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	<title>STARTUPS.CH - clever gründen &#187; AG</title>
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	<description>STARTUPS.CH ist die führende Schweizer Plattform für Fimengründungen - hier finden Sie die wichtigsten Informationen und Antworten zu Ihren Fragen.</description>
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		<title>Verkauf und Übertragung von Namenaktien/Inhaberaktien</title>
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		<pubDate>Tue, 20 Jul 2010 05:11:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Walter Regli</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Aktienbuch]]></category>
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		<description><![CDATA[Im Handelsregister sind die Namen von Aktionärinnen und Aktionären, welchen keine Organstellung zukommt, nicht publiziert. Der Verkauf und die Übertragung von Aktien an neue Eigentümer bereitet daher regelmässig keine grösseren Umstände. Dies trifft insbesondere auf Inhaberaktien zu, denn diese können frei und ohne Zustimmung der Gesellschaft auf Dritte übertragen werden.
Die Übertragung von Namenaktien erfolgt durch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Handelsregister sind die Namen von Aktionärinnen und Aktionären, welchen keine Organstellung zukommt, nicht publiziert. Der Verkauf und die Übertragung von Aktien an neue Eigentümer bereitet daher regelmässig keine grösseren Umstände. Dies trifft insbesondere auf <strong><span style="color: #3366ff;">Inhaberaktien</span></strong> zu, denn diese können frei und ohne Zustimmung der Gesellschaft auf Dritte übertragen werden.<br />
Die Übertragung von <strong><span style="color: #3366ff;">Namenaktien</span></strong> erfolgt durch Indossament, d.h. der Besitzerwechsel muss auf der Aktie bzw. dem Aktienzertifikat vermerkt werden. Um sich vor unerwünschtem Einfluss in der Gesellschaft zu schützen, können Namenaktien vinkuliert werden. Eine Vinkulierung verhindert, dass Aktien in die Hände von Drittpersonen gelangen. Von der Vinkulierung der Aktien wird oft in Familienunternehmen Gebrauch gemacht, weil sie ihre Aktien nur im Kreis der Familie und Bekannten gestreut haben möchten. Die Vinkulierung von Namenaktien muss in den Statuten der AG oder in Aktionärbindungsverträgen festgehalten werden. Bei börsenkotierten Namenaktien ist eine Vinkulierung nur in Form einer Prozentklausel zulässig, d.h. die Gesellschaft kann einen Aktionär als Erwerber nur ablehnen, wenn dieser die prozentmässige Begrenzung der Namenaktien überschreitet. Erwerber von Namenaktien sind im Aktienbuch einzutragen (vgl. Art. 686 OR). Der Eintrag hat aber nur deklaratorische Bedeutung.</p>
<p>Ihre Firmengründung oder Umwandlung führen Sie am besten über <a href="http://www.startups.ch/">STARTUPS.CH</a> aus! Bei STARTUPS.CH  werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell beraten. Sie  können sich <a href="http://www.startups.ch/de/kontakt">hier </a>für ein  Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen anfordern.</p>
<p>Auf <a href="http://www.startups.ch/de/startupstv/category/info">STARTUPS-TV</a> können Sie interessante Filmbeiträge zum Thema “Erfolgreiche  Firmengründung” schauen – mit vielen Informationen, Tipps und Tricks.</p>
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		<title>Anonymität bei der AG mittels Namenaktien/Inhaberaktien und bei der GmbH</title>
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		<pubDate>Sat, 17 Jul 2010 05:24:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Walter Regli</dc:creator>
				<category><![CDATA[AG]]></category>
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		<description><![CDATA[Anonymität bei der Aktiengesellschaft (AG):
Die Aktionärinnen und Aktionäre einer AG können grundsätzlich völlig anonym bleiben. Im Handelsregister werden nur die Organe der Aktiengesellschaft (z.B. der Verwaltungsrat)  eingetragen, während Aktionärinnen und Aktionäre, die sich nur durch ihre Kapitaleinlage an der AG beteiligen, nach aussen nicht bekannt gegeben werden. Werden Namenaktien ausgegeben, sind die Aktionärinnen und Aktionäre [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Anonymität bei der <strong>Aktiengesellschaft </strong>(AG):</p>
<p>Die Aktionärinnen und Aktionäre einer AG können <strong>grundsätzlich völlig anonym</strong> bleiben. Im Handelsregister werden nur die Organe der Aktiengesellschaft (z.B. der Verwaltungsrat)  eingetragen, während Aktionärinnen und Aktionäre, die sich nur durch ihre Kapitaleinlage an der AG beteiligen, nach aussen nicht bekannt gegeben werden. Werden <strong>Namenaktien</strong> ausgegeben, sind die Aktionärinnen und Aktionäre aufgrund des Aktienbuches (muss geführt werden) der AG bekannt. Bei <strong>Inhaberaktien</strong> wird kein Aktienbuch geführt, weil Aktionärin bzw. Aktionär der bzw. die  jeweilige Besitzer(in) der Aktie ist. Mit anderen Worten kann bei Inhaberaktien kein Aktienbuch geführt werden, da der AG ihre Aktionärinnen und Aktionäre  oft nicht bekannt sind. Die bzw. der Beteiligte bleibt diesfalls gegenüber dem Unternehmen und nach aussen völlig anonym.</p>
<p>(fehlende) Anonymität bei der <strong>GmbH</strong>:</p>
<p>Bei der GmbH werden im Gegensatz zur AG sämtliche Gesellschafterinnen und Gesellschafter mit Vor- und Nachnamen im Handelsregister eingetragen. Aussenstehende können bei der GmbH problemlos die Beteiligungen der einzelnen Gesellschafterinnen und Gesellschafter einsehen. Aufgrund des <strong>detaillierten Handelsregistereintrags</strong> kommt den Beteiligten einer GmbH <strong>keine Anonymität</strong> zu.</p>
<p>Ihre Firmengründung oder eine Umwandlung Ihrer Firma in eine andere Rechtsform führen Sie am  besten über <a href="http://www.startups.ch/">STARTUPS.CH</a> aus! Bei  STARTUPS.CH werden Sie vor, während und nach Ihrer Firmengründung  professionell beraten. Sie können sich <a href="http://www.startups.ch/de/kontakt">hier </a>für ein  Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen anfordern.</p>
<p>Unter <a href="http://www.startups.ch/de/startupstv" target="_blank">STARTUPS.TV</a> finden Sie verschiedene Filmbeiträge von Firmengründern und  Jungunternehmern mit wertvollen Tipps und Tricks zur Selbständigkeit.</p>
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		<title>Firmenname der GmbH/AG</title>
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		<pubDate>Wed, 14 Jul 2010 06:14:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Walter Regli</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der Firmenname einer AG oder einer GmbH kann grundsätzlich frei gewählt werden. Sowohl Personennamen wie auch Fantasiebezeichnungen sind zulässig, wobei immer der Zusatz AG bzw. GmbH anzubringen ist.  Primär kommt dem Firmennamen Individualisierungsfunktion zu. Desweiteren kann ihm als Leistungssymbol und Rufträger auch eine Werbefunktion zukommen. Ein zulässiger Name für eine GmbH wäre z.B. &#8220;Gartenparadies Fischer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Firmenname einer AG oder einer GmbH kann grundsätzlich frei gewählt werden. Sowohl Personennamen wie auch Fantasiebezeichnungen sind zulässig, wobei immer der Zusatz AG bzw. GmbH anzubringen ist.  Primär kommt dem Firmennamen Individualisierungsfunktion zu. Desweiteren kann ihm als Leistungssymbol und Rufträger auch eine Werbefunktion zukommen. Ein zulässiger Name für eine GmbH wäre z.B. &#8220;Gartenparadies Fischer GmbH&#8221;. Sinnvoll ist sicher, wenn der Firmenname einen Bezug zum Tätigkeitsgebiet oder zum Produkt der Gesellschaft aufweist. So kann der Kunde auf Anhieb erkennen, was ihm das Unternehmen bietet.<br />
Schranken bei der Festlegung des Firmennamens ergeben sich insbesondere aus Art. 944 Abs. 1 OR:</p>
<ul>
<li><strong>Täuschungsverbot</strong>: Der Inhalt des Firmennamens darf keine Täuschungen verursachen. Beim Publikum sollen keine falschen Vorstellungen geweckt werden. Der Firmenname soll den tatsächlichen Verhältnissen nicht widersprechen (Prinzip der <em>Firmenwahrheit</em>).</li>
<li><strong>Wahrheitsgebot: </strong>Grundsätzlich ist es verboten, eine tatsächlich nicht ausgeübte Tätigkeit im Firmennamen anzugeben. Bei neu eröffneten Unternehmen genügt es, wenn die angegebene Tätigkeit ernsthaft beabsichtigt ist.</li>
<li><strong>Schutz des öffentlichen Interesses: </strong>Der Firmenname soll die rechtlich geschützten öffentlichen Interessen berücksichtigen und z.B. nicht gegen das religiöse, sittliche oder nationale Empfinden verstossen.</li>
<li><strong>Klarheitsgebot </strong>(Gewohnheitsrecht)<strong>: </strong>Aus diesem Grundsatz folgt, dass der Firmenname z.B. keine Elemente enthalten soll, welche auf eine andere Rechtsform (z.B. Kollektivgesellschaft) schliessen lassen.</li>
</ul>
<p>Ihre Firmengründung oder Umwandlung führen Sie am besten über <a href="http://www.startups.ch/">STARTUPS.CH</a> aus! Bei STARTUPS.CH werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell beraten. Sie können sich <a href="http://www.startups.ch/de/kontakt">hier </a>für ein Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen anfordern.</p>
<p>Auf <a href="http://www.startups.ch/de/startupstv/category/info">STARTUPS-TV</a> können Sie sich interessante Filmbeiträge zum Thema “Erfolgreiche Firmengründung” ansehen – mit vielen Informationen, Tipps und Tricks von anderen Firmengründern und Jungunternehmern.</p>
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		<title>Gründen einer GmbH oder AG in der Schweiz</title>
		<link>http://blog.startups.ch/grunden-einer-gmbh-oder-ag-in-der-schweiz/</link>
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		<pubDate>Sun, 11 Jul 2010 06:04:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Walter Regli</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Sowohl die GmbH wie auch die AG lassen sich auf zwei Arten gründen:
- Bargründung (einfache Gründung) oder
- Sacheinlagegründung (qualifizierte Gründung).
Bei der Bargründung muss das Kapital in Bargeld aufgebracht werden, bei der Sacheinlagegründung sind es Sachen (z.B. Geschäftsauto). Die Gründung läuft sodann folgendermassen ab:

Kunde: Bestimmen der Personen, welche ein Unternehmen gründen wollen. Bei der GmbH und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sowohl die GmbH wie auch die AG lassen sich auf zwei Arten gründen:</p>
<p>- Bargründung (einfache Gründung) oder<br />
- Sacheinlagegründung (qualifizierte Gründung).</p>
<p>Bei der Bargründung muss das Kapital in Bargeld aufgebracht werden, bei der Sacheinlagegründung sind es Sachen (z.B. Geschäftsauto). Die Gründung läuft sodann folgendermassen ab:</p>
<ol>
<li>Kunde: Bestimmen der Personen, welche ein Unternehmen gründen wollen. Bei der GmbH und der AG kann auch nur eine Person Gründer sein.</li>
<li>STARTUPS.CH: Die Zulässigkeit des Firmenzwecks, -namens und -sitzes abklären.</li>
<li>STARTUPS.CH: Erstellen der Statuten und evtl. der Verträge zwischen den Gesellschaftern.</li>
<li>Kunde: Einzahlung des gesetzlich vorgesehenen Mindestkapitals auf ein Sperrkonto bei einer Bank.</li>
<li>STARTUPS.CH: Bei Sacheinlagen muss ein schriftlicher Vertrag sowie ein Gründungsbericht einer anerkannten Revisionsstelle vorliegen.</li>
<li>STARTUPS.CH: Einberufen der Gründerversammlung in Anwesenheit eines Notars. Bei der AG wird der Verwaltungsrat, bei der GmbH der oder die Geschäftsführer gewählt. Falls erforderlich muss bei beiden eine Revisionsstelle ernannt werden. Die GmbH/AG muss durch eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz vertreten werden können. Diese Aufgabe kann ein Mitglied des Verwaltungsrats (AG), ein Geschäftsführer (GmbH) oder ein Direktor wahrnehmen. Der Notar hält in öffentlicher Urkunde das Protokoll der Gründerversammlung und die Statuten der Gesellschaft fest.</li>
<li>STARTUPS.CH: Anmeldung der Gesellschaft beim zuständigen Handelsregisteramt. Die Gesellschaft erlangt ihre Rechtspersönlichkeit mit dem Eintrag im Handelsregister.</li>
<li>STARTUPS.CH: Erstellen der Aktien (AG) bzw. der Anteilscheine (GmbH).</li>
</ol>
<p>Die Kosten der Gründung einer GmbH/AG bei STARTUPS.CH hängen ab von der Inanspruchnahme unserer Partnerangebote (vgl. <a title="Offertenrechner" href="http://www.startups.ch/de/offerte/2/">Offertenrechner</a>) sowie den Handelsregistergebühren.</p>
<p>Bei der Gründung einer GmbH oder AG über STARTUPS.CH können die <strong>Kosten</strong> durch die Inanspruchnahme unserer Partnerangebote <strong>auf ein Minimum</strong> <strong>gesenkt</strong> werden. Rechnen Sie selber eine unverbindliche Offerte auf <a href="http://www.startups.ch/de" target="_blank">STARTUPS.CH</a> durch! Sodann können Sie Ihre GmbH/AG auch gleich online gründen: Einfach, schnell und günstig!</p>
<p>Auf <a href="http://www.startups.ch/de/startupstv/category/info">STARTUPS-TV</a> können Sie interessante Filmbeiträge zum Thema “Erfolgreiche Firmengründung” schauen – mit vielen Informationen, Tipps und Tricks.</p>
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		</item>
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		<title>Steuern bei der Aktiengesellschaft (AG) und der GmbH</title>
		<link>http://blog.startups.ch/steuern-bei-der-aktiengesellschaft-ag-und-der-gmbh/</link>
		<comments>http://blog.startups.ch/steuern-bei-der-aktiengesellschaft-ag-und-der-gmbh/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 08 Jul 2010 06:43:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Walter Regli</dc:creator>
				<category><![CDATA[AG]]></category>
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		<description><![CDATA[Der Aktiengesellschaft sowie auch der GmbH kommen eigene Rechtspersönlichkeit zu. Daher findet eine klare Trennung zwischen der Besteuerung der GmbH/AG und den einzelnen Gesellschafter statt.  Die GmbH/AG wird alleine als juristische Person besteuert, während die Gesellschafter unabhängig davon normal als Privatpersonen Steuern zu zahlen haben. Dies führt zu einer teilweisen wirtschaftlichen Doppelbesteuerung:
Der von der GmbH/AG [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Aktiengesellschaft sowie auch der GmbH kommen eigene Rechtspersönlichkeit zu. Daher findet eine klare Trennung zwischen der Besteuerung der GmbH/AG und den einzelnen Gesellschafter statt.  Die GmbH/AG wird alleine als juristische Person besteuert, während die Gesellschafter unabhängig davon normal als Privatpersonen Steuern zu zahlen haben. Dies führt zu einer teilweisen wirtschaftlichen Doppelbesteuerung:<br />
Der von der GmbH/AG am Ende des Geschäftsjahres erzielte Reingewinn wird zum einen bei der GmbH/AG, zum anderen auch als privates Einkommen bei den Gesellschafter besteuert, wenn diese aufgrund einer Gewinnausschüttung der GmbH/AG eine Dividende (Anteil am Gewinn) beziehen. Von einer Doppelbesteuerung wird gesprochen, weil die Besteuerung des Gewinnes einer GmbH/AG mittelbar auch die Dividende der Gesellschafter schmälert, und diese wiederum aufgrund der Einkommenssteuer natürlicher Personen besteuert wird.<br />
Die gleichen Überlegungen gelten auch für das Eigenkapital der GmbH/AG: Die Gesellschaft muss Kapitalsteuern und der Gesellschafter für den Wert seiner Aktien/Stammanteile Vermögenssteuern bezahlen.<br />
Der Gewinn einer GmbH/AG sowie die Gewinnausschüttung lässt sich aber durch die Lohn- und Reservepolititk beeinflussen.</p>
<p>Ihre Firmengründung führen Sie am besten über <a href="http://www.startups.ch/">STARTUPS.CH</a> aus! Bei STARTUPS.CH  werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell beraten. Sie  können sich <a href="http://www.startups.ch/de/kontakt">hier </a>für ein  Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen anfordern.</p>
<p>Auf <a href="http://www.startups.ch/de/startupstv/category/info">STARTUPS-TV</a> können Sie interessante Filmbeiträge zum Theme “Erfolgreiche  Firmengründung” schauen – mit vielen Informationen, Tipps und Tricks.</p>
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		</item>
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		<title>Haftung der Aktiengesellschaft (AG)</title>
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		<pubDate>Mon, 05 Jul 2010 05:33:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Walter Regli</dc:creator>
				<category><![CDATA[AG]]></category>
		<category><![CDATA[Aktienkapital]]></category>
		<category><![CDATA[beschränkte Haftung]]></category>
		<category><![CDATA[Gesellschaftsvermögen]]></category>
		<category><![CDATA[Haftung]]></category>
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		<description><![CDATA[Die AG ist im Handelsregister einzutragen. Vor dem Eintrag haftet der Gründer mit seinem persönlichen Vermögen. Ist die AG im Handelsregister eingetragen, haftet gegenüber den Gesellschaftsgläubigern allein das Gesellschaftsvermögen. Zu beachten ist, dass es sich dabei um sämtliche Vermögenswerte der AG handelt und nicht etwa nur um das Aktienkapital. Eine persönliche Haftung des Aktionärs besteht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die AG ist im Handelsregister einzutragen. Vor dem Eintrag haftet der Gründer mit seinem persönlichen Vermögen. Ist die AG im Handelsregister eingetragen, haftet gegenüber den Gesellschaftsgläubigern allein das<strong> Gesellschaftsvermögen</strong>. Zu beachten ist, dass es sich dabei um sämtliche Vermögenswerte der AG handelt und nicht etwa nur um das Aktienkapital. Eine persönliche Haftung des Aktionärs besteht nicht. Im Fall eines Konkurses verliert der Aktionär also höchstens seinen Anteil am Aktienkapital. Die Rechtsform der AG wird häufig wegen der beschränkten Haftung gewählt. Allerdings ist die beschränkte Haftung insofern relativiert, als dass das Privatvermögen strikte vom Geschäftsvermögen getrennt werden muss. Dies bedeutet, dass für Unternehmensschulden keinesfalls private  Vermögenswerte hinterlegt werden dürfen.<br />
In der Realität ist die Trennung zwischen Privat- und Geschäftsvermögen oft illusorisch. Wer für sein Unternehmen auf Fremdkapital angewiesen ist, muss für die Kreditgewährung Sicherheiten bieten. Vielfach ist das nur mit privaten Vermögenswerten möglich.  Die Gefahr besteht darin, dass im Konkursfall auch diese Vermögenswerte verloren gehen.</p>
<p>Ihre Firmengründung oder Umwandlung einer Einzelfirma führen Sie am  besten über <a href="http://www.startups.ch/">STARTUPS.CH</a> aus! Bei  STARTUPS.CH werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell  beraten. Sie können sich <a href="http://www.startups.ch/de/kontakt">hier </a>für ein Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen  anfordern.</p>
<p>Auf <a href="http://www.startups.ch/de/startupstv/category/info">STARTUPS-TV</a> können Sie interessante Filmbeiträge zum Thema “Erfolgreiche  Firmengründung” schauen – mit vielen Informationen, Tipps und Tricks.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Die Organe der Aktiengesellschaft (AG)</title>
		<link>http://blog.startups.ch/die-organe-der-aktiengesellschaft-ag/</link>
		<comments>http://blog.startups.ch/die-organe-der-aktiengesellschaft-ag/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 02 Jul 2010 06:12:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Walter Regli</dc:creator>
				<category><![CDATA[AG]]></category>
		<category><![CDATA[Alleinaktionär]]></category>
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		<description><![CDATA[Das Obligationenrecht (OR) schreibt für die Organisation der AG zwingend drei Organe vor:

Generalversammlung (GV)
Verwaltungsrat
Revisionstelle, wobei Kleingesellschaften mit nicht mehr als zehn Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt und mit Zustimmung aller Aktionäre auf dieses Organ verzichten können (vgl. Art 727a Abs. 2 OR).

Die AG kann statutarisch weitere Organe vorsehen, wobei diesen keine Aufgaben zugewiesen werden dürfen, die nach [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Obligationenrecht (OR) schreibt für die Organisation der AG zwingend drei Organe vor:</p>
<ol>
<li>Generalversammlung (GV)</li>
<li>Verwaltungsrat</li>
<li>Revisionstelle, wobei <span style="color: #3366ff;"><em>Kleingesellschaften</em></span> mit nicht mehr als zehn Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt und mit Zustimmung aller Aktionäre auf dieses Organ <em><span style="color: #3366ff;">v</span><span style="color: #3366ff;">erzichten können</span> (</em>vgl. Art 727a Abs. 2 OR).</li>
</ol>
<p>Die AG kann statutarisch <em>weitere Organe </em>vorsehen, wobei diesen keine Aufgaben zugewiesen werden dürfen, die nach dem OR einem der obengenannten zwingenden Organen zukommen.</p>
<p><strong>Die Generalversammlung</strong><strong> </strong>(Art. 698 ff. OR):<br />
Oberste Entscheidungsinstanz bei der AG ist die Generalversammlung. Ihr sind die <em>wichtigsten Kompetenzen </em>unübertragbar zugeordnet.  Dazu gehört z.B. die Wahl der anderen Organe, der Erlass und die Änderung der Statuten oder etwa der Entscheid über die Verwendung des Reingewinns. Die Generalversammlung kann aber keineswegs nach Belieben in die Funktionen der anderen Organen eingreifen, denn jedes Organ ist grundsätzlich für seinen Aufgabenbereich allein zuständig (sog. Paritätsprinzip).  <em>Jeder Aktionär</em> ist berechtigt, an der Versammlung teilzunehmen und sich zu den traktandierten Themen zu äussern.</p>
<p><strong>Der Verwaltungsrat </strong>(Art. 707 ff. OR):<br />
Nach dispositivem Gesetzesrecht ist der Verwaltungsrat <em>Geschäftsführungs- und Vertretungsorgan. </em>Zudem besteht eine <em>Kompetenzvermutung zugunsten des Verwaltungsrates</em>, d.h. der Verwaltungsrat kann in allen Angelegenheiten Beschluss fassen, die nicht nach Gesetz oder Statuten einem anderen Organ zugeteilt sind. Faktisch ist also der Verwaltungsrat oft wichtiger als die Generalversammlung, die nur einmal pro Jahr zusammentreten muss und deren Traktanden grösstenteils vom Verwaltungsrat abhängen. Die Verwaltungsratsmitglieder werden von der Generalversammlung gewählt und brauchen nicht Aktionäre zu sein.</p>
<p><strong>Die Revisionsstelle</strong><strong> </strong>(Art. 727 ff. OR):<br />
Zu den Aufgaben der Revisonsstelle gehört die Prüfung der Buchführung und der Jahresrechnung sowie ob der Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinnes Gesetz und Statuten entsprechen. Desweiteren hat sie gewisse Berichterstattungs- und Auskunftspflichten.</p>
<p><strong><span style="color: #ff0000;">Wichtig:</span> </strong>Eine AG, die nur aus einer Person besteht, ist zulässig. Die Gesellschaft und ihr Alleinaktionär müssen aber die Anforderungen des Aktienrechts konsequent einhalten, wie z.B. die formelle Beschlussfassung, wenn der AG Kapital entzogen werden soll. Andernfalls müssen sich die Gläubiger die beschränkte Haftung der AG nicht entgegenhalten lassen. Es wird dann durch die Rechtsperson der AG auf den dahinter stehenden Alleinaktionär gegriffen (sog. Durchgriff).</p>
<p>Ihre Firmengründung oder Umwandlung einer Einzelfirma führen Sie am   besten über <a href="http://www.startups.ch/">STARTUPS.CH</a> aus! Bei   STARTUPS.CH werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell   beraten. Sie können sich <a href="http://www.startups.ch/de/kontakt">hier </a>für ein Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen   anfordern.</p>
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		<title>Was ist eine Aktiengesellschaft (AG)? Wieviel Kapital benötige ich zur Gründung einer AG?</title>
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		<pubDate>Tue, 29 Jun 2010 06:53:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Walter Regli</dc:creator>
				<category><![CDATA[AG]]></category>
		<category><![CDATA[Aktiengesellschaft]]></category>
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		<description><![CDATA[Der Aktiengesellschaft (AG) kommt eigene Rechtspersönlichkeit zu. Sie ist eine (juristische) Person oder genauer gesagt eine Personenverbindung mit Rechtsfähigkeit (sog. Körperschaft). Das bedeutet, dass die AG im Rechtsverkehr selbständig als Trägerin von Rechten und Pflichten auftritt. Die AG erwirbt durch die Handlungen ihrer Organe (Geschäftsführer, Verwaltungsrat, Bevollmächtigte, Vorstand) selber Eigentum, geht Schulden ein, schliesst Verträge [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Aktiengesellschaft (AG) kommt eigene Rechtspersönlichkeit zu. Sie ist eine (juristische) Person oder genauer gesagt eine <strong>Personenverbindung mit Rechtsfähigkeit</strong> (sog. Körperschaft). Das bedeutet, dass die AG im Rechtsverkehr selbständig als Trägerin von Rechten und Pflichten auftritt. Die AG erwirbt durch die Handlungen ihrer Organe (Geschäftsführer, Verwaltungsrat, Bevollmächtigte, Vorstand) selber Eigentum, geht Schulden ein, schliesst Verträge ab, kann klagen oder wird selber verklagt. Die AG ist Alleineigentümerin der ihr gehörenden Sachen. Bei der AG schliessen sich mehrere (natürliche oder juristische) Personen zusammen, bringen ein bestimmtes Kapital ein und werden dadurch zu Aktionären. Eine AG kann aber auch nur durch eine Einzelperson gegründet werden.</p>
<p>Um eine AG zu gründen, ist ein Mindestkapital von CHF 100&#8242;000.- nötig (Art. 621 OR). Davon muss aber bei der Gründung nur ein Teil einbezahlt oder durch Sacheinlagen in die Gesellschaft eingebracht worden sein (vgl. Art. 632 Abs. 2 OR):<br />
1. Für mindestens 20% des Nennwerts jeder Aktie müssen Einlagen geleistet sein.<br />
2. In allen Fällen müssen die geleisteten Einlagen <strong>mindestens CHF 50&#8242;000.-</strong> betragen.</p>
<p>Das restliche Kapital besteht in Forderungen der AG gegenüber ihren Aktionären. Wenn die AG in einem späteren Zeitpunkt auf flüssige Mittel angewiesen ist, kann sie die Forderungen geltend machen.<br />
Bei der <strong>Ausgabe</strong> von Inhaberaktien und Stimmrechtsaktien besteht die Ausnahme, dass diese immer voll liberiert sein müssen (Art. 683 Abs. 1 [Inhaberaktien] und 693 Abs. 2 OR [Stimmrechtsaktien]).</p>
<p>Ihre Firmengründung oder Umwandlung führen Sie am besten über <a href="http://www.startups.ch/">STARTUPS.CH</a> aus! Bei STARTUPS.CH  werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell beraten. Sie  können sich <a href="http://www.startups.ch/de/kontakt">hier </a>für ein  Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen anfordern.</p>
<p>Auf <a href="http://www.startups.ch/de/startupstv/category/info">STARTUPS-TV</a> können Sie interessante Filmbeiträge zum Thema “Erfolgreiche  Firmengründung” schauen – mit vielen Informationen, Tipps und Tricks.</p>
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		<title>Ab wann hat meine Firma eigene Rechtspersönlichkeit?</title>
		<link>http://blog.startups.ch/ab-wann-hat-meine-firma-eigene-rechtspersonlichkeit/</link>
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		<pubDate>Wed, 02 Jun 2010 07:04:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Walter Regli</dc:creator>
				<category><![CDATA[AG]]></category>
		<category><![CDATA[Einzelfirma]]></category>
		<category><![CDATA[GmbH]]></category>
		<category><![CDATA[Kollektivgesellschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
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		<category><![CDATA[Haftung]]></category>
		<category><![CDATA[Handelsregister]]></category>
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		<category><![CDATA[in Gründung]]></category>
		<category><![CDATA[juristische Person]]></category>
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		<category><![CDATA[Selbständigkeit]]></category>

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		<description><![CDATA[Häufig fragen sich Firmengründer, ab welchem Zeitpunkt ihre Gesellschaft im Rechts- und Handelsverkehr als eigene Rechtspersönlichkeit auftritt. Diese Frage ist insbesondere für die Haftung von Relevanz. Daneben gibt es noch viele andere Auswirkungen. So wird z.B. eine juristische Person (GmbH und AG), die eigene Rechtspersönlichkeit hat, auf andere Weise besteuert als eine natürliche Person.
Einzelfirma: Die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Häufig fragen sich Firmengründer, ab welchem Zeitpunkt ihre Gesellschaft im Rechts- und Handelsverkehr als eigene Rechtspersönlichkeit auftritt. Diese Frage ist insbesondere für die Haftung von Relevanz. Daneben gibt es noch viele andere Auswirkungen. So wird z.B. eine juristische Person (GmbH und AG), die eigene Rechtspersönlichkeit hat, auf andere Weise besteuert als eine natürliche Person.</p>
<p><strong>Einzelfirma</strong>: Die Einzelfirma entsteht bereits mit der Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich die Firma im Handelsregister eintragen lässt oder nicht. Eigene Rechtspersönlichkeit kommt der Einzelfirma nicht zu. Rechtspersönlichkeit hat nur der Inhaber des Unternehmens als natürliche Person.</p>
<p><strong>Kollektivgesellschaft</strong>:  Die kaufmännische Kollektivgesellschaft entsteht ab dem Zeitpunkt, wo sich die Beteiligten geeinigt haben, ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe gemeinsam zu betreiben. Die kaufmännische Kollektivgesellschaft muss zwar im Handelsregister eingetragen werden, doch hat die Eintragung bloss deklaratorischen Charakter. D.h. die kaufmännische Kollektivgesellschaft entsteht schon vor der Eintragung. Der Kollektivgesellschaft kommt keine eigene Rechtspersönlichkeit zu. Vielmehr ist sie eine <em>Gemeinschaft zur gesamten Hand </em>(Gesamthandsgemeinschaft), die in vielen Situationen aber <em>wie eine juristische Person behandelt </em>wird.</p>
<p><strong>GmbH </strong>und<strong> AG</strong>: Die GmbH und die AG entstehen erst mit der Eintragung im Handelsregister. Sie sind juristische Personen, d.h. ihnen kommt eigene Rechtspersönlichkeit zu.</p>
<p>Befinden Sie sich mit Ihrer Firma noch in der Gründungsphase, können Sie im Verkehr mit Dritten, also z.B. auf dem Briefkopf, den Zusatz <strong>i.G.</strong> (=in Gründung) nach dem Firmennamen  anfügen. Dies ist eine reine Formalität und ändert nichts an den Rechtsverhältnissen.</p>
<p>Ihre Firmengründung oder Umwandlung einer Einzelfirma führen Sie am  besten über <a href="http://www.startups.ch/">STARTUPS.CH</a> aus! Bei  STARTUPS.CH werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell  beraten. Sie können sich <a href="http://www.startups.ch/de/kontakt">hier </a>für ein Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen  anfordern.</p>
<p>Auf <a href="http://www.startups.ch/de/startupstv/category/info">STARTUPS-TV</a> können Sie interessante Filmbeiträge zum Thema “Erfolgreiche  Firmengründung” schauen – mit vielen Informationen, Tipps und Tricks.</p>
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		<title>Die Rechtsformen für eine Arztpraxis</title>
		<link>http://blog.startups.ch/die-rechtsformen-fur-eine-arztpraxis/</link>
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		<pubDate>Sat, 01 May 2010 06:00:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Walter Regli</dc:creator>
				<category><![CDATA[AG]]></category>
		<category><![CDATA[Anderes]]></category>
		<category><![CDATA[GmbH]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Selbständigkeit]]></category>

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		<description><![CDATA[Mancher Arzt fragt sich bei der Erföffnung seiner Praxis, welche Rechtsform (Einzelfirma, GmbH, AG, Kollektivgesellschaft) er dafür wählen soll. Fast alle Ärzte betreiben gegenwärtig ihre Praxis als Einzelfirma oder als einfache Gesellschaft zusammen mit anderen Ärzten. Es ist fraglich, warum praktisch keine Ärzte ihre Praxis als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder eine Aktiengesellschaft (AG) [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mancher Arzt fragt sich bei der Erföffnung seiner Praxis, welche Rechtsform (Einzelfirma, GmbH, AG, Kollektivgesellschaft) er dafür wählen soll. Fast alle Ärzte betreiben gegenwärtig ihre Praxis als Einzelfirma oder als einfache Gesellschaft zusammen mit anderen Ärzten. Es ist fraglich, warum praktisch keine Ärzte ihre Praxis als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder eine Aktiengesellschaft (AG) gründen. Erinnert sei daran, dass die Rechtsform der Einzelfirma im Zeitpunkt entsteht, wo eine Person selbständig zu arbeiten beginnt.</p>
<p>Seit Inkrafttreten des KVG (Krankenversicherungsgesetz) am 1. Januar 1996  ist es Ärzten, die gemäss ihrem Zulassungsvertrag zulasten der obligatorischen Krankenversicherung praktizieren dürfen, nicht mehr untersagt, sich in einem Anstellungsverhältnis mit einer Gesellschaft zu befinden, welche nicht mit einem Spital gleichgesetzt werden kann.  Ärzte dürfen ihre Praxis als GmbH oder AG gründen und betreiben.  Der Umstand, dass ein Arzt seine Praxis in Form der GmbH oder AG leitet, ändert aber nichts an seinen beruflichen Verpflichtungen. Für seine persönlich erbrachten Leistungen bleibt er selber verantwortlich.  Geschädigte Patienten können ihre Rechte gegenüber dem Arzt geltend machen, dem ein schuldhaftes Verhalten vorgeworfen wird.</p>
<p>Die Vorteile der Führung einer Praxis als GmbH oder AG sind folgende:</p>
<ul>
<li>beschränkte Kapitalhaftung (gegenüber seinen Patienten haftet der Arzt jedoch unbegrenzt für die Erfüllung des Behandlungsvertrags)</li>
</ul>
<ul>
<li>steuerfreier Kapitalgewinn beim Verkauf von Aktien</li>
</ul>
<ul>
<li>leichte Planung der Rechtsnachfolge (z.B. übernimmt der Sohn die Praxis)</li>
</ul>
<ul>
<li>Geschäts- und Privatvermögen sind klar getrennt</li>
</ul>
<ul>
<li>Optimierung der Steuerbelastung<br />
 </li>
</ul>
<p>Mit der Gründung einer Praxis als GmbH oder AG sind auch Nachteile verbunden. So hat der Arzt die Gründungskosten zu tragen. Desweiteren fallen eine beträchtliche Anzahl von administrativen Aufgaben an. In der Regel steigen auch die Betriebskosten.</p>
<p>Gründen Sie Ihre Firma (Einzelfirma, Kollektivgesellschaft, GmbH oder AG) über <a href="http://www.startups.ch/de" target="_blank">STARTUPS.CH</a> und sparen sie Gründungskosten und Zeit, indem Sie die Angebote unserer Partner (z.B. Geschäftskonto bei der PostFinance) nutzen und uns das Administrative erledigen lassen.</p>
<p>Sie können sich <a href="http://www.startups.ch/de/ueber-startupsch/unsere-standorte" target="_blank">hier</a> für ein Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen anfordern.</p>
<p>Unter <a href="http://www.startups.ch/de/startupstv" target="_blank">STARTUPS-TV</a> finden Sie spannende Filmbeiträge von Firmengründern und Jungunternehmern mit hilfreichen Tipps und Tricks.</p>
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