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	<title>STARTUPS.CH - clever gründen &#187; Häufige Fragen</title>
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	<description>STARTUPS.CH ist die führende Schweizer Plattform für Fimengründungen - hier finden Sie die wichtigsten Informationen und Antworten zu Ihren Fragen.</description>
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		<title>Wo und wie kann ich meinen Titel (z.B. Doktortitel) eintragen lassen?</title>
		<link>http://blog.startups.ch/wo-und-wie-kann-ich-meinen-titel-z-b-doktortitel-eintragen-lassen/</link>
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		<pubDate>Tue, 04 May 2010 06:47:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Walter Regli</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Häufige Fragen]]></category>
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		<description><![CDATA[Akademische Titel können zunächst einmal bei den Personalien im Handelsregister eingetragen werden. Dazu braucht es eine gewöhnliche Kopie des Diploms.
Möchte man den Titel im Firmennamen haben, bedarf es einer beglaubigten Kopie des Diploms. Beglaubigungen können bei öffentlichen Urkundspersonen eingeholt werden.  Zuständig dafür sind kantonale Behörden. In den meisten Kantonen ist dies der Notar.
Die Kopien sind [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Akademische Titel können zunächst einmal bei den Personalien im Handelsregister eingetragen werden. Dazu braucht es eine gewöhnliche Kopie des Diploms.</p>
<p>Möchte man den Titel im Firmennamen haben, bedarf es einer beglaubigten Kopie des Diploms. Beglaubigungen können bei öffentlichen Urkundspersonen eingeholt werden.  Zuständig dafür sind kantonale Behörden. In den meisten Kantonen ist dies der Notar.</p>
<p>Die Kopien sind mit Ihrem Begehren beim zuständigen kantonalen Handelsregisteramt einzureichen.</p>
<p>Ihre Firmengründung oder Umwandlung einer Einzelfirma führen Sie am besten über <a href="http://www.startups.ch/">STARTUPS.CH</a> aus! Bei STARTUPS.CH werden Sie vor, während und nach Ihrer Firmengründung professionell beraten. Sie können sich <a href="http://www.startups.ch/de/kontakt">hier </a>für ein Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen anfordern.</p>
<p>Auf <a href="http://www.startups.ch/de/startupstv/category/info">STARTUPS-TV</a> können Sie interessante Filmbeiträge zum Thema “Erfolgreiche Firmengründung” schauen – mit vielen Informationen, Tipps und Tricks.</p>
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		<title>Selbständigkeit und Teilzeitpensum als Arbeitnehmer &#8211; Vor- und Nachteile</title>
		<link>http://blog.startups.ch/selbstandigkeit-und-teilzeitpensum-als-arbeitnehmer-vor-und-nachteile/</link>
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		<pubDate>Thu, 22 Apr 2010 05:28:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Walter Regli</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Nachteile:
Unter Umständen kann es zu Komplikationen mit Ihrem Arbeitgeber kommen (vgl. Blog-Beitrag). Auch besteht die Gefahr, dass Sie sich überlasten, was sich auf beide Tätigkeiten negativ auswirkt. Ferner können Sie Ihr Unternehmen weniger schnell aufbauen und es ist kein rascher Markteintritt möglich. Dies ist aber abhängig von den Produkten und/oder Dienstleistungen, welche Sie anbieten und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nachteile:</p>
<p>Unter Umständen kann es zu Komplikationen mit Ihrem Arbeitgeber kommen (vgl. <a href="http://blog.startups.ch/firma-grunden-selbstandigkeit-grundungsplane-und-anstellungsverhaltnis" target="_blank">Blog-Beitrag</a>). Auch besteht die Gefahr, dass Sie sich überlasten, was sich auf beide Tätigkeiten negativ auswirkt. Ferner können Sie Ihr Unternehmen weniger schnell aufbauen und es ist kein rascher Markteintritt möglich. Dies ist aber abhängig von den Produkten und/oder Dienstleistungen, welche Sie anbieten und muss nicht unbedingt ein Nachteil sein. Ein weiterer Nachteil ist, dass Sie gegenüber den Kunden Ihres Unternehmens aufgrund Ihrer Anstellung nur beschränkt persönlich verfügbar sind.  Das kann bei den Kunden den Eindruck wecken, die Gesellschaft sei nicht seriös.</p>
<p>Vorteile:</p>
<p>Sie gehen nicht das gleich hohe Risiko ein wie jemand, der mit beiden Füssen den Weg der Selbständigkeit betritt. Der Lohn Ihres Arbeitgebers ist grundsätzich gesichert, was hilft, Existenzängste zu mindern. Der Einstieg in die Selbständigkeit ist sanfter. Sie sind nicht von heute auf morgen auf sich alleine gestellt. Auch profitieren Sie im Rahmen Ihrer Anstellung von arbeitsrechtlichen Vorteilen wie z.B. bezahlte Ferien, Lohn bei Ausfall wegen Krankheit und Kündigungsschutz.</p>
<p>Ihre Firmengründung oder Umwandlung führen Sie am besten über <a href="http://www.startups.ch/">STARTUPS.CH</a> aus! Bei STARTUPS.CH werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell beraten. Sie können sich <a href="http://www.startups.ch/de/kontakt">hier </a>für ein Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen anfordern.</p>
<p>Auf <a href="http://www.startups.ch/de/startupstv/category/info">STARTUPS-TV</a> können Sie interessante Filmbeiträge zum Thema “Erfolgreiche Firmengründung” schauen – mit vielen Informationen, Tipps und Tricks.</p>
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		<title>Gründungspläne und Anstellungsverhältnis</title>
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		<pubDate>Sun, 11 Apr 2010 06:42:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Walter Regli</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Eine Firma kann auch während eines Anstellungsverhältnisses (Vollzeit oder Teilzeit) gegründet werden. Dagegen spricht grundsätzlich nichts. Problematisch wird es, wenn Sie mit Ihrer Gesellschaft Ihren Arbeitgeber konkurrenzieren.  Lesen Sie Ihren Arbeitsvertrag gründlich durch. Es kann sein, dass dieser die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit verbietet. Steht nichts dazu im Arbeitsvertrag, gilt das Konkurrenzverbot nach Art. 321a [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eine Firma kann auch während eines Anstellungsverhältnisses (Vollzeit oder Teilzeit) gegründet werden. Dagegen spricht grundsätzlich nichts. Problematisch wird es, wenn Sie mit Ihrer Gesellschaft Ihren Arbeitgeber konkurrenzieren.  Lesen Sie Ihren Arbeitsvertrag gründlich durch. Es kann sein, dass dieser die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit verbietet. Steht nichts dazu im Arbeitsvertrag, gilt das <strong>Konkurrenzverbot</strong> nach Art. 321a Abs. 3 OR. Ein Konkurrenzverhältnis liegt vor, wenn Sie für den gleichen Kundenkreis gleichartige Leistungen anbieten. Es ist nicht erforderlich, dass Ihr Arbeitgeber dadurch einen Schaden erleidet. Das Konkurrenzverbot gilt auch während der Kündigungsfrist. Danach erlischt das gesetzliche Konkurrenzverbot. Allenfalls tritt an dessen Stelle ein mit dem Arbeitgeber schriftlich vereinbartes Konkurrenzverbot.</p>
<p>Wenn Sie durch Ihre zusätzliche Tätigkeit nicht mehr die volle Arbeitsleistung erbringen können, liegt darin ein Verstoss gegen die <strong>Treuepflicht</strong> (Art. 321a OR). Auch haben Sie als Arbeitnehmer grundsätzlich alles zu unterlassen, was das Ansehen oder den Ruf des Unternehmens Ihres Arbeitgebers schädigen könnte.</p>
<p>Um ganz sicher zu fahren, klären Sie Ihren Arbeitgeber am besten über Ihre Pläne auf. Im Normalfall wird er nichts dagegen haben, wenn Sie sein Geschäft nicht konkurrenzieren und garantieren können, dass er nach wie vor auf die gleiche Arbeitsleistung von Ihnen zählen kann.</p>
<p>Ihre Firmengründung oder Umwandlung führen Sie am besten über <a href="http://www.startups.ch/">STARTUPS.CH</a> aus! Bei STARTUPS.CH werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell beraten. Sie können sich <a href="http://www.startups.ch/de/kontakt">hier </a>für ein Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen anfordern.</p>
<p>Auf <a href="http://www.startups.ch/de/startupstv/category/info">STARTUPS-TV</a> können Sie interessante Filmbeiträge zum Thema &#8220;Erfolgreiche Firmengründung&#8221; schauen &#8211; mit vielen Informationen, Tipps und Tricks.</p>
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		<title>Wie merke ich, wenn mein Geschäftspartner in Konkurs fällt? Was soll ich tun, wenn ein Geschäftspartner Konkurs anmeldet?</title>
		<link>http://blog.startups.ch/geschaeftspartner-konkurs/</link>
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		<pubDate>Thu, 18 Feb 2010 07:28:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Walter Regli</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wenn über eine GmbH oder AG oder Konkurs eröffnet wird, so wird im Handelsregister der Firmenname mit einem sogenannten Liquidationszusatz ergänzt. Dieser lautete vor allem früher und in gewissen Regionen  &#8220;in Konkurs&#8221; oder &#8220;in Konkursliquidation&#8221;. Heute wird in der Regel nur noch  der Zusatz &#8220;in Liquidation&#8221; nach dem Firmennamen eingetragen. Es kann in diesen Fällen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn über eine <strong>GmbH oder AG</strong> oder Konkurs eröffnet wird, so wird im Handelsregister der Firmenname mit einem sogenannten <strong>Liquidationszusatz </strong>ergänzt. Dieser lautete vor allem früher und in gewissen Regionen  &#8220;in Konkurs&#8221; oder &#8220;in Konkursliquidation&#8221;. Heute wird in der Regel nur noch  der <strong>Zusatz &#8220;in Liquidation&#8221;</strong> nach dem Firmennamen eingetragen. Es kann in diesen Fällen aber auch sein, dass der oder die Inhaber der AG oder GmbH diese freiwillig aufgeben und liquidieren (aber auch dann lohnt es sich der Sache nachzugehen). Nachfolgend ein Beispiel für einen solchen Handelsregisterauszug:</p>
<p><a rel="attachment wp-att-3754" href="http://blog.startups.ch/geschaeftspartner-konkurs/konkurs/"><img class="aligncenter size-full wp-image-3754" title="Konkurs" src="http://blog.startups.ch/wp-content/uploads/2010/02/Konkurs.jpg" alt="Konkurs" width="552" height="61" /></a></p>
<p>Bei im Handelsregister eingetragenen <strong>Einzelfirmen </strong>ist ein möglicher Konkurs erst auf den zweiten Blick erkennbar. Die Konkurseröffnnung ergibt sich nicht aus dem Firmennamen, sondern aus den im Handelsregister eingetragenen Bemerkungen. Nachfolgend ein Beispiel:</p>
<p style="text-align: center;"><a rel="attachment wp-att-3757" href="http://blog.startups.ch/geschaeftspartner-konkurs/konkurs-einzelug/"><img class="aligncenter size-full wp-image-3757" title="Konkurs Einzelug" src="http://blog.startups.ch/wp-content/uploads/2010/02/Konkurs-Einzelug.jpg" alt="Konkurs Einzelug" width="656" height="50" /></a></p>
<p>Falls Sie, was wir natürlich nicht hoffen, eine Gesellschaft welche Ihnen noch Geld schuldet mit einem entsprechenden Eintrag im Handelsregister auffinden <em>kontaktieren Sie am besten direkt das für die entsprechende Gesellschaft zuständige Betreibungs- resp. Konkursamt im entsprechenden Kanton resp. in der Gemeinde.</em> Dieses erteilt Ihnen Auskünfte, ob und wie Sie Ihre offenen Forderungen noch einreichen können um zu Ihrem Geld zu kommen. Die Adresse finden Sie über <a href="http://www.ch.ch/karte/index.html?lang=de&amp;refurl=YTo0OntzOjQ6InR5cGUiO3M6NDoic2xvdCI7czozOiJ1cmwiO3M6Mzk6Ii9wcml2YXRlLzAwMDkzLzAwMTAyL2luZGV4Lmh0bWw/bGFuZz1kZSI7czo2OiJkbXNfaWQiO3M6MzoiMjg2IjtzOjE0OiJkbXNfYWRtaW5lYmVuZSI7czo2OiJrYW50b24iO30=" target="_blank">ch.ch</a> indem Sie den entsprechenden Kanton wählen.</p>
<p>Handelsregisterauszüge können Sie online unter <a href="http://www.zefix.ch/" target="_blank">www.zefix.ch</a> abrufen. Es lohnt sich wie gezeigt ab und zu die wichtigsten Geschäftspartner zu überprüfen. Einfacher ist es bei einem Anbieter von Handelsregisterdaten wie z.B. <a href="http://www.moneyhouse.ch/" target="_blank">moneyhouse.ch</a> oder <a href="http://www.moneyhouse.ch/" target="_blank">easymonitoring.ch</a> ein Überwachungsabonnement abzuschliessen, welches Sie automatisch über neue Handelsregistereintragungen bei Ihren Geschäftspartnern informiert. Dies ist aber teilweise kostenpflichtig!</p>
<p><img src="file:///C:/DOKUME%7E1/start/LOKALE%7E1/Temp/moz-screenshot.png" alt="" /><img src="file:///C:/DOKUME%7E1/start/LOKALE%7E1/Temp/moz-screenshot-1.png" alt="" /></p>
<p>Ihre Firmengründung oder Umwandlung führen Sie am besten über <a href="http://www.startups.ch/">STARTUPS.CH</a> aus! Bei STARTUPS.CH werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell beraten. Sie können sich <a href="http://www.startups.ch/de/kontakt">hier </a>für ein Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen anfordern.</p>
<p>Auf <a href="http://www.startups.ch/de/startupstv/category/info">STARTUPS-TV</a> können Sie interessante Filmbeiträge zum Thema &#8220;Erfolgreiche Firmengründung&#8221; schauen &#8211; mit vielen Informationen, Tipps und Tricks.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Gründung mit Sacheinlage / Was sind die häufigsten Sacheinlagen bei einer Firmengründung mit Sacheinlage?</title>
		<link>http://blog.startups.ch/die-haufigsten-sacheinlagen-bei-firmengrundung-mit-sacheinlage/</link>
		<comments>http://blog.startups.ch/die-haufigsten-sacheinlagen-bei-firmengrundung-mit-sacheinlage/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 08 Feb 2010 09:31:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Walter Regli</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Folgende Aktiven sind nach unserer Erfahrung häufig Teil einer Sacheinlagegründung:

Grundeigentum (Grundstücke, Liegenschaften, Eigentumswohnungen, etc.)
Mobiliar (Bürotische, Stühle, Schreibwaren, etc.)
EDV (Computer, Bildschirme, etc.)
Fahrzeuge (Autos, Lieferwagen, Lastwagen, etc.)
Lager mit Waren oder Material (z.B. Rohwaren, Ersatzteile, etc.)
Werkzeuge (z.B. Schraubschlüssel, Zangen, etc. aber auch Elektrowerkzeuge wie Bohrhammer, Schleifmaschinen, etc. oder Messgeräte)
Softwarelizenzen


Grundsätzlich kann alles eingebracht werden, was einen Verkehrswert hat. Eine [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Folgende Aktiven sind nach unserer Erfahrung häufig Teil einer Sacheinlagegründung:</p>
<ul>
<li>Grundeigentum (Grundstücke, Liegenschaften, Eigentumswohnungen, etc.)</li>
<li>Mobiliar (Bürotische, Stühle, Schreibwaren, etc.)</li>
<li>EDV (Computer, Bildschirme, etc.)</li>
<li>Fahrzeuge (Autos, Lieferwagen, Lastwagen, etc.)</li>
<li>Lager mit Waren oder Material (z.B. Rohwaren, Ersatzteile, etc.)</li>
<li>Werkzeuge (z.B. Schraubschlüssel, Zangen, etc. aber auch Elektrowerkzeuge wie Bohrhammer, Schleifmaschinen, etc. oder Messgeräte)</li>
<li>Softwarelizenzen</li>
</ul>
<p><span><br />
Grundsätzlich kann alles eingebracht werden, was einen Verkehrswert hat. Eine Sache muss auf dem freien Markt auch wieder verkauft, also zu Geld gemacht werden können (Verwertbarkeit). Die neue Gesellschaft muss die Sachen in ihrer Bilanz aktivieren können. Die eingelegten Sachen müssen also einen effektiven wirtschaftlichen Nutzen für die Gesellschaft bringen. Genauso wichtig ist, dass die neue Gesellschaft die Sache tatsächlich erhält und frei darüber verfügen kann. So wäre es z.B. unzulässig einen Gegenstand einzubringen der bereits gepfändet wurde. Die Gesellschaft kann über diesen nämlich nicht frei verfügen (z.B. ihn verkaufen), da jemand anders als Pfandretsgläubiger ein besseres Recht darauf hat.<br />
</span></p>
<p>Zur Sacheinlage allgemein verweisen wir gerne auf unsere Kategorie <a href="http://blog.startups.ch/category/sacheinlage-sachubernahme/" target="_blank">Sacheinlage &amp; Sachübernahme</a>.</p>
<p>Ihre Firmengründung oder Umwandlung führen Sie am besten über <a href="http://www.startups.ch/">STARTUPS.CH</a> aus! Bei STARTUPS.CH werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell beraten. Sie können sich <a href="http://www.startups.ch/de/kontakt">hier </a>für ein Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen anfordern.</p>
<p>Auf <a href="http://www.startups.ch/de/startupstv/category/info">STARTUPS-TV</a> können Sie interessante Filmbeiträge zum Thema &#8220;Erfolgreiche Firmengründung&#8221; schauen &#8211; mit vielen Informationen, Tipps und Tricks.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Gründung mit Sachen: Werden Sacheinlagen publiziert bzw. kann man die eingebrachten Sacheinlagen öffentlich einsehen?</title>
		<link>http://blog.startups.ch/grundung-mit-sachen-%e2%80%93-werden-die-sacheinlagen-publiziert-bzw-kann-man-die-erbrachten-sacheinlagen-irgendwo-nachschauen/</link>
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		<pubDate>Tue, 02 Feb 2010 09:35:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Walter Regli</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wir haben bereits über die Gründung mit Sacheinlagen berichtet.  Die Seriösität von Sacheinlagegründungen ist ebenfalls oft ein Thema (vgl. Blogbeitrag).
Nun zur Frage: Ja, sämtliche eingebrachten Sacheinlagen werden unter der Rubrik „qualifizierte Tatbestände“ im Handelsregister publiziert und erscheinen somit auf dem HR-Auszug genauso wie im Schweizerischen Handelsamtsblatt. Deshalb ist für jedermann ersichtlich, dass die Firma mit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wir haben bereits über die <a href="http://blog.startups.ch/die-qualifizierte-grundung-mit-sacheinlage/" target="_blank">Gründung mit Sacheinlagen</a> berichtet.  Die Seriösität von Sacheinlagegründungen ist ebenfalls oft ein Thema (vgl. <a href="ist-eine-grundung-nur-mit-sacheinlagen-moglich-gilt-eine-solche-grundung-mit-sacheinlagen-als-serios" target="_blank">Blogbeitrag</a>).</p>
<p>Nun zur Frage: Ja, sämtliche eingebrachten Sacheinlagen werden unter der Rubrik „qualifizierte Tatbestände“ im Handelsregister publiziert und erscheinen somit auf dem HR-Auszug genauso wie im Schweizerischen Handelsamtsblatt. Deshalb ist für jedermann ersichtlich, dass die Firma mit Sacheinlagen gegründet wurde und welche Gegenstände zu welchem Wert eingebracht wurden. Nachfolgend sehen Sie ein Beispiel für einen solchen Eintrag: Eine AG welche komplett mit Sacheinlagen gegründet wurde.</p>
<p style="text-align: left;"><a rel="attachment wp-att-3457" href="http://blog.startups.ch/grundung-mit-sachen-%e2%80%93-werden-die-sacheinlagen-publiziert-bzw-kann-man-die-erbrachten-sacheinlagen-irgendwo-nachschauen/prasentation1/"><img class="aligncenter size-full wp-image-3457" title="Präsentation1" src="http://blog.startups.ch/wp-content/uploads/2010/02/Präsentation1.jpg" alt="Präsentation1" width="643" height="58" /></a></p>
<p style="text-align: left;">Der Grund für die Publikation liegt darin, dass sich die Kunden, Lieferanten etc. ein Bild machen können, wie die AG bei der Gründung finanziert wurde. So soll es allen am Wirtschaftsverkehr beteiligten Personen möglich sein, sich zumindest ein ungefähres Bild über ihre Geschäftspartner zu machen. Die Publikation im Handelsregister ist darum unvermeidbar wenn mit Sacheinlagen gegründet wird</p>
<p>Ihre Firmengründung oder Umwandlung führen Sie am besten über <a href="http://www.startups.ch/">STARTUPS.CH</a> aus! Bei STARTUPS.CH werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell beraten. Sie können sich <a href="http://www.startups.ch/de/kontakt">hier </a>für ein Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen anfordern.</p>
<p>Auf <a href="http://www.startups.ch/de/startupstv/category/info">STARTUPS-TV</a> können Sie interessante Filmbeiträge zum Thema &#8220;Erfolgreiche Firmengründung&#8221; schauen &#8211; mit vielen Informationen, Tipps und Tricks.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Was soll ich tun, wenn meine AG, GmbH oder Einzelfirma betrieben wird?</title>
		<link>http://blog.startups.ch/betreibung_meiner_firma/</link>
		<comments>http://blog.startups.ch/betreibung_meiner_firma/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 24 Jan 2010 07:08:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Walter Regli</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Grundsätzlich haben sie 10 Tage Zeit einen sogenannten Rechtsvorschlag zu erheben und somit Ihren Wiederspruch zur Betreibung geltend zu machen. Danach muss der Gläubiger wieder tätig werden um das Verfahren fort zu setzen. Das Betreibungsverfahren haben wir  bereits erläutert (vgl. Blogbeitrag). Sie sind als Betriebener der Schuldner (der Geld schuldet), derjenige der Sie betreibt ist [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Grundsätzlich haben sie 10 Tage Zeit einen sogenannten Rechtsvorschlag zu erheben und somit Ihren Wiederspruch zur Betreibung geltend zu machen</strong>. Danach muss der Gläubiger wieder tätig werden um das Verfahren fort zu setzen. Das Betreibungsverfahren haben wir  bereits erläutert (vgl. <a href="betreibung" target="_blank">Blogbeitrag</a>). Sie sind als Betriebener der Schuldner (der Geld schuldet), derjenige der Sie betreibt ist der Gläubiger (der Geld will).</p>
<p>Erster und wichtigster Hinweis : Falls eine Forderung gerechtfertigt ist so bezahlen Sie möglichst schnell und melden Sie dies dem Gläubiger (Sie haben z.B. einfach vergessen zu bezahlen, sind aber mit der Rechnung einverstanden). Geht dies nicht, suchen Sie den Kontakt mit dem Gläubiger der Ihre Firma betrieben hat und versuchen Sie eine Abzahlung in Raten oder ähnliches zu vereinbaren. Halten Sie diese Vereinbarung unbedingt schriftlich fest. Grundsätzlich gilt immer: Die Bezahlung der Schuld ist die einfachste und kostengünstigste Variante das Verfahren zu beenden.</p>
<p><strong>Sind Sie mit der Betreibung resp. der Forderung nicht einverstanden, erheben Sie unbedingt Rechtsvorschlag. </strong>Wenn der Zahlungsbefehl persönlich überbracht wird können Sie dies auch gleich direkt auf dem entsprechenden Formular tun. Ansonsten haben Sie wie erwähnt 10 Tage Zeit sich beim betreffenden Betreibungsamt zu melden (Achtung, diese Frist ist kurz!).</p>
<p>Der Gläubiger muss nun im sogenannten Rechtsöffnungsverfahren beweisen, dass die entsprechende Forderung die er an Ihre Firma stellt korrekt ist. Und Sie müssen eventuell darlegen, warum das nicht so ist. Wenn nicht bereits ein Gerichtsurteil besteht wird in der Regel ein ganz normales Gerichtsverfahren durchgeführt. Je nach Höhe der Forderung und Komplexität des Falles ist der Beizug eines Rechtsanwaltes spätestens jetzt ratsam.</p>
<p>Wenn der Gläubiger vom Gericht Recht erhält kann er die Betreibung weiter voran treiben. Ist bereits früher ein Urteil gegen Ihre Firma ergangen kann der Gläubiger ohne neues Gerichtsverfahren weiter voranschreiten. Nun kommt es darauf an, ob Ihr Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist oder nicht. Ist es eingetragen erfolgt die Betreibung auf Konkurs (z.b. bei einer GmbH oder AG, eingetragene Einzelfirma), bei nicht eingetragenen Firmen die Betreibung auf Pfändung (z.b. nicht eingetragene Einzelfirma).</p>
<p>Vor der Betreibung auf Konkurs wird Ihrem Unternehmen die Konkursandrohung zugestellt. Sie haben nochmals 20 Tage Zeit zu bezahlen oder ein sogenanntes Nachlassverfahren zu erwirken, bevor der Konkurs definitiv eröffnet wird. Kommt es zum Konkurs wird ihre Unternehmung durch amtliche Stellen definitiv liquidiert und im Handelsregister gelöscht. Mit den vorhandenen Mitteln werden so weit als möglich offene Forderungen bezahlt. Nur wenn alle Gläubiger Ihrer Unternehmung ihr Geld erhalten haben bekommen Sie als Eigentümer einen allfälligen Restbetrag ausbezahlt (was kaum vorkommt).</p>
<p>Am besten ist es natürlich alle Rechnungen pünktlich zu bezahlen und allfällige Streitigkeiten bereits frühzeitig gütlich zu lösen. Suchen Sie den Kontakt zur Gegenseite, ein klärendes Gespräch wirkt oft Wunder und kann viel Zeit und Geld sparen. Bei Fragen stehen Ihnen oft auch die Betreibungsämter zur Verfügung. <a href="http://www.betreibung-konkurs.ch/bk/DE/betreibungsaemter.htm" target="_blank">Hier finden Sie eine Liste aller kantonalen Betreibungsämter</a>.</p>
<p>Ihre Firmengründung oder Umwandlung führen Sie am besten über <a href="http://www.startups.ch/">STARTUPS.CH</a> aus! Bei STARTUPS.CH werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell beraten. Sie können sich <a href="http://www.startups.ch/de/kontakt">hier </a>für ein Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen anfordern.</p>
<p>Auf <a href="http://www.startups.ch/de/startupstv/category/info">STARTUPS-TV</a> können Sie interessante Filmbeiträge zum Thema &#8220;Erfolgreiche Firmengründung&#8221; schauen &#8211; mit vielen Informationen, Tipps und Tricks.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Verpflichte ich mich zur Inanspruchnahme irgendwelcher zusätzlicher Dienstleistungen oder zum Kauf von zusätzlichen Produkten bei einer Onlinegründung über STARTUPS.CH?</title>
		<link>http://blog.startups.ch/verpflichtung-onlinegruendung-startups/</link>
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		<pubDate>Thu, 21 Jan 2010 15:36:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michele Blasucci</dc:creator>
				<category><![CDATA[Häufige Fragen]]></category>
		<category><![CDATA[STARTUPS.CH]]></category>
		<category><![CDATA[Angebot]]></category>
		<category><![CDATA[gründen]]></category>
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		<description><![CDATA[Nein, sie sind nicht zur Inanspruchnahme von weiteren Dienstleistungen oder zum Kauf von Produkten unserer Partner verpflichtet, wenn sie mit STARTUPS.CH gründen. Sie haben lediglich die Option bestimmte Angebote unserer Partner im Rahmen der Gründung auszuwählen und so Ihre Gründungskosten zu reduzieren. Das ist jedoch vollkommen fakultativ und Sie können bei STARTUPS.CH darum auch ganz [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nein, sie sind nicht zur Inanspruchnahme von weiteren Dienstleistungen oder zum Kauf von Produkten unserer Partner verpflichtet, wenn sie mit STARTUPS.CH gründen. Sie haben lediglich die Option bestimmte Angebote unserer Partner im Rahmen der Gründung auszuwählen und so Ihre Gründungskosten zu reduzieren. Das ist jedoch vollkommen fakultativ und Sie können bei STARTUPS.CH darum auch ganz herkömmlich zu unserem Standartpreis gründen. </p>
<p>Wenn Sie ein Angebot eines unserer Partner auswählen, aber den entsprechenden Vertrag zwischen Ihrer gegründeten Firma und dem Partner nicht zu Stande kommt  (z.B. wenn Sie keinen Handyabo bei Sunrise abschliessen), müssen Sie jedoch den Betrag der Ihnen bei der Gründung erlassen wurde nachzahlen. Ebenfalls müssen wir einen Unkostenbeitrag verrechnen, wenn Sie ihre Gründung online bestätigen und abschicken und danach doch nicht gründen. Wir weisen aber darauf ausdrücklich vor dem letzten Gründungsschritt hin, damit sich jeder Gründer die Sache gut überlegt. Solche Rückzüge sind bei STARTUPS.CH darum auch sehr selten.</p>
<p>Für Details zu unseren Preisen und Angeboten rechnen Sie am besten eine Offerte auf <a href="https://www.startups.ch/de/offerte/2/" target="_blank">STARTUPS.CH</a></p>
<p>Ihre Firmengründung oder Umwandlung führen Sie am besten über <a href="http://www.startups.ch/">STARTUPS.CH</a> aus! Bei STARTUPS.CH werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell beraten. Sie können sich <a href="http://www.startups.ch/de/kontakt">hier </a>für ein Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen anfordern.</p>
<p>Auf <a href="http://www.startups.ch/de/startupstv/category/info">STARTUPS-TV</a> können Sie interessante Filmbeiträge zum Thema &#8220;Erfolgreiche Firmengründung&#8221; schauen &#8211; mit vielen Informationen, Tipps und Tricks.</p>
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		<title>Finden Sie Ihren Firmennamen &#8211; Kreative Ideengeber für Gründer im Internet</title>
		<link>http://blog.startups.ch/firmennamen-finden-kreative-werkzeuge-grunder/</link>
		<comments>http://blog.startups.ch/firmennamen-finden-kreative-werkzeuge-grunder/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 18 Jan 2010 10:17:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Walter Regli</dc:creator>
				<category><![CDATA[AG]]></category>
		<category><![CDATA[GmbH]]></category>
		<category><![CDATA[Häufige Fragen]]></category>
		<category><![CDATA[Ähnlichkeitsrecherche]]></category>
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		<description><![CDATA[Wir haben bereits mehrmals über die gesetzlichen Anforderungen an den Firmennahmen berichtet (Beitrag 1: Allgemeine Schranken; Beitrag 2: Geografische Bezeichnungen). Bei GmbH und AG sind auch komplette Fantasienamen möglich, solange die allgemeinen Grundsätze nicht verletzt werden. Noch mehr Freiheiten hat man bei der Kreation einer Marke, welche aber natürlich nicht mit bestehenden Marken kollidieren darf [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wir haben bereits mehrmals über die gesetzlichen Anforderungen an den Firmennahmen berichtet (<a href="http://blog.startups.ch/firmenname-ag-gmbh/" target="_blank">Beitrag 1: Allgemeine Schranken</a>; <a href="http://blog.startups.ch/firmenname-geografischebezeichnungen/" target="_blank">Beitrag 2: Geografische Bezeichnungen</a>). Bei GmbH und AG sind auch komplette Fantasienamen möglich, solange die allgemeinen Grundsätze nicht verletzt werden. Noch mehr Freiheiten hat man bei der Kreation einer Marke, welche aber natürlich nicht mit bestehenden Marken kollidieren darf (<a href="http://blog.startups.ch/patentschutz-markenschutz-designschutz-urheberrecht/" target="_blank">mehr dazu</a>).</p>
<p>Gerade die Suche nach einem passenden Firmennamen oder einer Marke ist aber oft schwierig. Einerseits möchte man einen eingehenden, kreativen Namen, andererseits sollte er auch nicht mit bestehenden Namen kollidieren (das Beispiel des Startups <a href="http://blog.startups.ch/amazon-geht-gegen-das-schweizer-start-up-amazee-wegen-angeblicher-verwechslungsgefahr-vor/" target="_blank">Amazee, welches nun mit dem Online-Buchhändler Amazon</a> wegen angeblicher Verwechslungsgefahr in einen Konflikt geraten ist) und zum Schluss sollten auch noch die passenden Internetdomains noch frei sein.</p>
<p>Wir möchten zwei Internetseiten empfehlen, welche bei der Namensfindung vielleicht eine Hilfe sein können:</p>
<p><a href="http://wordoid.com/" target="_blank">Wordoid</a> macht aus einem Wort, welches man selber festlegen kann, Vorschläge für Marken oder Namen und überprüft auch gleich, ob die dazugehörigen Webadressen bereits vergeben sind. Verschiedene Einstellungen erlauben die Namengenerierung zu steuern. Leider ist die Seite noch nicht speziell für die Deutsche Sprache verfügbar. Trotzdem ein kreativer Ansatz.</p>
<p>Der <a href="http://www.dotomator.com/web20.html" target="_blank">Web 2.0 Name Generator</a> spuckt einen Fantasienamen nach dem anderen aus, jedoch ohne Gewähr, dass diese auch erlaubt und verfügbar sind. Als kreativer Input aber sicher eine gute Sache. Der <a href="http://www.dotomator.com/index.html" target="_blank">Dot-o-mator</a> auf der gleichen Homepage hilft bei der generierung kreativer Internetadressen und prüft auch sogleich, ob diese noch verfügbar sind.</p>
<p>Wenn Sie die Suche nach einem Firmennamen oder einem Markennamen an die Hand nehmen, so beachten Sie unbedingt auch folgende Adressen:</p>
<p>Im <a href="http://www.zefix.ch/" target="_blank">Zentralen Firmenindex</a> des eidg. Handelsregisteramtes können Sie nachschauen, ob Ihr potentieller Firmenname bereits existiert oder evtl. zu ähnlich ist.</p>
<p>Bei <a href="https://www.switchplus.ch/reg/indexView.action?lid=de&amp;mcid=5789117&amp;mid=3" target="_blank">Switch </a>können Sie überprüfen, ob die passende Internetadresse (.ch oder .li) noch frei ist. Die Verfügbarkeit von .com-Adressen können sie z.B. <a href="http://whois.domaintools.com/" target="_blank">hier</a> überprüfen.</p>
<p>Bei <a href="https://www.ip-search.ch/de/markenrecherchen.html" target="_blank">IP-Search</a> des eidg. Amtes für geistiges Eigentum können Sie gegen Gebühr überprüfen lassen, ob Ihre geplante Marke mit anderen Marken kollidiert (sogenannte Ähnlichkeitsrecherche).</p>
<p>Investieren Sie ruhig ein bischen Zeit in dir Recherche und das Auswahlprozedere. Das erspart Ihnen später unliebsame Überraschungen. Erfahrungsgemäss sind spätere Namensänderungen wegen Konflikten oft nicht nur mühsam sondern auch teuer und zeitraubend.</p>
<p>Ihre Firmengründung oder Umwandlung führen Sie am besten über <a href="http://www.startups.ch/">STARTUPS.CH</a> aus! Bei STARTUPS.CH werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell beraten. Sie können sich <a href="http://www.startups.ch/de/kontakt">hier </a>für ein Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen anfordern.</p>
<p>Auf <a href="http://www.startups.ch/de/startupstv/category/info">STARTUPS-TV</a> können Sie interessante Filmbeiträge zum Thema &#8220;Erfolgreiche Firmengründung&#8221; schauen &#8211; mit vielen Informationen, Tipps und Tricks.</p>
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		<title>Neues Revisionsrecht: Noch immer haben viele GmbHs werder eine Revisiosnsstelle gewählt noch ein opting-out durchgeführt. Es droht ein amtliches Verfahren!</title>
		<link>http://blog.startups.ch/neues-revisionsrecht-viele-gmbhs-noch-ohne-revisiosnsstelle-amtliches-verfahren-droht/</link>
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		<pubDate>Fri, 15 Jan 2010 09:01:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Walter Regli</dc:creator>
				<category><![CDATA[GmbH]]></category>
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		<category><![CDATA[amtliches Verfahren]]></category>
		<category><![CDATA[eingeschränkte Revision]]></category>
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		<description><![CDATA[Seit dem 1. Januar 2008 gilt das neue Revisionsrecht. Gemäss diesem unterstehen alle GmbHs und AGs einer Revisionspflicht. Das heisst, sie müssen grundsätzlich mindestens eine eingeschränkte Revision durchführen. Sie können jedoch auf die eingeschränkte Revision verzichten, wenn sie nicht mehr als 10 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt haben und alle Gesellschafter per Gesellschafterbeschluss auf die Revision verzichten  [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Seit dem 1. Januar 2008 gilt das neue Revisionsrecht. Gemäss diesem <strong>unterstehen alle GmbHs und AGs einer Revisionspflicht</strong>. Das heisst, sie müssen grundsätzlich mindestens eine eingeschränkte Revision durchführen. <em>Sie können jedoch auf die eingeschränkte Revision verzichten, wenn sie nicht mehr als 10 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt haben und alle Gesellschafter per Gesellschafterbeschluss auf die Revision verzichten  (sogenanntes &#8220;opting-out&#8221;)</em>. Je nach Situation ist auch eine Statutenänderung nötig.</p>
<p>Insbesondere viele GmbHs sind der Pflicht zur Bezeichnung einer Revisionsstelle oder zur Durchführung eines opting-outs  bisher nicht nachgekommen (das Handelsregisteramt St.Gallen spricht von 1&#8242;400 Fällen). Damit sind sie mit einem sogenannten <strong>Organisationsmangel</strong> behaftet, d.h. die Gesellschaft ist nicht korrekt organisiert weil sie weder auf eine Revisionsstelle verzichtet noch eine solche eingesetzt hat. <strong>Verschiedene Handelsregisterämter haben angekündigt, säumige GmbHs zu Beginn des Jahres 2010 anzuschreiben und eine maximale Frist von 30 Tagen zur Behebung des Mangels anzusetzen. </strong>Diese Frist ist in der Regel nicht erstreckbar. Wer seine GmbH innerhalb dieser Frist nicht anpasst, dessen Fall wird an das zuständige Gericht weiter gereicht.<strong> Der Richter kann die GmbH unter Umständen sogar auflösen. </strong>Wir empfehlen betroffenen Gesellschaften darum so schnell als möglich den gesetzeskonformen Zustand herzustellen, auch um unnötige Kosten zu vermeiden. STARTUPS.CH berät seine Kunden gerne in dieser Angelegenheit.</p>
<p>Mehr Informationen zum Thema neues Revisionsrecht, eingeschränkte Revision und opting-out gibt ein Merkblatt des Handelsregisters St.Gallen  (<a href="http://www.handelsregister.sg.ch/news/handelsregisteramt/2009/12/1400_gmbh.Par.0001.DownloadListPar.0001.File.tmp/MB_05.pdf" target="_blank">Link</a>). Speziell zum opting-out empfehlen wir ein Merkblatt des Handelsregisters Zürich (<a href="http://www.hra.zh.ch/internet/ji/hra/de/home.SubContainerList.SubContainer1.ContentContainerList.0017.DownloadFile.pdf?CFC_cK=1262782492534" target="_blank">Link</a>).</p>
<p>Ihre Firmengründung oder Umwandlung führen Sie am besten über <a href="http://www.startups.ch/">STARTUPS.CH</a> aus! Bei STARTUPS.CH werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell beraten. Sie können sich <a href="http://www.startups.ch/de/kontakt">hier </a>für ein Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen anfordern.</p>
<p>Auf <a href="http://www.startups.ch/de/startupstv/category/info">STARTUPS-TV</a> können Sie interessante Filmbeiträge zum Thema &#8220;Erfolgreiche Firmengründung&#8221; schauen &#8211; mit vielen Informationen, Tipps und Tricks.</p>
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