschäfte zu tätigen, d.h. Waren im Ausland zu kaufen und auch direkt wieder dorthin zu verkaufen (daraus ergibt sich keine Geschäftstätigkeit in der Schweiz). Wenn die Gesellschaft nur Vermögen verwaltet, darf der Eigentümer der Gesellschaft nicht in der Schweiz wohnen. Bei Ausland-Ausland Geschäften darf der Eigentümer in der Schweiz wohnen.</p>
<p>Die Beantragung des Status als Domizilgesellschaft ist auf zwei Arten möglich:</p>
<p>a) Es kann ein sogenanntes Steuerruling beim kantonalen Steueramt eingeholt werden. Dazu muss die beabsichtigte Tätigkeit schriftlich genau dargelegt werden, die Steuerbehörden bestätigen dann, dass bei der beschriebenen Tätigkeit das Unternehmen zukünftig als Domizilgesellschaft besteuert wird.</p>
<p>b)  In gewissen Kantonen ist eine Beantragung über die Steuererklärung ebenfalls möglich. So muss z.B. im Kanton Zürich das Hilfsblatt E entsprechend ausgefüllt werden. Auf der Rückseite der Steuererklärung unter Bemerkungen ist kurz ein Antrag auf Besteuerung als Domizilgesellschaft zu formulieren und auf einem Beiblatt die genaue Tätigkeit zu beschreiben.</p>
<p><em>Der Status als Domizilgesellschaft hängt somit nur von der steuerlichen Beurteilung ab. </em><em>Die eigentliche Rechtsform ist davon unabhängig. </em>Für eine Domizilgesellschaft eignet sich sowohl eine Aktiengesellschaft (AG), als auch eine GmbH, eine Genossenschaft oder eine Stiftung. Gesellschaften mit c/o Adressen erhalten den Status je nach Kanton ebenfalls. Personengesellschaften können diesen Status jedoch nicht beantragen.</p>
<p>Ihre Firmengründung oder Umwandlung führen Sie am besten über <a href="http://www.startups.ch/">STARTUPS.CH</a> aus! Bei STARTUPS.CH werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell beraten. Sie können sich <a href="http://www.startups.ch/de/kontakt">hier </a>für ein Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen anfordern.</p>
<p>Auf <a href="http://www.startups.ch/de/startupstv/category/info">STARTUPS-TV</a> können Sie interessante Filmbeiträge zum Thema &#8220;Erfolgreiche Firmengründung&#8221; schauen &#8211; mit vielen Informationen, Tipps und Tricks.</p>
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		<title>Neues Mehrwertsteuergesetz (MWSTG) per 1. Januar 2010 &#8211; Änderung bei der Steuerpflicht: Neu erst ab CHF 100&#8242;000 Umsatz steuerpflichtig!</title>
		<link>http://blog.startups.ch/neues-mehrwertsteuergesetz-mwstg-2010-update/</link>
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		<pubDate>Sat, 19 Sep 2009 08:06:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michele Blasucci</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Diesen Sommer wurde vom Parlament das neue Mehrwertsteuergesetz verabschiedet. Es hat insbesondere zum Ziel die Mehrwertsteuer zu vereinfachen und dadurch Unternehmen zu entlasten. Die Details aller Änderungen sowie insbesondere die genaue Umsetzung in der Praxis ist in vielen Fällen noch nicht ganz klar.
Die wichtigste Neuerung betrifft die Frage der Mehrwertsteuerpflicht: Neu ist grundsätzlich jedes Unternehmen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Diesen Sommer wurde vom Parlament das neue Mehrwertsteuergesetz verabschiedet. Es hat insbesondere zum Ziel die Mehrwertsteuer zu vereinfachen und dadurch Unternehmen zu entlasten. Die Details aller Änderungen sowie insbesondere die genaue Umsetzung in der Praxis ist in vielen Fällen noch nicht ganz klar.</p>
<p>Die <em>wichtigste Neuerung</em> betrifft die Frage der Mehrwertsteuerpflicht: <strong>Neu ist grundsätzlich jedes Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig, jedoch ist man bis zu einem jährlichen Umsatz von CHF 100&#8242;000 von der Mehrwertsteuer befreit.</strong> Die alten Grenzen von CHF 75&#8242;000 Umsatz resp. CHF 4&#8242;000 Steuerbetrag pro Jahr (<a href="mehrwertsteuerpflicht-wer-muss-mehrwertsteuer-mwst-abrechnen/" target="_blank">vgl. früheren Blogbeitrag zur Steuerpflicht</a>) werden dadurch ersetzt. Ebenfalls neu ist, dass man sich auch bei einem Umsatz von unter CHF 100&#8242;000 der Mehrwertsteuer unterstellen kann, d.h.<strong> man kann auf die Befreiung verzichten.</strong> Dies ist sogar möglich wenn das Unternehmen noch gar keine Umsätze erzielt, also z.B. in der Aufbauphase. Will man sich freiwillig unterstellen so hat man dies der eidgenössischen Steuerbehörde zu melden. Die Unterstellung gilt dann für ein Jahr. Wer aufgrund der neuen Umsatzgrenze nicht mehr steuerpflichtig ist (z.B. bei einem Umsatz von CHF 85&#8242;000) und sich auch nicht frewillig unterstellen will muss dies bis zum 31. Januar der eidgenössischen Steuerbehörde mitteilen.</p>
<p>Unsere Kunden können sich bei Fragen gerne an uns wenden. Bis dahin verweisen wir gerne auf die <a href="http://www.estv.admin.ch/mwst/themen/00955/00956/index.html?lang=de" target="_blank">Homepage der Eidgenössischen Steuerverwaltung</a> auf welcher sich auch nachfolgendes Ablaufschema zur Abklärung der Steuerpflicht findet:</p>
<p><img title="Mehrwertsteuerpflicht ab 1.1.2010" src="http://www.estv.admin.ch/mwst/themen/00955/00956/index.html?lang=de&amp;image=NHzLpZeg7t,lnp6I0NTU042l2Z6ln1acy4Zn4Z2qZpnO2Yuq2Z6gpJCDd3t6gWym162bpYbqjKbNpKCVm67p" alt="" width="515" height="457" /></p>
<p>Ihre Firmengründung oder Umwandlung führen Sie am besten über <a href="http://www.startups.ch/">STARTUPS.CH</a> aus! Bei STARTUPS.CH werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell beraten. Sie können sich <a href="http://www.startups.ch/de/kontakt">hier </a>für ein Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen anfordern.</p>
<p>Auf <a href="http://www.startups.ch/de/startupstv/category/info">STARTUPS-TV</a> können Sie interessante Filmbeiträge zum Thema &#8220;Erfolgreiche Firmengründung&#8221; schauen &#8211; mit vielen Informationen, Tipps und Tricks</p>
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		</item>
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		<title>Wie funktioniert die Mehrwertsteuer (MwSt) inkl. Vorsteuerabzug?</title>
		<link>http://blog.startups.ch/funktionsweise-mehrwertsteuer-vorsteuerabzug/</link>
		<comments>http://blog.startups.ch/funktionsweise-mehrwertsteuer-vorsteuerabzug/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 05 Aug 2009 13:20:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michele Blasucci</dc:creator>
				<category><![CDATA[Häufige Fragen]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern & Sozialversicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Allphasen-Nettoumsatzsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Funktion]]></category>
		<category><![CDATA[Funktionsweise]]></category>
		<category><![CDATA[Mehrwert]]></category>
		<category><![CDATA[Mehrwertsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Mehrwertsteuerpflicht]]></category>
		<category><![CDATA[mehrwertsteuerpflichtig]]></category>
		<category><![CDATA[Nettoumsatzsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Vorsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Vorsteuerabzug]]></category>

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		<description><![CDATA[Mit der Mehrwertsteuer wird, wie der Name bereits sagt, den Mehrwert besteuert. Das illustriert sich am besten an einem vereinfachten Beispiel:
Die Hemden AG importiert Hemden aus Italien für CHF 100 das Stück. Auf diese CHF 100 pro Stück sind 7.6% Mehrwertsteuer zu bezahlten (CHF 7.6). Später verkauft die Hemden AG die Importe für CHF 150 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mit der Mehrwertsteuer wird, wie der Name bereits sagt, den Mehrwert besteuert. Das illustriert sich am besten an einem vereinfachten Beispiel:</p>
<p>Die Hemden AG importiert Hemden aus Italien für CHF 100 das Stück. Auf diese CHF 100 pro Stück sind 7.6% Mehrwertsteuer zu bezahlten (CHF 7.6). Später verkauft die Hemden AG die Importe für CHF 150 das Stück an diverse Modegeschäfte weiter. Zusätzlich muss die AG nun 7.6% Mehrwertsteuer auf den Preis von CHF 150 verlangen (CHF 11.4). An die Steuerverwaltung muss die Hemden AG nun CHF 11.4 minus die beim Import bereits bezahlten CHF 7.6 (Vorsteuer) abliefern, also CHF 3.8. Somit wurde letzlich nur der Mehrwert, d.h. die CHF 50 Aufschlag der Hemden AG, besteuert (7.6% von CHF 50 sind CHF 3.8). Die folgende Tabelle zeigt das nochmals in der Übersicht:</p>
<p style="text-align: center;"></p>
<table class="wptable rowstyle-alt" id="wptable-3"  cellspacing="1">
	<thead>
	<tr>
		<td style="width:80px" >&nbsp;</td>
		<th class="sortable" style="width:60px" align="center">Betrag</th>
		<th class="sortable" style="width:60px" align="center">MwSt</th>
	</tr>
	</thead>
	<tr>
		<td style="width:80px" align="left">Import</td>
		<td style="width:60px" align="center">100</td>
		<td style="width:60px" align="center">7.6</td>
	</tr>
	<tr class="alt">
		<td style="width:80px" align="left">Verkauf</td>
		<td style="width:60px" align="center">150</td>
		<td style="width:60px" align="center">11.4</td>
	</tr>
	<tr>
		<td style="width:80px" align="left">Mehrwert</td>
		<td style="width:60px" align="center">50</td>
		<td style="width:60px" align="center">3.8</td>
	</tr>
</table><p>
</p>
<p>Die Hemden AG kann nun aber nicht nur die Mehrwertsteuer auf dem Importpreis (CHF 7.6) als Vorsteuer abziehen, sondern auch die Mehrwertsteuer auf allen anderen Leistungen die sie eingekauft hat, um den Mehrwert von CHF 50 zu erarbeiten. Das könnten zum Beispiel die Kosten für Transportfahrzeuge, Liegenschaften und Lagermaterial sein. Die Mehrwertsteuer auf all diesen Auslagen kann die Hemden AG als Vorsteuer abziehen, was den Steuerbetrag weiter senkt.</p>
<p>Experten sprechen im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer von einer &#8220;Allphasen-Nettoumsatzsteuer mit Vorsteuerabzug&#8221;.<br />
&#8220;Allphasen&#8221; weil die Steuer in jeder Phase des Wertschöpfungsprozesses erhoben wird. Das heisst in unserem Fall müssen nun die Modegeschäfte wiederum gleich wie die Hemden AG für sich die Mehrwertsteuer abrechnen, inkl. Vorsteuerabzug.<br />
&#8220;Nettoumsatzsteuer&#8221; weil sie auf dem Nettobetrag der Leistung, also den Betrag ohne MwSt geschuldet ist. Der Bruttobetrag wäre der Betrag inkl. MwSt. Wie oben gezeigt muss die Hemden AG auf CHF 150 7.6% MwSt zuschlagen, nicht auf CHF 161.4 (dem Verkaufbetrag inkl. MwSt).<br />
&#8220;Mit Vorsteuerabzug&#8221; meint, dass die für den Mehrwert bezahlte Mehrwertsteuer als Vorsteuer abgezogen werden kann (vgl. Bsp. oben).</p>
<p>Ihre Firmengründung oder Umwandlung führen Sie am besten über <a href="http://www.startups.ch/">STARTUPS.CH</a> aus! Bei STARTUPS.CH werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell beraten. Sie können sich <a href="http://www.startups.ch/de/kontakt">hier </a>für ein Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen anfordern.</p>
<p>Auf <a href="http://www.startups.ch/de/startupstv/category/info">STARTUPS-TV</a> können Sie interessante Filmbeiträge zum Theme &#8220;Erfolgreiche Firmengründung&#8221; schauen &#8211; mit vielen Informationen, Tipps und Tricks.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://blog.startups.ch/funktionsweise-mehrwertsteuer-vorsteuerabzug/feed/</wfw:commentRss>
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		</item>
	</channel>
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